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Hautkrebsvorsorge

"Die Haut vergisst nichts" 

Lesen Sie hier das vollständige Interview von Dr. med. Wolfgang Krapf mit fundierten medizinischen Einschätzungen, praxisnahen Tipps und wichtigen Hinweisen zur Prävention. 

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Dr. med. Wolfgang Krapf, Foto: © SLK Kliniken Heilbronn

UV-Strahlung als Berufsrisiko ernst nehmen 

Interview mit Dr. med. Wolfgang Krapf, Leitender Oberarzt der Klinik für Dermatologie, Allergologie und Phlebologie der SLK Kliniken Heilbronn und Beratungsarzt der SVLFG für dermatologische Berufskrankheiten

"Die Haut vergisst nichts" 

Dr. med. Wolfgang Krapf

Herr Dr. Krapf, warum ist Ihnen das Thema UV-Schutz ein besonderes Anliegen?

Es liegt mir sehr am Herzen, möglichst viele Menschen frühzeitig über die Risiken von UV-Strahlung aufzuklären. Sonnenlicht wärmt uns und wird oft als positiv wahrgenommen – dabei ist die ultraviolette Strahlung der Sonne der wichtigste Risikofaktor für Hautkrebs. Sie kann auch die Augen schädigen und langfristig zu Problemen wie Katarakt (Grauer Star) oder Hornhautentzündungen führen. Gerade im beruflichen Umfeld wird diese Gefahr trotz zunehmender Aufmerksamkeit noch immer unterschätzt.

Warum ist UV-Strahlung gerade für Versicherte der Grünen Branche ein wichtiges Thema?

Wer in der Grünen Branche arbeitet, ist über viele Jahre hinweg fast täglich der Sonne und damit einer hohen ultravioletten Strahlung ausgesetzt. Diese UV-Belastung summiert sich oft unbemerkt. Gerade die kontinuierliche Belastung im Arbeitsalltag spielt hier eine entscheidende Rolle.

Was bedeutet das konkret?

Neben akuten Schäden wie Sonnenbrand drohen langfristige Folgen wie vorzeitige Hautalterung, Hautvergröberung, Augenschäden und insbesondere Hautkrebs. Besonders betroffen sind Berufsgruppen im Garten- und Landschaftsbau, Obst- und Gemüsebau, Weinbau, in der Landwirtschaft und auf kommunalen Bauhöfen sowie Bauarbeiter, Schiffer und Fischer. Für diese Personen ist Sonnenschutz daher kein privates Thema, sondern ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Seit 2015 gibt es die BK 5103. Welche Rolle spielt sie in der Praxis?

Weißer Hautkrebs ist inzwischen eine Volkskrankheit und weit häufiger als das Melanom. Die Berufskrankheit 5103 macht deutlich, dass weißer Hautkrebs eine Folge beruflicher UV-Exposition sein kann. Besonders wichtig ist der Blick auf aktinische Keratosen. Diese Vorstufen sind keineswegs harmlos – ein Teil von ihnen kann sich zu einem Karzinom weiterentwickeln. Um das zu verhindern, ist frühes Handeln entscheidend. Dafür gibt es berufsdermatologische Sprechstunden, wie wir sie auch an unserem Klinikum anbieten.

Gibt es typische Anzeichen, auf die Versicherte achten sollten?

Ja. Weißer Hautkrebs verursacht anfangs meist keine Schmerzen. Auffällig sind raue, verhornte Hautstellen und die wiederkehrende spontane Blutung einer Hautveränderung. Sie treten vor allem an stark sonnenexponierten Körperstellen auf – etwa an Nase, Ohren, Lippen, Kinn oder am unbehaarten Oberkopf. Rund 80 Prozent der Tumoren entstehen an diesen sogenannten Sonnenbalkonen. Wichtig ist: Die Haut vergisst keine Sonnenbelastung.

Warum ist Prävention so wichtig?

Viele Schäden durch ultraviolette Strahlen entstehen bereits in jungen Jahren und zeigen sich erst Jahrzehnte später. Deshalb betrifft weißer Hautkrebs häufig ältere Menschen. Auch wer heute in Rente ist, kann betroffen sein, wenn die entscheidende UV-Belastung während des Berufslebens entstanden ist. Früherkennung ist entscheidend – und unkompliziert. Das Hautkrebs Screening dauert etwa 15 Minuten und ist völlig schmerzfrei. Es wird von der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKK) für Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre übernommen. Vor 35 erstattet die LKK im Einzelfall die Kosten einer Untersuchung zu 80 Prozent, jedoch nicht mehr als 20 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Bei Vorerkrankungen erfolgen engmaschigere Nachsorgen.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es, wenn weißer Hautkrebs oder eine Vorstufe diagnostiziert wird?

In unserer berufsdermatologischen Sprechstunde führen wir standardmäßig einen Ganzkörperscan durch und nehmen uns Zeit für Beratung. Aktinische Keratosen können individuell behandelt werden, zum Beispiel mit der photodynamischen Therapie. Dabei wird die betroffene Haut zunächst mit einer lichtsensibilisierenden Substanz behandelt und nach einer Einwirkzeit gezielt mit speziellem Licht bestrahlt, wodurch krankhaft veränderte Zellen zerstört werden. Bei fortgeschrittenen oder metastasierenden Tumoren entscheidet ein interdisziplinäres Tumorboard über die Therapie – von Operation über Strahlentherapie bis hin zu modernen Immuntherapien. Die Immuntherapie mit Cemiplimab hat sich als deutlich wirksamer sind als früher angewandte Chemotherapien erwiesen.

Was raten Sie bei Unsicherheiten?

Bei auffälligen Hautveränderungen sollte immer eine Hautärztin oder ein Hautarzt aufgesucht werden. Hausärzte sind geschult und können erste Einschätzungen vornehmen, doch Hautkarzinome gehören in fachärztliche Hände – bei beruflichem Zusammenhang idealerweise in eine berufsdermatologische Sprechstunde.

Was kann jede und jeder selbst zur Prävention beitragen?

Mit klugem UV-Schutz lässt sich das Hautkrebsrisiko deutlich senken. Entscheidend ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Sonne. Je höher die UV-Belastung, desto wichtiger sind Schutzmaßnahmen. Im Frühjahr und Sommer steht die Sonne in Deutschland deutlich höher am Himmel, der Strahlungswinkel ist steiler und die UV-Strahlung entsprechend intensiver.

Wie kann man sich im Alltag an der tatsächlichen UV-Belastung orientieren?

Ultraviolette Strahlung ist unsichtbar, deshalb unterschätzen viele ihre Stärke. Orientierung bietet der UV-Index, eine international einheitliche Skala von 1 bis 11. Von April bis September veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz täglich die zu erwartenden UV-Werte. Schutzmaßnahmen sollten bereits ab einem mittleren UV-Index von 3 beginnen. Auch der Hauttyp spielt eine Rolle: Menschen mit heller Haut, hellen Haaren oder Sommersprossen reagieren empfindlicher auf UV-Strahlung und haben ein höheres Risiko für Hautschäden und Hautkrebs.

Welche Schutzmaßnahmen sind im Arbeitsalltag besonders wichtig?

Verlegen Sie Arbeiten nach Möglichkeit in die Morgen- oder Abendstunden und nutzen Sie vorhandene Beschattungen. Tragen Sie Schutzkleidung: langärmlige Kleidung, einen breitkrempigen Hut und eine Sonnenbrille. Auf unbedeckte Hautstellen wie Gesicht und Hände gehört Sonnenschutzmittel mit mindestens LSF 30, das sowohl vor UV-A- als auch UV-B-Strahlung schützt. Wichtig ist, ausreichend zu cremen – wird zu wenig aufgetragen, wird der Schutz deutlich geringer. Für Gesicht und Hals gilt etwa ein Teelöffel voll (das entspricht etwa 2 mg/cm²). Regelmäßiges Nachcremen ist unerlässlich. 

Viele wissen heute gar nicht mehr, dass frühere Sonnencremes kaum vor UV-A-Strahlung geschützt haben. Welche Folgen hat das für die Hautkrebsdiagnosen, die wir heute sehen?

Die Menschen haben sich in früheren Jahrzehnten zwar eingecremt, waren aber trotzdem über lange Zeiträume unzureichend geschützt. 

Sonnencremes boten bis Ende der 80iger Jahre vor allem Schutz vor UV-B-Strahlung und damit vor Sonnenbrand, nicht jedoch vor der tiefer in die Haut eindringenden UV-A-Strahlung. Diese trägt jedoch wesentlich zur Hautalterung und zur Entstehung von Hautkrebs bei. 

Die UV-Belastungen aus Kindheit, Jugend und Berufsleben wirken bis heute nach, denn die Haut hat ein Gedächtnis. Das erklärt, warum wir heute – vor allem bei älteren Menschen – vermehrt Hautkrebserkrankungen diagnostizieren, obwohl sie sich nach damaligem Wissen vermeintlich geschützt haben.

Welche Botschaft ist Ihnen in Sachen Hautkrebsprävention besonders wichtig?

Weißer Hautkrebs ist kein seltener Sonderfall, sondern eine Volkskrankheit, die immer noch unterschätzt wird. Prävention ist der Schlüssel. Die Tatsache, dass man bisher keine Probleme hatte, sagt nichts über die Zukunft aus. Es kann jeden treffen – aber jeder kann auch etwas tun, um sich zu schützen. Mein altersabhängiger Tipp: Jüngere Personen sollten sich konsequent schützen, ältere regelmäßig ärztliche Kontrollen wahrnehmen.

Jüngere Personen sollten sich konsequent schützen, ältere regelmäßig ärztliche Kontrollen wahrnehmen.

Dr. med. Wolfgang Krapf

ANGEBOTSVORSORGE UV-SCHUTZ

Die Angebotsvorsorge für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung dient der Aufklärung und Beratung von Beschäftigten über deren persönliche Gesundheitsrisiken. Sie ermöglicht auch die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Berufskrankheit BK 5103

Seit 2015 ist weißer Hautkrebs als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt, wenn er durch langjährige berufliche Einwirkung natürlicher UV-Strahlung verursacht wurde. Anerkannt werden insbesondere Plattenepithelkarzinome sowie deren Vorstufen, multiple aktinischen Keratosen.

Mehr Informationen zu Berufskrankheiten finden Sie unter Leistungen der Unfallversicherung

SCHUTZMASSNAHMEN VOR UV-STRAHLUNG

Mit klugem UV-Schutz lässt sich das Hautkrebsrisiko deutlich senken. Wichtig ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Sonne.

• Orientierung am UV-Index, der täglich die zu erwartende UV-Belastung angibt

• Schatten suchen und Arbeitszeiten anpassen

• Schutzkleidung tragen: langärmlige Kleidung, breitkrempiger Hut, Sonnenbrille

• Sonnencreme mit mindestens LSF 30 großzügig auftragen – Sparsamkeit ist hier fehl am Platz. Für Gesicht und Hals gilt: etwa ein Teelöffel voll. Regelmäßiges Nachcremen ist unerlässlich.

Praxisnahe Informationen, Materialien und Tipps zum Sonnenschutz im Arbeitsalltag finden Sie unter SVLFG | Lass Dich nicht verbrennen

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