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Krankengeld

Die LKK bietet Ihnen mit der Zahlung von Krankengeld finanzielle Sicherheit auch bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit.

Für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gewährt der Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung. Danach springt die LKK ein und zahlt Ihnen Krankengeld. Dies gilt auch für mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig sind.

Häufig gestellte Fragen

Ihr Kind ist krank? 

Vergrößerung des Bildes für Kind wird von einer Ärztin untersucht.

Sie möchten zu Hause bleiben, weil Ihr Kind krank ist? Dann können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Ihnen steht in diesem Fall Krankengeld zu. Ist Ihr Kind unter zwölf oder hat eine Behinderung, erhalten Sie für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr Krankengeld. Sind Sie alleinerziehend, erhalten Sie bis zu maximal 20 Arbeitstage Krankengeld. Wenn Sie mehr als ein Kind haben, verlängert sich Ihr Anspruch. Haben Sie Fragen zu dem Thema? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.

Begleitung von Menschen mit Behinderung

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Foto: Pixabay

Krankengeld bei Begleitung von Menschen mit Behinderung zur stationären Krankenhausbehandlung  

Die LKK gewährt außerdem Angehörigen oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld eines Menschen mit Behinderungen Krankengeld, wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitung bei einer stationären Krankenhausbehandlung benötigt wird und durch die Begleitung ein Verdienstausfall entsteht.

Dafür sind die gesetzlich vorgegebenen Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen, z. B. dass die zu begleitende Person Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht.