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Bundesrat stimmt Rentenerhöhung zu

Zum 1. Juli 2020 werden die Renten erhöht: Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verordnung am 5. Juni 2020 zugestimmt. Sie wurde am 17. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Vergrößerung des Bildes für Ehepaar mittleren Alters steht nebeneinander an einen Zaun gelehnt in ländlicher Umgebung. Im Hintergund sind Wiesen und leichte Hügel zu sehen. .

Ost- und West-Angleichung

Danach steigen die Altersbezüge in Westdeutschland um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland um 4,2 Prozent.  Grund für die Rentenanpassung ist die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung: Der aktuelle Rentenwert Ost wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 97,2 Prozent des Westwerts erreicht.

Weitere Erhöhungen

Auch für Landwirtinnen und Landwirte erhöhen sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert für im Ruhestand befindliche Landwirte beträgt ab Juli 2020 15,79 Euro im Westen und 15,32 Euro im Osten. Gleichzeitig ändern sich auch die Leistungen für Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Ihre Versorgungsbezüge erhöhen sich zum 1. Juli 2020 um 3,45 Prozent.

Quelle: Bundesrat/BundesratKOMPAKT