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Neue elektronische Gesundheitskarte

Das müssen Sie wissen: Die SVLFG schickt Ihnen rechtzeitig eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sie müssen diese nicht gesondert beantragen.

Wichtig: Das auf der Kartenrückseite aufgedruckte Ablaufdatum ist nicht maßgeblich für den Austausch der Karte. Sollte eine Arztpraxis die Karte als ungültig melden, lassen Sie sie zunächst einlesen. Wird sie vom Praxissystem nicht akzeptiert, benötigen Sie eine neue Karte. Diese ist in der Regel bereits unterwegs. Alternativ kann die Praxis eine elektronische Ersatzbescheinigung direkt bei der SVLFG anfordern.

Ablaufdatum auf der Rückseite der eGK:

Vergrößerung des Bildes für Rückseite der Elektronischen Gesundheitskarte.

Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihrer eGK erreichen Sie uns unter 0561/785-0.

Planen Sie einen Aufenthalt im EU-Ausland in der ersten Jahreshälfte, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Was ist beim Erhalt einer neuen Karte zu beachten?
Bitte tauschen Sie die alte Karte unmittelbar gegen die neue aus. Die alte Karte verliert mit Ausstellung der neuen ihre Gültigkeit. Sie können sie zur datenschutzgerechten Entsorgung an die SVLFG zurücksenden.

Nutzen Sie die ePA-App der SVLFG?
Dann müssen Sie die neue Karte einmalig in der App bestätigen, damit Sie die Anwendungen wieder vollständig nutzen können. Folgen Sie dazu den Anweisungen in der App. Die neue PIN erhalten Sie anschließend per Post.

Bei Fragen zur Bestätigung der neuen Karte helfen wir Ihnen unter 0561/785-10700 weiter.