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Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Manchmal kann die Pflege aufgrund eines unerwarteten Ereignisses kurzzeitig nicht im gewohnten Umfeld zu Hause oder durch die vertraute Pflegeperson durchgeführt werden. 

Um Ihnen auch in solchen Zeiten, z. B. weil nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt die Wohnung umgebaut werden muss oder Ihre Pflegeperson krank oder im Urlaub ist, die bestmögliche Pflege zu garantieren, leisten wir Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. 

Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit 01.07.2025 sind die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.

Diesen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von insgesamt bis zu 3.539 € im Kalenderjahr können Sie flexible für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder für beides einsetzen.

Verhinderungs­pflege

Kurzzeitpflege

Noch Fragen?

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