Zuzahlungen 2027
Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlungen in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2027 beschlossen. Doch es gibt Entlastungsmöglichkeiten.
Mit der Vorauszahlung entspannt durchs Jahr
Versicherte beteiligen sich in der Krankenversicherung mit ihren Zuzahlungen an zahlreichen Leistungskosten. Diese Beteiligung wird ab dem kommenden Jahr steigen.
Jedoch schützt der Gesetzgeber die Versicherten aber auch vor einer zu hohen finanziellen Belastung: Die jährlichen Zuzahlungen sind auf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent.
Gut zu wissen: Wer seine persönliche Belastungsgrenze voraussichtlich erreicht, kann sich mit einer Vorauszahlung bereits zu Jahresbeginn von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen.
Erfahrungsgemäß erreichen viele Versicherte diese Grenze jedes Jahr – beispielsweise, weil sie regelmäßig Medikamente benötigen oder sich in einer dauerhaften Behandlung befinden. Für sie kann die Vorauszahlungsaktion eine praktische Lösung sein.
So funktioniert es: Der Betrag in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze wird einmalig im Voraus an die LKK gezahlt. Anschließend erhalten die Versicherten einen Befreiungsausweis, der für das gesamte Kalenderjahr gültig ist. Es fallen keine weiteren gesetzlichen Zuzahlungen für das betreffende Kalenderjahr mehr an.
Neben der finanziellen Planbarkeit bietet die Vorauszahlung einen weiteren Vorteil: Es müssen keine Quittungen gesammelt und zur Erstattung einreicht werden. Das spart Zeit und erleichtert den Alltag – besonders dann, wenn regelmäßig Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden.
Ob sich die Vorauszahlung lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen sowie mögliche Freibeträge. Gerne unterstützen wir bei der Berechnung der individuellen Belastungsgrenze und informieren über die Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung.
Weitere Informationen, Höhe der Zuzahlungen, einen Zuzahlungsrechner und das Antragsformular sowie die Möglichkeit eines Online-Antrags über unser Versichertenportal finden Sie hier:
TIPP
Wenn bereits klar ist, dass die Belastungsgrenze im kommenden Jahr voraussichtlich erreicht wird, lohnt es sich, die Vorauszahlungsaktion frühzeitig zu nutzen. So profitiert man von Beginn an von der Zuzahlungsbefreiung und kann dem neuen Jahr trotz steigender Zuzahlungen gelassener entgegensehen.