Ost- und West-Angleichung
Danach steigen die Altersbezüge in Westdeutschland um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Grund für die Rentenanpassung ist die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung: Der aktuelle Rentenwert Ost wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 97,2 Prozent des Westwerts erreicht.
Weitere Erhöhungen
Auch für Landwirtinnen und Landwirte erhöhen sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert für im Ruhestand befindliche Landwirte beträgt ab Juli 2020 15,79 Euro im Westen und 15,32 Euro im Osten. Gleichzeitig ändern sich auch die Leistungen für Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Ihre Versorgungsbezüge erhöhen sich zum 1. Juli 2020 um 3,45 Prozent.
Quelle: Bundesrat/BundesratKOMPAKT