"Alles SVLFG 4/2024"
Das Mitgliedermagazin - von uns für Sie!
Lesen Sie die neuesten Informationen zu den Präventionszuschüssen 2025, zum neuen Beitragsmaßstab der LKK, Knieschutz und vielem mehr. In dieser Online-Ausgabe gibt es jetzt noch mehr Hintergründe, Tipps und Wissenswertes.
Titelthema
Präventionszuschüsse - Für mehr Sicherheit im Betrieb
2025 fördern wir mit zwei Aktionen den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen.
Sie möchten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen verbessern? Wir unterstützen Sie dabei mit Zuschüssen von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die 2024 keine Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und UV-Schutzprodukte sind sogar jährlich förderfähig. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags, jedoch nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten die nebenstehenden Maximalförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025.
Wichtige Voraussetzung
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Terminen zur Verfügung.
Registrieren Sie sich rechtzeitig unter https://portal.svlfg.de
1. Aktion Start: 1. Februar um 12 Uhr
| Produktbezeichnung | Maximalförderung |
|---|---|
Fang- und Behandlungsstand für Rinder | 30 %, max. 1.000 Euro |
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder | 30 %, max. 250 Euro |
Kälberfangkorb (K-Box protect) | 30 %, max. 600 Euro |
| Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen | 30 %, max. 100 Euro |
| Funkgesteuerte Fällkeile | 30 %, max. 600 Euro |
Kamerabasierte Personenerkennungssysteme | 30 %, max. 600 Euro |
| Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät | 30 %, max. 400 Euro |
2. Aktion Start: 1. März um 12 Uhr
| Produktbezeichnung | Maximalförderung |
|---|---|
| Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts) | 50 %, max. 800 Euro |
| UV-Schutzzelte nur für Arbeitgeberbetriebe | 50 %, max. 800 Euro |
| Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz | 50 %, max. 800 Euro |
Gustav Schulz, Landwirt, betreibt in der Altmark einen Familienbetrieb mit Mutterkuhhaltung.Sicherheit steht für uns an erster Stelle
Interview
Eine wesentliche Änderung der VSG 4.1 Tierhaltung betrifft das Einziehen von Ohrmarken und Behandeln von Kälbern getrennt von der Mutterkuh. Sie nutzen seit zwei Monaten dabei einen Kälberfangkorb für Ihre 35-köpfige Charolaisherde mit Nachzucht.
Was hat Sie zum Kauf veranlasst?
Wir haben schon länger darüber nachgedacht, wie wir sicherer an den neugeborenen Kälbern in der Herde arbeiten können. Unsere Mutterkühe sind großrahmige Tiere und wir wissen um die Kraft der Charolais. Bisher hatten wir glücklicherweise keine Unfälle durch Angriffe, aber Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Ich habe bei Berufskollegen einige selbstgebaute Lösungen gesehen, aber niemanden, der mir so einen Kälberfangkorb hätte bauen können. Im Internet bin ich auf die Firma Texas Trading gestoßen. Ich war begeistert, dass so ein Kälberfangkorb serienmäßig produziert wird und einfach online bestellt werden kann. Die Förderung durch die SVLFG hat mich gefreut, aber wir hätten den Korb auch ohne Zuschuss gekauft.
Wie nimmt die Herde den Kälberfangkorb an?
Den Korb haben wir ja noch nicht so lange. Unsere Kühe sind fast das ganze Jahr über auf der Weide, und auch die Kälber kommen ganzjährig zur Welt. Am Anfang waren die Kühe natürlich misstrauisch und sind erstmal weggelaufen. Jetzt lassen wir den Korb einfach ständig auf der Weide stehen, damit sie sich daran gewöhnen können. Wenn wir ihn brauchen, nehmen wir den Hoflader – den kennen die Kühe schon, weil wir damit auch Wasser und Futter bringen.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit dem Fangkorb?
Der Kälberfangkorb ist wirklich gut durchdacht und sehr kompakt gebaut. Der Auf- und Abbau dauert nur fünf bis acht Minuten, das ist allerdings nur für Fahrten auf der Straße notwendig. Er ist nicht nur perfekt geeignet zum Einziehen der Ohrmarken bei den Kälbern. Man kann damit auch ein erwachsenes Tier sicher aus der Herde trennen und umstellen. Sogar unseren Deckbullen konnten wir damit sicher umtreiben.
Intro
Ab 1. Januar ändert sich das zu berücksichtigende Einkommen für einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur Alterskasse. Wir empfehlen, einen Zuschussantrag zu stellen, wenn das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (L+F) zusammen mit außerlandwirtschaftlichem Einkommen und Erwerbsersatzeinkommen nach dem letzten Steuerbescheid die neue Einkommensgrenze von 26.964 Euro (bei Verheirateten 53.928 Euro) nicht erreicht. Zum Jahresbeginn entfällt ferner wegen der Grundsteuerreform die bisherige besondere Berechnung des Arbeitseinkommens aus L+F für Landwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln (§ 13a EStG). Auch für „13a-Landwirte“ wird künftig das Einkommen aus L+F für Zeiten ab 2025 dem letzten Steuerbescheid entnommen. Bei Landwirten, die bisher nicht zur Einkommenssteuer veranlagt sind und keinen Steuerbescheid haben, gilt das im vorvergangenen Kalenderjahr erzielte Einkommen aus L+F. Um einen Zuschuss sofort ab 1. Januar zu erhalten, muss der Antrag bis zum 30. April gestellt werden.
Der Erstattungshöchstbetrag für selbstbeschaffte Betriebs- und Haushaltshilfen wird ab 1. Januar um gut 60 Prozent auf bundesweiteinheitlich 21 Euro pro Stunde angehoben. Damit gewinnen selbstbeschaffte Ersatzkräfte wieder an Attraktivität, um auch zukünftig Hilfe im Notfall zu gewährleisten“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung Stephan Neumann.
Durch den neuen Mindestlohn von 12,82 Euro ist ab 1. Januar ein „Minijob“ bis zu einem Gehalt von 556 Euro möglich. Personen, die von der Versicherung in der Alterskasse wegen außerlandwirtschaftlichen Einkommens befreit sind, sollten prüfen, ob sie weiterhin die Befreiungsgrenze überschreiten. Diese ist an die Minijobgrenze gekoppelt und beträgt daher ab 2025 mehr als 556 Euro monatlich bzw. 6.672 Euro jährlich regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Einkommen. Die Befreiung endet, wenn diese Grenze nicht mehr überschritten wird. Für Befreiungen, die vor Oktober 2022 begonnen haben und seitdem ununterbrochen fortbestehen, gilt weiterhin der Grenzbetrag von 4.800 Euro. Wir weisen darauf hin, dass eine Befreiung immer auch mit dem Verlust von Leistungsansprüchen gegenüber der LAK verbunden ist, zum Beispiel auf Betriebshilfe, Rente oder Rehabilitation.
Den Vorschussbetrag hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bereits mit dem Beitragsbescheid im Sommer 2024 mitgeteilt. Beachten Sie bitte, dass dieser spätestens am 15. Januar 2025 auf dem Konto der LBG gutgeschrieben sein muss. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ist die pünktliche Zahlung sichergestellt.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versendet im Dezember die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird. Damit werden die Arbeitstage der Unternehmer und Mitunternehmer, Ehegatten und unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen sowie das Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Aushilfen erfragt. Abgabetermin ist der 11. Februar 2025. Hier können Gartenbaubetriebe die Meldung online abgeben:
Ab 1. Januar erhöhen wir die Zuschüsse für Motorsägenkurse wie folgt: 60 Euro für einen zweitägigen Lehrgang, 90 Euro für einen dreitägigen Lehrgang, 150 Euro für einen fünftägigen Lehrgang und Seilklettertechnik-Lehrgänge. Und so einfach geht’s: Sie geben bei der Anmeldung in der Fortbildungsstätte Ihre BG-Mitgliedsnummer an. Nach Lehrgangsabschluss erhalten Sie dort einen Gutschein, den Sie uns bitte ausgefüllt per Mail zusenden.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden. Zur Dokumentation kann dieser Dokumentationsbogen verwendet werden. Die Erfassung der Ersten-Hilfe-Leistungen ist für jeden im Betrieb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Wichtig: Die Aufzeichnungen müssen Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Sicherheit
Vegetationsarbeiten in und an Bahngleisen sind mit erheblichen Gefahren durch den Schienenverkehr verbunden. Wir zeigen, welche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind.
Vegetationsarbeiten im und am Gleisbereich umfassen alle Arbeiten im Rahmen der sogenannten feldseitigen Vegetationspflege innerhalb einer definierten Rückschnittzone, um die Betriebssicherheit der Bahn zu gewährleisten. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbarer Schritt in der Vorbereitung der Arbeiten. Sie wird vom Auftragnehmer durchgeführt. Von der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) werden Maßnahmen festgelegt. Verantwortlich für die einzuleitenden Sicherungsmaßnahmen sind die ausführenden Unternehmen. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei dessen Gefährdungsbeurteilung. Diese muss unter anderem Folgendes berücksichtigen.
Vegetationspflegearbeiten
Das unbeabsichtigte Hineingeraten in den Gefahrenbereich bei der schnellwandernden Vegetationspflege ist insbesondere gegeben, wenn bis zur Schotterkante gearbeitet wird; daher sind vor Arbeitsbeginn wirksame Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Bei der Vegetationspflege, zum Beispiel mit dem Freischneider, kann die Gleissperrung eine Möglichkeit sein. Eine weitere ist die Trennung von Arbeits- und Gefahrenbereich unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Schutzstreifens von zwei Metern (Grafik 1). Eine andere Sicherungsmaßnahme bei der feldseitigen wandernden Vegetationspflege ist die Verwendung individueller Warnsysteme, die in die vorhandene Persönliche Schutzausrüstung (Helm) integriert sind. Hier sind unter anderem Ergonomie, Trageakzeptanz und die Kompatibilität mit der Persönlichen Schutzausrüstung wichtig. Aber auch eventuelles menschliches Versagen muss berücksichtigt werden. Das System muss zu jeder Zeit vollumfänglich funktionsfähig sein.
Baumpflegearbeiten
Die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz 4.2 gibt für Baumpflegearbeiten den Gefahrenbereich als Radius um die Schnittstelle vor. Dieser umfasst die doppelte Astlänge, jedoch mindestens sechs Meter (Grafik 2). Vorbeifahrende Züge dürfen sich nicht im Gefahrenbereich befinden. Es ist außerdem zu prüfen, ob schienengebundene Fahrzeuge oder Zwei-Wege-Fahrzeuge mit diversen Konturenschnittgeräten eingesetzt werden können. Ist dies nicht der Fall und die Pflegemaßnahmen werden von einer Hubarbeitsbühne oder mittels der Seilklettertechnik innerhalb der Rückschnittzone durchgeführt, ist in der Regel eine Gleissperrung erforderlich, um den Gefahrenbereich freizuhalten. In die Gefährdungsbeurteilung ist auch die eventuelle Notwendigkeit des Freischaltens der Oberleitungen einzubeziehen.
Die Sicherungsaufsicht muss den Auftragnehmer in die örtlichen Verhältnisse einweisen und dies schriftlich dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter arbeitsplatzbezogen nachweislich zu unterweisen. Der Auftraggeber ist sekundär verantwortlich und hat die Pflicht zur Sicherheitsüberwachung.
Feldseitige schnellwandernde Vegetationspflege: Rückschnitt des einjährigen Aufwuchses im beauftragten Bereich (Rückschnittzone) an der Strecke hinter der Schotterkante des Gleisbetts (Grafik 1). Diese Vegetationspflege ist wandernd und nicht ortsgebunden.
Rückschnittzone: Ein definiertes U-Profil, ausgehend von der Gleismitte, in der jegliche Vegetation bodennah entfernt werden muss zum Erhalt der Betriebssicherheit.
Für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS): Die BzS des Bahnbetreibers entscheidet über die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen und legt diese in einer Sicherungsanweisung fest.
Sicherungsaufsicht, auch Sicherungsaufsichtskraft (Sakra): Die Sicherungsaufsicht führt die Sicherungsmaßnahmen durch, die von der BzS festgelegt wurden, und beaufsichtigt diese. Sie weist das beauftragte Unternehmen in die örtlichen Verhältnisse ein. Sicherungsposten, zum Beispiel als Warnsignalgeber, handeln auf Anweisung der Sicherungsaufsicht.
Die EU-Kommission hat eine Anwendungswarnung für Frontlader an Traktoren ausgesprochen. Erfahren Sie, was dies für einen Neukauf bedeutet und welche Lösungen diskutiert werden.
Am 30. April 2024 ist eine wichtige Änderung für Frontlader in Kraft getreten: Die EU-Kommission hat einen Warnvermerk für die entsprechende Sicherheitsnorm EN 12525 ausgesprochen, der sich speziell auf den Schutz des Fahrers vor herabfallenden Gegenständen bezieht. Die Norm EN 12525, die Sicherheitsanforderungen an Frontlader regelt, deckte nicht mehr ausreichend den Schutz des Fahrers ab.
Dies betrifft vor allem Traktoren mit vorne oder hinten angebrachten 2-Pfosten-Überrollschutzvorrichtungen und angebautem Frontlader. Sogenannte offene Plattformtraktoren ohne Kabine liegen hier im Fokus. Hersteller und Händler sind nun in der Pflicht, für neue und im Lagerbestand befindliche Traktor-Frontlader-Kombinationen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG
Beim Kauf eines Frontladers sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine der genannten Sicherheitseinrichtungen vorhanden ist.
So laufen Sie nicht Gefahr, ein unsicheres Produkt zu erwerben. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den Hersteller.
Besitzer und Fahrer von Traktoren mit Frontladern sollten dringend im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüfen, ob ihre Traktor-Frontlader-Kombination den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Experten erarbeiten Lösungen
Besonders beim Handling von stapelbaren Gütern, zum Beispiel Großballen und Gemüsekisten, besteht die Gefahr, dass Gegenstände auf den Fahrerplatz fallen. Allein der Einsatz geeigneter Werkzeuge reicht nicht aus, um dieses Risiko zu minimieren. Auch Fehlanwendungen müssen berücksichtigt werden, weshalb zusätzliche Sicherheitslösungen notwendig sind.
Aktuell arbeiten die Experten der Landtechnikindustrie und des Arbeitsschutzes an Lösungsansätzen für mehr Sicherheit.
Der aktuelle Vorschlag sieht vor:
Um das Risiko von Verletzungen durch herabfallende Gegenstände zu reduzieren, müssen Traktoren mit Frontladern künftig mit einer der folgenden Einrichtungen ausgerüstet sein:
- Kabine: Eine vollständig geschlossene Fahrerkabine bietet den besten Schutz.
- 4-Pfosten-Überrollschutzvorrichtung (USV) mit festgelegten Mindestmaßen für Öffnungen.
- Separate Schutzstruktur (OPG): Diese Lösung wird aktuell diskutiert und könnte künftig für Traktoren ohne Kabine als Standard vorgeschrieben werden.
- Hubhöhen- und Gewichtsbegrenzung: Wird ebenfalls diskutiert und wird als Lösung für Kleinsttraktoren und kommuale Anwendungen vorgesehen.
Unfallgeschehen
Richtig sicher
2023 ereigneten sich 57.608 meldepflichtige* Arbeits- und Wegeunfälle im Zuständigkeitsgebiet der SVLFG. Wir stellen Unglücksfälle aus der Praxis vor und erklären, wie Sie solche Situationen sicher meistern.
*Meldepflichtig sind tödliche Unfälle und solche, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Auf dem Friedhof bereiteten zwei Mitarbeiter einer Gärtnerei ein Grab für eine Zubestattung vor. Hierfür öffneten sie das Grab und verbauten die beiden Seitenwände. Sie entfernten jedoch nicht das Grabmal inklusive Fundament. Als einer der beiden Männer im Grab arbeitete, rutschte der Grabstein samt Fundament ab, fiel hinein und traf den Mitarbeiter. Der Mann erlitt einen Schädelbasisbruch und weitere Frakturen.
SO GEHT ES BESSER
Zum einen waren die Stirnwände des Grabes nicht verbaut. Ab einer Tiefe von 1,25 Metern sind Sicherungsmaßnahmen bei Gräben, Gruben und Gräbern jedoch erforderlich. Das Grab hätte darüber hinaus von allen Seiten gesichert und das Grabmal vor dem Aushub entfernt werden müssen. Da es nicht standfest war, hätte auch die umseitige Verbauung noch nicht ausgereicht.
Das Dach einer Maschinenhalle sollte neu gedeckt werden. Zunächst plante der Landwirt, die Dacheindeckung zu entfernen. Dazu wollte er ein Gerüst aufstellen und ein Fangnetz spannen. Der Termin war für die Folgewoche geplant. Da er Zeit hatte, beschloss der Landwirt, trotz fehlender Absturzsicherung schon früher zu beginnen. Dabei stürzte er im Traufbereich aus einer Höhe von vier Metern ab. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er im Krankenhaus verstarb.
Der Unternehmer wollte Fichten fällen. Beim Fällen des ersten Baums legte er einen Fallkerb an und führte den Fällschnitt als Fächerschnitt aus. Der Baum traf beim Fallen einen in der Fällrichtung stehenden anderen Baum. Aufgrund der fast vollständig durchtrennten Bruchleiste schlug der Stamm nach hinten aus und traf den am Stock stehenden Mann. Dieser erlitt schwere Kopfverletzungen und verstarb noch am Unfallort.
WIE KONNTE DAS PASSIEREN?
Bei der Baumbeurteilung ist die Fällrichtung so zu wählen, dass der Baum in einen freien Bereich fällt. Durch den gewählten Fächerschnitt konnte der Unternehmer nicht schnell genug Abstand gewinnen. Mit der Sicherheitsfälltechnik kann der Zeitpunkt des Abkippens kontrolliert werden. Das ermöglicht ein sofortiges Aufsuchen der Rückweiche. Dieser Sicherheitspuffer kann entscheidend sein.
Gesundheit
Gefährdung beurteilen
Führungskräfte ermitteln mit der Gefährdungsbeurteilung, welcher Knieschutz für die jeweilige Tätigkeit notwendig ist. Die DIN EN 14404 definiert verschiedene Knieschutz-Typen:
- Knieschützer, die am Bein befestigt werden und von der Kleidung unabhängig sind (Typ eins)
- Knieschutzpolster, die Bestandteil der Hose sind; diese stecken zum Beispiel in Taschen am Hosenbein (Typ zwei)
- weiche Unterlagen, auf denen gekniet werden kann (Typ drei)
Der Arbeitgeber stellt den Knieschutz kostenlos bereit. Ausreichend Schutz bieten nur Knieschützer mit dem CE-Kennzeichen. Moderne Modelle sind aus leichtem Kunststoff und maschinenwaschbar.
Erfahrungsgemäß liegen unbequeme Arbeitsschutzartikel oft ungenutzt herum. Käufer sollten deshalb auf Knieschützer achten, die einen hohen Tragekomfort bieten und sich für den Arbeitseinsatz eignen, und die Beschäftigten bei der Auswahl beteiligen.
Online-Interview zum Hintergrund
SVLFG-Präventionsexpertin Alexandra Frotscher erläutert, wie Beschäftigte in der Grünen Branche durch richtiges Verhalten und gezielte Gymnastik Kniebeschwerden vorbeugen und Verletzungen vermeiden.
Leben
Zum 1. Januar 2025 treten weitere Neuerungen der Pflegereform in Kraft. Von steigenden Leistungen bis zur Digitalisierung – wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.
Bereits im Januar 2024 sind Pflegegeld und Sachleistungen um fünf Prozent gestiegen. Auch für 2025 sind weitere Anpassungen geplant: Eine Erhöhung um 4,5 Prozent soll dafür sorgen, dass die steigenden Lebenshaltungskosten besser aufgefangen werden. Dies betrifft nicht nur das Pflegegeld und die Pflegesachleistung, sondern auch alle anderen relevanten Pflegeleistungen.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können dadurch spürbar entlastet werden. Detaillierte Informationen zu den neuen Leistungsbeträgen sind online abrufbar unter: www.svlfg.de/pflege-zu-hause
Pflegebedürftige, die bereits Pflegegeld beziehen, erhalten den neuen Betrag automatisch auf ihr Konto. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Flexibler einsetzbar
Eine bedeutende Neuerung ab 1. Juli 2025 ist die Zusammenführung der Mittel aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem „gemeinsamen Jahresbetrag“ von 3.539 Euro für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in der häuslichen Pflege. Dieser Betrag kann flexibel für die Kurzzeit-oder Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr verwendet werden. Es entfällt auch die bisherige Voraussetzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten. Diese Regelung ermöglicht eine bessere Planung und Nutzung der Pflegeleistungen durch die Angehörigen.
Bereits in diesem Jahr waren die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit mindestens Pflegegrad 4 zusammengelegt worden.
Vollstationäre Pflege
Die Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent betrifft auch die Pflegekassenzuschüsse für die vollstationäre Pflege in Heimen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der private Eigenanteil, den die Heimbewohnerinnen und -bewohner selbst tragen müssen, im gleichen Maß sinkt.
Warum? Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein solidarischer Ansatz und sorgt dafür, dass die pflegebedingten Kosten auf alle Bewohner gleich verteilt werden. Bei diesem Modell hängt die finanzielle Belastung nicht vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, sondern vielmehr von der Belegungsstruktur (Verteilung auf die Pflegegrade) in der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Die Erhöhung der Pflegekassenzuschüsse wirkt sich daher unterschiedlich aus. Die erwartete finanzielle Entlastung durch die Erhöhung der Pflegekassenzuschüsse kann von der tatsächlichen Reduzierung des EEE abweichen. Bei Fragenzur Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegeeinrichtung.
Ausgewählte Leistungsbeträge ab Januar 2025 (in Euro):
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | vollstationäre Pflege |
|---|---|---|---|
| 2 | 347 | 796 | 805 |
| 3 | 599 | 1.497 | 1.319 |
| 4 | 800 | 1.859 | 1.855 |
| 5 | 990 | 2.299 | 2.096 |
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung. Ab Juli 2025 wird für Pflegeeinrichtungen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtend. Dies soll die Vernetzung zwischen Ärzten, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen verbessern und digitale Pflegeanwendungen stärker in den Pflegealltag integrieren.
Online-Suchmaschine Pflegelotse
Nutzerinnen und Nutzer können durch die Eingabe von individuellen Suchkriterien und ihrem Standort passende ambulante und stationäre Pflegeangebote in ihrer Nähe finden.
Umfassende Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel Größe, Kosten, Kontaktdaten oder Qualitätsmerkmale, stehen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, verschiedene Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen: www.pflegelotse.de
Neuerungen auf einen Blick
- Erhöhung der Pflegeleistungen: Ab Januar 2025 steigen Pflegegeld und alle Sachleistungen um 4,5 Prozent.
- Flexibler Einsatz von Pflegeleistungen: Ab Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ein „gemeinsamer Jahresbetrag“ von 3.539 Euro für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Verfügung – ohne Vorpflegezeit.
- Vollstationäre Pflege: Auch die Leistungsbeiträge für Heimbewohner steigen um 4,5 Prozent.
- Digitalisierung: Ab Juli 2025 müssen Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein.
Gibt es keine Nachfolge im landwirtschaftlichen Betrieb, ist das eine besondere Herausforderung.
Wir unterstützen in dieser belastenden Phase mit einem Seminarangebot.
HILFESTELLUNG FÜR DEN NÄCHSTEN SCHRITT:
- Mut entwickeln, sich dem Thema Betriebsaufgabe frühzeitig zu stellen.
- Den Gedanken an sich rankommen lassen: Was ist, wenn niemand übernimmt? Welche realistischen und unrealistischen Überlegungen treten auf? Welche Gefühle tauchen auf?
- Intensive Rechts- und Steuerberatung einholen. Welche Zukunfts-Szenarien kommen in Frage?
- Die Zeit danach vorbereiten: Auf was kommt es mir im Alter an? Lebensqualität sichern.
- Neue Prioritäten setzen: Gesundheit und Wohlbefinden stehen vor Betriebsgröße/-erhalt.
- Dankbar zurückblicken.
- Die Jugend für ihre eigene Zukunft freigeben.
- Eventuell betrauern, was man aufgeben muss, und die Erleichterung spüren, wo die Anstrengung nachlassen wird.
- Statt hadern, aktiv die Neugestaltung angehen.
- Zuversicht pflegen und Verantwortung übernehmen für die Zukunftsgestaltung. Betriebsaufgabe ist eine labile Phase: Etwas Vertrautes hört auf, das Neue ist noch nicht sicher.
- Bedenken Sie: Betriebsaufgabe ist keine Niederlage, sondern ein Prozess, um einen Betrieb verantwortungsbewusst zu einem guten Abschluss zu bringen. Das darf gefeiert werden.
Beitrag
Ab 1. Januar 2025 löst das Standardeinkommen den korrigierten Flächenwert als Beitragsberechnungsgrundlage ab. Notwendig wurde die Umstellung durch die Grundsteuerreform.
Für die Beitragsbemessung der in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer ist das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft maßgebend. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dabei allerdings nicht auf den Einkommensteuerbescheid abzustellen, sondern auf das Einkommenspotenzial des Betriebes – bisher ermittelt nach dem „korrigierten Flächenwert“. Weil nach der Grundsteuerreform ab 1. Januar die dafür notwendigen Berechnungsfaktoren nicht mehr zur Verfügung stehen, musste ein neuer Beitragsmaßstab gefunden werden. Die Vertreterversammlung der SVLFG sprach sich bereits am 10. Oktober 2023 für das „Standardeinkommen“ als neuen Maßstab der Krankenkassenbeiträge für Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige aus. In der Sitzung am 13. November 2024 wurde dieser Grundsatzbeschluss ausgestaltet. Es wurden eine Übergangsregelung und eine Härtefallregelung hinzugefügt sowie unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung die Beitragsklassen und Beiträge festgelegt.
Übergangsregelung für Bestandsfälle
Für Unternehmer, die über den Jahreswechsel 2024/25 versichert waren (Bestandsfälle), ist während einer Übergangszeit von drei Jahren ein gleitender Übergang an die neuen Beiträge vorgesehen. Das gilt sowohl bei höherer als auch bei niedrigerer Beitragseinstufung (nicht bei unveränderter BKL). Dafür werden auf Grundlage des am 1. Januar 2025 geltenden Beitrags gleichbleibende Angleichungssätze gebildet. Die zum Jahresbeginn ermittelten Angleichungssätze bleiben während der Übergangszeit unverändert, auch wenn sich die Betriebsverhältnisse in dieser Zeit ändern.
360 Grad
Wie funktioniert das?
- Sie können ganz flexibel einen Wunschtermin mit der SVLFG vereinbaren.
- Die Teilnahme erfolgt über einen Link, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird.
- Eine Teilnahme kann von überall per Smartphone, Laptop etc. erfolgen.
- Innerhalb Ihres Termins wird Ihr Anliegen besprochen und Anträge können bis zur digitalen Unterschrift gestellt werden.
- Im Anschluss erhalten Sie die bearbeiteten Dokumente zum Download.
Wie gut ist es um die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb bestellt? Prüfen Sie es jetzt mit der Web-App für die Branchen Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Der Selbstcheck wertet die Sicherheits- und Gesundheitslage passgenau für jeden Betrieb aus. Sie erhalten daraufhin entsprechende Angebote und Maßnahmen für Ihren Betrieb. Der Check kann mit dem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden und dauert knapp 30 Minuten. Er umfasst die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung, Einbindung der Beschäftigten, Arbeitsorganisation, aber auch Kommunikation und Führungsverantwortung. Nutzen Sie den Check auch für Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Bestellen Sie Ihre Kulturtasche – kostenfrei
Mit unserer Kulturtasche geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie die Präventionskultur im eigenen Betrieb voranbringen können. Darin finden Sie praktische und informative Medien, die es Führungskräften ermöglichen, Abläufe und Vorgehensweisen zu überprüfen und zu optimieren. Denn Betriebe, die Sicherheit und Gesundheit systematisch in alle Entscheidungen, Arbeitsabläufe und Handlungen mit einbinden, sind besonders erfolgreich. Bestellen Sie die Kulturtasche per Mail an:
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0561 785-10339 0561 785-219069
Verwendung der Mittel der SVLFG 2023
Die SVLFG hat im Geschäftsjahr 2023 rund 7,7 Milliarden Euro für die Betreuung ihrer Versicherten und die Leistungen in den Versicherungszweigen Alterssicherung der Landwirte (einschl. Soziale Maßnahmen zur Strukturverbesserung) sowie Landwirtschaftliche Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung aufgewendet. Hierbei betrug der Anteil der Verwaltungskosten 5,11 % der Gesamtaufwendungen.
Berufsgenossenschaft
Der Gesamtaufwand in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 16,19 % gestiegen. Hierfür ursächlich ist insbesondere die Betriebsmittelzuführung zur Liquiditätssicherung der Ausgaben für die neue Berufskrankheit Parkinson. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten machen im Geschäftsjahr 2023 einen Anteil am Beitrag von 11,31 % aus.
Zur Senkung der Beiträge für die bundesmittelberechtigten Unternehmer wurden für das Rechnungsjahr 2023 (Hebung in 2024) vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesmittel in Höhe von 99 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Auszug aus der Jahresrechnung 2023
| Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
|---|---|---|---|
| Leistungen (ohne Prävention) | 762.073.729,71 | Beiträge (außerhalb der Umlage) | 21.025.676,58 |
| Prävention | 75.524.369,52 | Beitragsforderung 2024 (Umlage 2023) | 1.135.210.618,55 |
| Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 216.703.909,28 | Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 28.875.328,86 |
| Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 130.809.615,48 | ||
| Ausgaben gesamt | 1.185.111.623,99 | Einnahmen gesamt | 1.185.111.623,99 |
Alterskasse
Im Rechnungsjahr 2023 wurden für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) und für die Sozialen Maßnahmen zur Strukturverbesserung insgesamt rund 2,86 Milliarden Euro aufgewendet. Der Aufwand ist insgesamt gestiegen.
Der Beitragsanteil in der AdL lag bei 18,61 %. Der Verwaltungskostenanteil steigt gegenüber dem Jahr 2022 und beträgt 3,02 % am Gesamtaufwand der AdL.
Alterssicherung der Landwirte (AdL) - Auszug aus der Jahresrechnung 2023
| Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
|---|---|---|---|
| Leistungsaufwand AdL | 2.763.603.153,00 | Beiträge | 530.964.329,84 |
| Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 2.469.583,47 | Bundesmittel nach § 78 ALG | 2.320.206.162,01 |
| Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 86.087.467,95 | Sonstige Einnahmen | 1.416.225,96 |
| Überschuss der Einnahmen | 426.513,39 | Überschuss der Ausgaben | |
| Ausgaben AdL | 2.852.586.717,81 | Einnahmen AdL | 2.852.586.717,81 |
Soziale Maßnahmen zur Strukturverbesserung (SozM) - Auszug aus der Jahresrechnung 2023
| Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
|---|---|---|---|
| Ausgaben LAR/ FELEG-Leistungen | 6.312.527,38 | Bundesmittel für laufende Geldleistungen/ Renten | 6.553.236,58 |
| Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 45.289,24 | Zinsen und sonstige Einnahmen | 96,04 |
| Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 195.516,00 | ||
| Ausgaben SozM | 6.553.332,62 | Einnahmen SozM | 6.553.332,62 |
Krankenkasse
Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse lag das Ausgabevolumen mit rund 2,77 Milliarden Euro über dem Niveau des Vorjahres. Davon entfielen rund 2,54 Milliarden Euro auf die Leistungen für Landwirte, Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten haben einen Anteil an den Gesamtaufwendungen von rd. 5,47 %.
Auszug aus der Jahresrechnung 2023
Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
|---|---|---|---|
| Leistungsaufwand | 2.539.091.187,74 | Beiträge | 1.132.905.803,75 |
| Ausgaben Beteiligung am Altenteileraufwand | 57.595.800,00 | Einnahmen Beteiligung am Altenteileraufwand | 57.595.800,00 |
| Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 21.135.106,41 | Bundesmittel für Altenteiler LKV | 1.433.826.445,15 |
| Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 151.583.282,24 | Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen und konjunkturbedingte Mindereinnahmen | 120.699.601,10 |
| Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 9.931.236,38 | ||
| Überschuss der Erträge | Überschuss der Aufwengungen | 14.446.490,01 | |
| Ausgaben gesamt | 2.769.405.376,39 | Einnahmen gesamt | 2.769.405.376,39 |
Pflegekasse
Die Landwirtschaftliche Pflegekasse weist ein Ausgabevolumen von rund 889,92 Millionen Euro aus. Hiervon machen rund 864,11 Millionen Euro den Leistungsaufwand aus. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten haben einen Anteil von 2,83 % an den Gesamtausgaben.
Auszug aus der Jahresrechnung 2023
| Ausgaben 2023 | in Euro | Einnahmen 2023 | in Euro |
|---|---|---|---|
| Leistungsaufwand | 864.111.296,99 | Beiträge | 211.336.889,98 |
| Vermögens- und sonstige Aufwendungen | 598.784,63 | Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 675.386.293,36 |
| Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 25.201.615,46 | ||
| Gesetzliche Zuführung - zu den Betriebsmitteln - zur Rücklage | 9.000,00 | Gesetzliche Entnahme - aus den Betriebsmitteln - aus der Rücklage | 3.197.513,74 |
| Ausgaben gesamt | 889.920.697,08 | Einnahmen gesamt | 889.920.697,08 |
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- Redaktion "Alles SVLFG"