Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Umgang mit Ihren Sozialdaten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Hiermit informieren wir Sie über den Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemäß den Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB).

Wer ist für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich?

Die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes lautet:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
34105 Kassel

Datenerhebung und -speicherung

Allgemeines

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf angewiesen, Daten zu erheben und zu verarbeiten.

Aufgaben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind:

  • mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten
  • nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln, insbesondere durch die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, wiederherzustellen und Sie oder Ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft darf Ihre Daten nur erheben und verarbeiten, wenn dies zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke der Datenerhebung

Ihre Daten werden in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet:

  • Feststellung der Zuständigkeit und des Versichertenstatus
  • Feststellung eines Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der Beurteilung von Versicherungsfreiheit und Befreiungstatbeständen
  • Erbringung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen nach Eintritt eines Arbeitsunfalles bzw. einer Berufskrankheit einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen
  • Berechnung, Festsetzung und Erheben von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe
  • Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten
  • Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustauschverfahren mit Dritten
  • Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken

Eine Weiterverarbeitung von Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn dies für eine andere gesetzlich definierte Aufgabe erforderlich ist.

Zu welchem Zweck beziehungsweise für welche Aufgabe im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die Landwirtschaftliche Alterskasse Ihre Daten konkret benötigt, teilen wir Ihnen im jeweiligen Zusammenhang schriftlich mit.

Beratung und Auskunft

Darüber hinaus werden Ihre Daten erhoben und verarbeitet, um Sie im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zu Ihren Rechten und Pflichten zu beraten und Ihnen Auskünfte erteilen zu können.

Rechtsgrundlagen

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage dies erlaubt oder Sie ausdrücklich in eine Datenerhebung oder Verarbeitung eingewilligt haben.

Folgende Vorschriften erlauben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten:

  • § 199 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII (Generalklausel für Unfallversicherungsträger zur Erhebung und Verarbeitung von Daten)
  • § 199 Absatz 2 Satz 2 SGB VII in Verbindung mit anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (Zweckändernde Verwendung von Daten)
  • § 204 SGB VII (Gemeinsame Datei für mehrere Unfallversicherungsträger)
  • § 206 SGB VII (Verwendung von Daten für Forschungsvorhaben zur Bekämpfung von Berufskrankheiten)
  • § 207 SGB VII (Verwendung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • § 188 bis 190 SGB VII (Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern)
  • § 197 Absatz 2 Satz 2 und 3 SGB VII (Verwendung von Daten, die von den Finanzbehörden übermittelt werden)
  • § 197 Absatz 4 Satz 2 bis 4 SGB VII (Verwendung von Daten, die von der Flurbereinigungs-, Vermessungs- und Veterinärverwaltung sowie von den Ämtern für Landwirtschaft und Landentwicklung übermittelt werden)
  • § 136a SGB VII (Verwendung von Daten zur Vergabe einer Unternehmernummer bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit)

  • § 20 Absatz 1a SGB VII i.V.m. § 21 Abs. 3a Arbeitsschutzgesetz (Zusammenarbeit mit Arbeitsschutzbehörden)

Darüber hinaus beachtet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Datenschutzvorschriften nach § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und §§ 67 bis 84 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die einschlägigen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Da die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ihre Aufgaben nur mit vollständigen Daten erfüllen kann, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Ihren Anspruch nicht ermitteln kann und Sie Nachteile erleiden.

Datenquellen

Soweit möglich wird die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versuchen, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten direkt bei Ihnen zu erheben (Direkterhebungsgrundsatz). In diesem Fall werden Sie unmittelbar darüber informiert, welche Daten bzw. Kategorien von Daten erhoben und verarbeitet werden sollen.

Da eine Direkterhebung jedoch nicht immer möglich ist, gibt es hierzu gesetzliche Ausnahmen, d. h. die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann Ihre Daten unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen auch bei anderen Personen oder Stellen anfordern. Hierbei kann es sich um folgende Kategorien von Daten handeln:

  • Angaben zur Person (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
  • Kontaktdaten (z. B. Anschrift, Telefonnummer)
  • Abwicklungsdaten (z. B. zuständiger Krankenversicherungsträger, Arzt- und Apothekenrechnungen, Sozialversicherungsnummer, Unfallaktenzeichen, Leistungshöhe, Leistungszeitraum)
  • Angaben zum Versicherungsfall und Gesundheitsdaten (z. B. Arbeitgeber, Unfalltag/ -hergang, Diagnosen, Arztbericht, Gutachten, Vorerkrankungen, Jahresarbeitsverdienst)
  • Tierbestandsdaten
  • Daten aus der Agrarförderung
  • Daten der Flurbereinigungsbehörden 
  •  Daten zu durchgeführten Betriebsbesichtigungen bei Betrieben mit Arbeitnehmenden (z. B. Besichtigungsdatum, Anzahl der Beschäftigten, Art der sicherheitstechnischen/betriebsärztlichen Betreuung, Bewertung der Arbeitsschutzorganisation und Gefährdungsbeurteilung, Feststellungen, Anordnungen, Bußgelder)  

Sofern die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Daten nicht bei Ihnen direkt erhebt, können diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus folgenden Quellen stammen:

  • Ärzte und andere Leistungserbringer, Gutachter
  • Krankenkassen
  • Öffentliche Stellen nach § 197 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB VII und § 197 Abs. 4 Satz 2 bis 4 SGB VII (siehe oben)
  • Arbeitsschutzbehörden (§ 21 Abs. 3a Arbeitsschutzgesetz)
  • Sonstige Dritte, soweit gesetzliche Meldepflichten gegenüber der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bestehen (z. B. Unternehmer als Arbeitgeber) 
  • Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (zentrales Dateisystem zur Unternehmernummer)

Was passiert mit Ihren Daten?

Ihr Recht auf den Schutz Ihrer Daten

An wen können Sie sich wenden?

Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie der Ansicht sein bei der Verarbeitung Ihrer Daten in Ihrem Recht verletzt worden zu sein, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

zuständige Datenschutz­aufsichtsbehörde

  • Icon
    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Datenschutzaufsichtsbehörde 
    Graurheindorfer Str. 153
    53117 Bonn

zuständige Rechts­aufsichtsbehörde

  • Icon
    Bundesamt für soziale Sicherung
    Rechtsaufsichtsbehörde
    Friedrich-Ebert-Allee 38
    53113  Bonn

Stand:02.12.2022