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Welche Leistungen kann ich im Ernstfall erwarten?

Wir sorgen für Ihre optimale Genesung und möglichst schnelle Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz und in Ihre gewohnte Umgebung.

Dafür bieten wir Ihnen eine umfassende Leistungspalette von der medizinischen Betreuung über die anschließende Rehabilitation bis zur Absicherung Ihres Lebensunterhaltes. Damit sind Sie im Ernstfall rundum durch Ihre Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft abgesichert. Außerdem gewähren wir Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und im Todesfall. 

Vergrößerung des Bildes für Patientin in der Gehschule.

Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation)

Hatten Sie einen Arbeitsunfall oder leiden Sie an einer Berufskrankheit, haben Sie Anspruch auf Heilbehandlung. Sie hat das Ziel, mit allen geeigneten Mitteln Ihren Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhüten und die Folgen zu mildern.


Inbegriffen sind alle medizinischen Akut- und Rehabilitationsmaßnahmen. Ein Facharzt - der sogenannte Durchgangsarzt - beurteilt, ob eine besondere unfallmedizinische Heilbehandlung notwendig ist.

Sie sind besonders schwer verletzt? Dann werden Sie in speziell zugelassenen Krankenhäusern mit Spezialeinrichtungen durch erfahrene Fachärzte behandelt.

Reha-Management

Ergänzend haben wir die Betreuung und Wiedereingliederung Schwerverletzter durch ein Reha-Management verbessert.

Nach einem Arbeitsunfall hat Ihre Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft für uns höchste Priorität. Daher werden Sie durch unser Reha-Management während der gesamten Rehabilitation intensiv und persönlich durch qualifizierte Mitarbeiter betreut.

Leistungen zur Teilhabe

Sie erhalten von uns bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit alle medizinischen und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen aus einer Hand.

Oberstes Ziel ist, Sie möglichst schnell zu heilen bzw. gesundheitlich und körperlich so wiederherzustellen, dass Sie Ihre Arbeit wiederaufnehmen können.

Parallel erhalten Sie alle Hilfen, die Sie zum Leben in der Gemeinschaft sowie für ein möglichst selbstständiges Lebens benötigen.

"Die LBG hat unbürokratisch die Kosten für meine Umschulung sowie die Ausstattung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes übernommen.“

Christian S., der nach einem schweren Verkehrsunfall wieder in die Arbeitswelt als Gartenbauprofi am Schreibtisch integriert werden konnte

Bei Pflege­bedürftigkeit

Sie sind pflegebedürftig aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit? Dann sind Sie bei uns vor den möglichen Folgen, z. B. eine hohe Kostenbelastung oder wirtschaftliche Überforderung, abgesichert.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Landwirtschaftliche Pflegekasse tragen mit ihren Leistungen dazu bei, dass Pflegebedürftige und deren Familien entlastet werden.

Ihre finanzielle Absicherung

Verletztengeld und Übergangsgeld

Damit Sie während der medizinischen und beruflichen Rehabilitation finanziell abgesichert sind, gewähren wir Verletzten- bzw. Übergangsgeld.


Verletztengeld erhalten Sie, wenn Sie infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit arbeitsunfähig sind oder wegen der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit oder Heilbehandlung muss Anspruch auf zum Beispiel Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Verletztengeld usw. bestanden haben..

Verletztenrente

Ihre Erwerbsfähigkeit ist wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gemindert? Dann könnten Sie einen Anspruch auf eine Verletztenrente haben.


Sie dient der Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts. Durch sie soll pauschal Ihr Ausfall an Arbeitsentgelt und -einkommen ausgeglichen werden. Zugleich soll sie den immateriellen Schaden ausgleichen, zum Beispiel durch die unfallbedingt erhöhten Anstrengungen des Versicherten sowie sonstige persönliche Bedürfnisse.