Prämiensystem
Ab dem 15. Januar 2026 ab 10 Uhr löst das neue Prämiensystem unser bisheriges System ab.
Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Wichtig zu wissen
Welche Produkte gefördert werden und wie hoch die mögliche Förderung ist, entnehmen Sie den Tabellen. Teilnahmeberechtigte Betriebe können einen Antrag für ein Produkt stellen. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen und bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Kaufen Sie das Produkt deshalb erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben.
ANTRAG STELLEN
Die Antragsformulare stehen ab den genannten Terminen im Versichertenportal der SVLFG zur Verfügung.
Bei Fragen rund um die Portalanmeldung nutzen Sie bitte unsere Web-Hilfe.
Hinweise zur Portalnutzung
Es können alle Unternehmen teilnehmen, auch wenn sie den Zuschuss schon in 2025 erhalten haben. Es kann für das Jahr 2026 pro Unternehmen ein Antrag gestellt werden.
Wichtig zu wissen: Wir berücksichtigen nur Anträge, die ab Beginn der Aktion eingehen. Wir bezuschussen keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Wer teilnimmt, kauft das Produkt deshalb erst, nachdem unsere Zusage eingegangen ist.
Am Ablauf selbst ändert sich im Vergleich zum bisherigen Verfahren nichts: Versicherte stellen weiterhin einen Antrag über das Versichertenportal „meine SVLFG“ und kaufen das Produkt nach Eingang der Förderzusage. Anschließend reichen sie die Rechnung ein und erhalten dann von uns den Zuschuss. Anträge können inzwischen nur noch über das Versichertenportal gestellt werden.
Falls noch nicht geschehen, ist daher eine rechtzeitige Registrierung zur Teilnahme erforderlich.
1. Rufen Sie die Startseite des Versichertenportals auf und registrieren Sie sich. Wenn Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an.
6. Im Anschluss bekommen Sie die Möglichkeit, die Dokumentenart zu bestimmen und zum Beispiel Bilder für den Upload auszuwählen.
Achtung: Wenn Sie mehrere Bilder hochladen möchten, müssen Sie alle gewünschten Dateien auf einmal auswählen.
Andernfalls wird nur die letzte ausgewählte Datei übermittelt.
Unsere Angebote
- Maximalförderung: 300 Euro
- Fördergrund: Der „plötzliche Herztod“ ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die direkte Ursache hierfür ist zumeist das Herzkammerflimmern. Die Defibrillation (Elektroschockbehandlung) ist in dieser Situation die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung. Je früher defibrilliert wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Herz-Kreislaufstillstand von Patienten überlebt wird. Medizinproduktehersteller haben Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) entwickelt, die auch von Laien bedient werden können, so dass noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes defibrilliert werden kann.
- Anforderungen: Das Gerät muss die Anforderungen der DIN EN / IEC 60601-2-4 erfüllen und die Sprache „Deutsch“ unterstützen.
- Maximalförderung: 1.250 Euro
- Fördergrund: Immer wieder kommt es bei der Behandlung von Tieren zu Unfällen. Teilweise enden diese tragisch und führen zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen von Menschen. Auslöser sind unbeabsichtigte Bewegungen der Tiere, aber auch aggressive Verhaltensweisen. Durch eine sachgemäße Fixierung der Tiere lässt sich das Unfallrisiko signifikant verringern.
- Anforderungen: Die Fixierung muss eine risikoarme Behandlung ermöglichen. Die Förderung ist katasterabhängig. Das bedeutet, dass das beantragende Unternehmen Tiere halten muss, für die das Produkt beantragt wird.
- Maximalförderung: 600 Euro
- Fördergrund: Bei der motormanuellen Baumfällung werden meist Fällkeile als Fällhilfen eingesetzt, die den Baum durch händisches Eintreiben zu Fall bringen. Bei diesem Keilen befindet sich der Waldarbeiter im unmittelbaren Gefahrenbereich am Baum. Durch den Einsatz von funkgesteuerten Fällkeilen kann der Baum in sicherer Entfernung vom Rückweichplatz aus zu Fall gebracht werden.
- Anforderungen:
- Maximalförderung: 625 Euro
Fördergrund: Durch Schadgase kann es zu Vergiftungen, Erstickungen, Verbrennungen und Explosionsschäden kommen. Vor dem Betreten von gefährdeten Bereichen ist es ratsam diese mittels eines Warngeräts freizumessen. Daher fördert die SVLFG Gaswarngeräte.
Anforderungen: Gefördert werden für Fahrzeuge ab dem Baujahr 2009 Kabinen der Kategorien 3 und 4 mit passenden Filtern, die gemäß EN 15695-2 gekennzeichnet sein müssen. Für Fahrzeuge vor Baujahr 2009 werden Aktivkohlefilter gefördert.
- Maximalförderung: 300 Euro
- Fördergrund: In vielen Bereichen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Forsts werden Arbeiten mit Staubbelastung oder anderen Schadstoffen (z. B. Tierhaaren) durchgeführt. Ein gebläseunterstützter Atemschutz bietet oft einen wirksamen Schutz vor diesen Gefährdungen.
- Anforderungen: Die förderfähigen Geräte müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Gebläseeinheit nach DIN EN 12941 Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube – Klasse TH3 oder TH2, hier nur als Helm gefördert.
- Bei voll aufgeladener Batterie (Akkumulator) und neuen Filtern soll die Gebläselaufzeit wenigstens 4 Stunden betragen.
- Warneinrichtung beim Nachlassen der Gebläseleistung entsprechend der Forderung nach DGUV R 112-190 Atemschutz, Abschnitt 10.2.4.5, - Kopfteil nach DIN EN 397 Industrieschutzhelme (teilweise Adapter erforderlich).
- Ein Starterpaket besteht in der Regel aus der Gebläseeinheit mit Gürtel und dem Kopfteil nach EN 397 und enthält als Startpaket den/die erforderlichen Partikel-Filtern und ggf. Vorfiltern, Ladegerät, Akku, flexibler Schlauch zum Kopfteil sowie ggf. weiteres Zubehör.
- Maximalförderung: 50 Euro
- Fördergrund: Mit dem Höhensicherungsgerät fördert die SVLFG das sichere Arbeiten in Hubarbeitsbühnen.
Immer wieder kommt es zu Abstürzen durch Herausschleudern, wenn keine ausreichende Sicherung gegeben ist. Durch das kleine und leichte Höhensicherungsgerät werden Pendelstürze verhindert. Das Gerät ist Teil eines Auffangsystems und verfügt über eine eingeschränkte Auszugslänge. Wie bei einem Autosicherheitsgurt wird durch die ruckartige Bewegung der Fall gestoppt. Zudem verfügt das Gerät über eine verbaute Falldämpfung, wodurch der Körper bremsend aufgefangen und die Stoßkraft vermindert wird.
Die Höhensicherungsgeräte können auch zum sicheren Arbeiten aus anderen Arbeitsbühnen genutzt werden. - Anforderungen: Die Arbeitsbühnen müssen mit entsprechenden Anschlagseinrichtungen ausgestattet und für das Heben von Personen zugelassen sein. Höhensicherungsgeräte sind nur mit zugelassener persönlicher Schutzausrüstung zu benutzen.
- Maximalförderung: 200 Euro
Fördergrund: Ständige sitzende Tätigkeit sind für schädlich für die Rückengesundheit. Höhenverstellbare Schreibtische ermöglichen wechselnde Arbeitshaltungen und die optimale Höheneinstellung nach der Körpergröße bei der Büroarbeit.
- Anforderungen: Gefördert werden mechanisch oder elektrisch verstellbare Schreibtische. Die von 75cm bis 120cm Arbeitshöhe verstellbar sind.
- Maximalförderung: 250 Euro
Fördergrund: Bei Erdarbeiten gesteht die Gefahr elektrische Leitungen zu verletzten und einen Stromschlag zu bekommen. Aus diesem Grund fördert die SVLFG Kabelortungsgeräte.
Anforderungen: Folgende Messungen müssen möglich sein:
Leitungsortungssystem
LeitungsverlaufsmessungTiefenmessung
Das Gerät muss batterie- bzw. akkubetrieben sein, die Schutzklasse IP54 besitzen und es muss eine Bedienungsanleitung auf Deutsch geben.
Wählen Sie ein Modell der Positivliste.
Neben den aufgelisteten Kabelortungsgeräten kann es weitere gleichartige Kabelortungsgeräte geben, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese Liste bietet keinen vollständigen Überblick über alle auf dem Markt erhältlichen Produkte und wird laufend aktualisiert. Die Aufnahme in diese Liste ist insbesondere nicht als Marketing-Instrument für Hersteller gelisteter Produkte gedacht.
- Maximalförderung: 750 Euro
- Fördergrund: Bei der Mutterkuhhaltung kommt es aufgrund des Schutzinstinkts der Kühe immer wieder zu Angriffen bei der Behandlung der Kennzeichnung von Kälbern. Der Kälberfangkorb bietet ein sichere und tierschonende Möglichkeit, dies durchzuführen.
- Anforderungen: Gefördert wird die K-Box von Texas Treading. Die Förderung ist katasterabhängig. Das bedeutet, dass das beantragende Unternehmen Tiere halten muss, für die das Produkt beantragt wird.
- Maximalförderung: 500 Euro
- Fördergrund: Bei der Benutzung von großen Land-, Forst- oder Baumaschinen passieren immer wieder Unfälle beim Rückwärtsfahren. Personen hinter der Maschine werden übersehen und an- bzw. überfahren.
Rückfahrkameras mit Personenerkennung können helfen, solche Unfälle zu vermeiden. Diese Kamerasysteme zeigen nicht nur auf dem Bildschirm in der Maschine den Raum hinter der Maschine, sie erkennen auch Personen und warnen den Fahrer, wenn sich diese Person im Gefahrenbereich befindet durch optische und akustische Signale. - Anforderungen: Förderfähig sind kamerabasierte Personenerkennungssysteme, die nach dem Prüfgrundsatz GS BAU -71 von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft sind.
- Maximalförderung: 300 Euro
Fördergrund: Bei Arbeiten im Forst ist die schnelle Erste Hilfe und die Bergung von Verletzten eine zentrale Forderung der Unfallverhütungsvorschriften. Diese Geräte ermöglichen zum einen die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und geben zum anderen im Notfall einen passiven Notruf ab.
- Anforderungen: Es werden zwei Geräte gefördert. Die Förderung ist katasterabhängig. Unternehmen mit Forst und forstliche Lohnunternehmer können die Förderung erhalten.
- Maximalförderung: 75 Euro
Fördergrund: Das Tragen von Gehörschutz an Lärmarbeitsplätzen scheitert häufig an der mangelnden Akzeptanz der Beschäftigten. Diese hängt wiederum maßgeblich von der Tragefreundlichkeit des jeweiligen Gehörschutzes ab. Otoplastiken weisen in diesem Zusammenhang eine besonders hohe Akzeptanz auf.
- Anforderungen:
- In-Ohr-Otoplastiken mit Verbindungsschnur und passivem Filter
- Otoplastiken mit elektronischer Zusatzausrüstung
- Otoplastiken mit Metalleinlage zur Detektion
- Maximalförderung: 50 Euro
Fördergrund: Die PRCD-S ist eine allpolig (einphasig oder dreiphasig) schaltende Differenzstromschutzeinrichtung mit erweitertem Schutzumfang:
- Unterspannungsauslösung
- Schutzleitererkennung
- Schutzleiterüberwachung
- Fremdspannungserkennung auf dem Schutzleiter.
- Er schützt vor Gefährdungen durch elektrischen Strom. Bei Fehlern in angeschlossenen elektrischen Betriebsmitteln schützt die
PRCD-S entsprechend DIN VDE 0661 durch Abschaltung.
- Anforderungen:
- Für baustellentypische Belastungen geeignet (Erschütterungen, Staub, Feuchtigkeit): Schutzart mindestens IP 44
- ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit.
- Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F
- Bei Schutzverteilern darf die maximale Länge der Anschlussleitung vor der Schutzeinrichtung 2 m nicht überschreiten.
- Kombinationen mit Leitungsrollern und Verteilern sind schutzisoliert (Schutzklasse II), gekennzeichnet mit Doppelquadrat
- Maximalförderung: 200 Euro
- Fördergrund: Bei Arbeiten auf Anlegeleitern kommt es immer wieder zu Absturzunfällen mit teils erheblichen Unfallfolgen. Podestleitern bieten hier eine sichere Alternative.
- Anforderungen: Es werden ein- oder zweiseitig besteigbare Podestleitern gemäß DIN EN 131-7 gefördert. Diese können auch höhenverstellbar sein. Am Podest (oberste Standfläche) ist eine Absturzsicherung montiert die als Geländer fungiert. Die Höhe der Absturzsicherung beträgt mind. 950°mm über Plattform. Handläufe am Steigteil der Leiter gewährleisten ein sicheres Festhalten beim Auf- und Abstieg. Die Podestleitern können mit (2 – 4) Rollen ausgestattet sein, um das Versetzen bzw. den Transport zu erleichtern. Beim Besteigen der Leiter steht diese auf den vier Holmenden auf. Die Podestleiter muss nach Herstellerangaben, ggf. mit Anbauteilen, aufgebaut und aufgestellt werden.
- Maximalförderung: 250 Euro
Fördergrund: Beim Radwechsel an Traktoren, Ernte- und Pflegemaschinen, Erdbaumaschinen sowie Lastkraftwagen ist die Handhabung der Reifen aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts zum einen gefährlich, zum anderen körperlich belastend. Radwechselwagen ermöglichen eine sichere und ergonomische Möglichkeit, diese Arbeiten durchzuführen.
- Anforderungen: Die Radwechselwagen müssen für Reifen mit einem Durchmesser von mindestens 1.000 mm und einem Reifengewicht von mindestens 500 kg geeignet sein. Zudem müssen sie über eine Bremsvorrichtung zum Arretieren verfügen.
- Maximalförderung: 175 Euro
Fördergrund: Immer wieder kommt es bei der Behandlung von Tieren zu Unfällen. Teilweise enden diese tragisch und führen zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen von Menschen. Auslöser sind unbeabsichtigte Bewegungen der Tiere oder aggressive Verhaltensweisen. Durch eine sachgemäße Fixierung der Tiere lässt sich das Unfallrisiko signifikant verringern. Schwenkgitter mit Halsfangrahmen bieten eine effektive Möglichkeit, diese Fixierung in Laufställen umzusetzen.
Anforderungen: Das Produkt besteht grundsätzlich aus dem Gitter und dem Halsfangrahmen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn beide Komponenten gemeinsam angeschafft werden. Die Förderung ist katasterabhängig. Das bedeutet, dass das beantragende Unternehmen Tiere halten muss, für die das Produkt beantragt wird.
- Maximalförderung: 800 Euro
- Fördergrund:
Sonnenschutz:Der weiße Hautkrebs ist die am meisten angezeigte Berufskrankheit in den Grünen Berufen, besonders sind der Kopfbereich (Stirn, Nase, Ohren, Kopfoberseite) und der Nackenbereich betroffen. Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz können hier helfen.
Hitzeschutz:
Bei hohen Außentemperaturen vor allem während der teils sehr warmen Sommermonate, sinken Konzentration und Leistung drastisch.Mit Kühlkleidung, wie Kühlwesten, Kühlshirts und Kühlkappen, fühlt man sich deutlich wohler und leistungsfähiger. Der Herz-/Kreislaufbereich wird mit gekühlt und sorgt dadurch für ein angenehmes Körperklima. Erschöpfungszustände und gesundheitliche Beschwerden können verhindert werden.
- Maximalförderung: 375 Euro
- Fördergrund: Sonnenschutz: Weißer Hautkrebs ist die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in den Grünen Berufen. Wetterschutzzelte stellen eine technische Schutzmaßnahme gegen natürliche UV-Strahlung dar.
- Anforderungen: Um am Arbeitsplatz einen ausreichenden Freiraum zu gewährleisten, ist eine Grundfläche von mindestens 15 m² erforderlich. Da das Wetterschutzzelt an unterschiedlichen Einsatzstellen genutzt werden soll, muss es fahrbar, kranbar sowie schnell und einfach auf- und abbaubar sein. Das Zelt muss mit einer Zeltwand – optional auch mit zwei Zeltwänden – ausgestattet werden können, um gegebenenfalls Seitenreflexionen zu vermeiden. Zur Abwehr möglicher Gefährdungen müssen diese Zelte ausreichend standsicher sowie verankerbar und/oder ballastierbar sein.
Fahrzeuge mit ELR-Gurtsystem
- Maximalförderung: 100 Euro
- Fördergrund: Bei schweren Unfällen mit mobilen Arbeitsmitteln werden unangeschnallte Fahrerinnen und Fahrer häufig aus der Maschine geschleudert und anschließend überrollt.
In einem großen Teil der im Einsatz befindlichen mobilen Arbeitsmittel
(z. B. Traktoren, Erntemaschinen, Erdbaumaschinen) mit aufsitzender Fahrerin bzw. aufsitzendem Fahrer sind ALR-Systeme (Automatic Locking Retractor) verbaut. ALR-Systeme blockieren den ausgezogenen Gurt automatisch in der benötigten Länge. Eine Verlängerung des Gurts ist erst nach dem vollständigen Losschnallen möglich.
Beim Fahren auf unebenem Untergrund entsteht für die Fahrenden häufig der Eindruck, dass sich der Gurt zusammenzieht. Das verringert die Akzeptanz, den Gurt überhaupt zu benutzen.
Das ELR-System (Emergency Locking Retractor) blockiert den Gurt hingegen erst ab einer bestimmten Neigung und/oder Beschleunigung. Dadurch bietet es deutlich mehr Bewegungsfreiheit und somit ein hohes Maß an Komfort. Welche Sitze mit welchem ELR-Gurt umgerüstet werden können, erfahren Sie beim Hersteller der Fahrersitze des jeweiligen mobilen Arbeitsmittels. - Anforderungen: Gefördert wird der Kauf und der Einbau durch eine Fachwerkstatt.
Ihre Ansprechperson
-
- Team Präventionszuschüsse
-
0561 785-10479 0561 785-219068