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Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung

Um Ihre Pflege im häuslichen Wohnumfeld zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit Pflegehilfsmitteln oder beteiligen uns an den Kosten einer pflegebedingten wohnumfeldverbessernden Maßnahme. 

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und auf einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Vergrößerung des Bildes für Pflegerollstuhl.

Für die Pflege zu Hause stellen wir bei Bedarf Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Pflegerollstühle oder Hausnotrufgeräte zur Verfügung und übernehmen zum Beispiel die Kosten für Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bis zu 40 Euro monatlich. Für eine erforderliche Wohnraumanpassung können wir einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro gewähren. 

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, Pflegerollstühle oder Hausnotrufsysteme, stellen wir Ihnen vorrangig leihweise zur Verfügung. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen (10 Prozent, max. 25 Euro). Bis zum Ende des 18. Lebensjahres müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Sie können von den Zuzahlungen befreit werden, sofern Sie die Belastungsgrenze (2 Prozent bzw. 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) erreicht haben.

Wir kümmern uns auch um die Anpassung, Instandsetzung und - falls nötig - Ersatzbeschaffung.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Hierzu zählen Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Für diese Hilfsmittel übernehmen wir, sofern Sie mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft sind, die Kosten bis zu 40 Euro im Monat. Diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind für die Verwendung durch private Pflegepersonen vorgesehen.

Die Artikel können Sie über zugelassene Vertragspartner (z. B. Apotheken und Sanitätshäuser) beziehen. Antragsformulare liegen dort bereit und diese rechnen die Kosten nach der Genehmigung direkt mit uns ab. Kontaktdaten von Leistungserbringern in Ihrer Nähe teilen wir Ihnen gerne mit. Sprechen Sie uns an!

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Antrag einreichen

Antrag online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"

Den Antrag auf einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.