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Novellierte Fassung der VSG 4.1 - Tierhalter bei der Umsetzung gezielt unterstützen

16.07.2021

Vergrößerung des Bildes für Eine Frau steht vor zwei Bullen, die sich separiert in einer Deckbullenbucht befinden..
Vorstellung der Deckbullenbucht mit Separationsmöglichkeit

Zu einem Meinungsaustausch anlässlich der zum 1. April 2021 novellierten „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) lud Rudolf Heins, Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender des Präventionsausschusses der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), am 12. Juli 2021 auf seinen Betrieb in Niedersachsen ein. Ziel war es, Herausforderungen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten durch die SVLFG zu diskutieren.

Viele Unternehmer sind verunsichert, wie sie die Anforderungen umsetzen können. Be-sonders im Fokus der Aufmerksamkeit stand der § 10 Absatz 10 der VSG 4.1. Rudolf Heins zeigte bei einem Rundgang auf seinem Betrieb daher Umsetzungsbeispiele auf. Wichtig sei, einfache technische und möglichst kostengünstige Lösungen für den Betrieb zu finden. „Es ist notwendig, die individuellen Umstände im Betrieb miteinzubeziehen“, erklärt Frank Gutheil, Arbeitsbereichsleiter der Prävention. Um dem Unternehmer eine Planungsmöglichkeit zu geben, hat die SVLFG eine Übergangsfrist von drei Jahren eingeräumt.

Fachexperten diskutierten Unterstützungsmöglichkeiten
An dem Meinungsaustausch nahmen SVLFG-Vorstandsmitglied Thomas Schröder, Karin Cordes, Präventionsausschuss, sowie Geschäftsführerin Claudia Lex teil. Bettina Hanfstingl und Wolfgang Scholz vertraten den Bayerischen Bauernverband. Manfred Tannen, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, begrüßte diese Möglichkeit des persönlichen Gesprächs: „Informationen vor Ort anzubieten, ist elementar, um die Unternehmer bei der Umsetzung der Neuerungen zu unterstützen.“

Die SVLFG berät vor Ort
Die Präventionsfachkräfte der SVLFG unterstützen die Mitgliedsbetriebe auf Wunsch vor Ort. Zudem bieten sie auch die Möglichkeit einer Bauberatung an. Um die Betriebe gezielt zu erreichen und praxisnah zu vermitteln, warum die Anpassung der VSG 4.1 notwendig war, schlugen die Anwesenden bei dem Meinungsaustausch vor, Informationsveranstaltungen in den Bundesländern zu organisieren. „Tierbetreuer werden mit der novellierten Fassung der VSG 4.1 noch besser geschützt. Hier waren vor allem die nach wie vor hohen Unfallzahlen in der Rinder- und Pferdehaltung, aber auch Schilderungen von Beinaheunfällen Anlass für die Änderungen“, betont Rudolf Heins.

Informationen auf www.svlfg.de
Die SVLFG bietet Seminare zum sicheren Umgang mit Rindern an. Auch dort gehen die Kursleitenden auf die Umsetzung der neuen Bestimmung ein: www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern

Auf der Webseite der SVLFG finden sich zudem Informationen zu den Neuerungen der VSG 4.1 (www.svlfg.de/rinderhaltung) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (www.svlfg.de/faq-vsg-4-1).

Vorgaben wurden dem Stand der Technik angepasst
Mit den Änderungen in der VSG 4.1 wurden unter anderem die Vorgaben für den Bau und Betrieb von Einrichtungen in der Nutztierhaltung sowie für den Umgang mit Tieren dem Stand der Technik angepasst. Dazu gehört, dass Rinderhalter die Deckbullen in Milchviehställen mit einer dreijährigen Übergangsfrist in separaten Deckbullenbuchten halten müssen. Sie dürfen im Stall nicht mehr in der Herde mitlaufen. Zudem müssen ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen vorhanden sein. Beim Besamen/Behandeln dürfen sich keine freilaufenden Tiere in dem Bereich aufhalten. 

Vergrößerung des Bildes für Rudolf Heins, Vorstandsmitglied, Manfred Tannen, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, und Manfred Eggers, Mitarbeiter der SVLFG stehen nebeneinander und diskutieren über die Unterstützungsmöglichkeit bei der gefahrlosen Tierhaltung.
Rudolf Heins, Vorstandsmitglied, Manfred Tannen, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, und Manfred Eggers, Mitarbeiter der SVLFG (v.l.n.r.)