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Wer zahlt den Test auf Corona? 

Die LKK übernimmt die Kosten für den Corona-Test, wenn ein zugelassener Vertragsarzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des RKI entscheidet, dass ein Test notwendig ist und daher durchgeführt werden muss.

Wenn ein Test durchgeführt werden muss, übernimmt die LKK neben den Behandlungskosten auch die Laborkosten. Für Sie als Versicherter der LKK entstehen keine zusätzlichen Kosten, die Leistungen werden über Ihre Versichertenkarte abgerechnet.

Die verschiedenen Testverfahren

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Es gibt aktuell zwei Testverfahren für den Nachweis von Corona-Viren: den PCR-Test und den Antigentest, auch Schnelltest genannt. Mit diesen Tests wird untersucht, ob die Testperson Corona-Viren in sich trägt, die an andere Personen weitergegeben werden könnten.

PCR-Test

Beim PCR-Test (Polymerase Chain Reaction) wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachenraum in speziell dafür geeignete Labore geschickt, in denen ein Gerät das genetische Material der Probe in mehreren Zyklen vervielfältigt. Der PCR-Test gilt als sehr genau und zuverlässig. Das Ergebnis lässt aber rund 24 Stunden auf sich warten; durch eine gegebenenfalls vorliegende Überlastung der Labore kann es aber auch noch länger dauern. 

KOSTENLOSER TEST AUCH BEI WARNUNG DURCH APP

Sie können sich auch kostenlos mit einem PCR-Test testen lassen, wenn die Corona-Warn-App Sie über ein erhöhtes Risiko informiert hat.

Antigen-Schnelltest

Antigentests weisen SARS-CoV-2-Eiweiße nach. Dazu muss ein Abstrich aus dem Nasenrachenraum entnommen werden. Die entnommene Probe wird in eine Flüssigkeit gegeben und darin ausgespült, diese Flüssigkeit anschließend auf einen Teststreifen geträufelt. Zwischen der Probeentnahme und dem Ergebnis vergehen in der Regel 15 bis 20 Minuten. 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat erste Selbsttests zugelassen. Allen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt seit dem 8. März der Bund. 

Nach einem positiven Antigen-Test hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels PCR-Testung. Diese Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Laientests

Die Schnelltests sind auch frei verkäuflich und können über das Internet, im Handel oder in Apotheken erworben werden. Für selbst beschaffte Schnelltests können von der LKK keine Kosten übernommen werden. Bei dem Kauf von Selbsttests sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die entsprechenden Produkte auf der Liste des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen – denn nur die hier aufgeführten sind geprüft und entsprechen den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts(PEI) und des Robert-Koch-Instituts(RKI).

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