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Die Altersrenten der Landwirtschaftlichen Alterskasse

Sie stehen kurz vor der Rente? Lesen Sie hier, was Sie über Altersgrenzen, Wartezeiten, Hinzuverdienst und den Rentenantrag wissen müssen.

Die Arbeit in der Landwirtschaft ist erfüllend, sie ist aber auch körperlich anstrengend und herausfordernd. Ist der Zeitpunkt gekommen, sich zur Ruhe zu setzen, ermöglicht Ihnen die landwirtschaftliche Alterskasse eine Teilabsicherung. 

Die Altersrenten im Überblick

Vergrößerung des Bildes für Senioren-Ehepaar spaziert am Waldrand.

Je nach Geburtsjahr haben Sie zwischen 65 und 67 Jahren die Regelaltersgrenze erreicht und wir können Ihnen die Altersrente anbieten. Unter gewissen Voraussetzungen geht dies auch schon vorzeitig – frühestens ab 55. 

Als Landwirt oder Landwirtin stehen Ihnen die normale Altersrente, die vorzeitige Altersrente ab 55, die vorzeitige Altersrente ab 63 und die vorzeitige Altersrente ab 65 zur Verfügung. Mit Ausnahme der vorzeitigen Altersrente ab 55 können Sie auch als mitarbeitende Familienangehörige unsere Altersrenten in Anspruch nehmen.

Ab 65 – die normale Altersrente (Regelaltersrente) 

Die normale Altersrente erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie

  • Ihre Regelaltersgrenze erreicht und
  • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Die Altersgrenzen bei der normalen Altersrente

Das Eintrittsalter für die normale Altersrente, auch Regelaltersgrenze genannt, wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ihre vom Geburtsjahrgang abhängige Regelaltersgrenze finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Erreichen des maßgeblichen Lebensalters zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr

Erreichen des maßgeblichen Lebensalters zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr
GeburtsjahrgängeJahreMonate
vor 1947 650
1947651
1948652
1949653
1950654
1951655
1952656
1953657
1954658
1955659
19566510
19576511
1958660
1959662
1960664
1961666
1962668
19636610
ab 1964 670

Vorzeitige Altersrente ab 55 (nur für Landwirte)

Als Landwirt oder Landwirtin können Sie bis zu 10 Jahren vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze Ihre vorzeitige Altersrente beanspruchen, wenn

  • Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bereits Anspruch auf die normale Altersrente oder vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte aus der Alterssicherung hat oder gehabt hatte.

Abschlag bei der vorzeitigen Altersrenten ab 55

Bei der vorzeitigen Altersrente mit 55 müssen Sie bedenken, dass wir Ihnen diese nur mit Abschlag zahlen können. Für jeden Kalendermonat, für den Sie eine Altersrente vorzeitig beanspruchen, vermindert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent.

Die Altersgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten ab 55

Das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 55 Jahre auf 57 Jahre angehoben.

Ihre vom Geburtsjahrgang abhängige Altersgrenze finden Sie in der Tabelle.

Erreichen des maßgeblichen Lebensalters zwischen dem 55. und 57. Lebensjahr

Erreichen des maßgeblichen Lebensalters zwischen dem 55. und 57. Lebensjahr

Geburtsjahrgänge/

Geburtsmonate

JahreMonate
vor 1957550
1957

Januar551
Februar552
März553
April554
Mai555
Juni556
Juli557
August558
September559
Oktober5510

November und

Dezember

5511
1958560
1959562
1960564
1961566

1962

568
19635610

Die Rente ab 63 für langjährig Versicherte

Die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte ab 63 erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie

  • das 63. Lebensjahr erreicht und
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und
  • die langjährige Versicherungs- bzw. Anrechnungszeit von 45 Jahren zurückgelegt haben.

Fragen zur langjährigen Versicherungs- und Anrechnungszeit von 45 Jahren beantwortet Ihnen gerne Ihre landwirtschaftliche Alterskasse.

Die vorzeitige Altersrente ab 63 ist abschlagsfrei. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für diese Rentenart, zahlen wir Ihnen die Rente ohne Abschläge bei der Rentenberechnung.

Die Altersgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten ab 63

Das Renteneintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die maßgebliche Altersgrenze für die Beanspruchung einer vorzeitigen Altersrente ab 63 entnehmen. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt das 65. Lebensjahr.

GeburtsjahrgängeJahreMonate

vor 1953

630
1953632
1954634
1955636
1956638
19576310
1958640
1959642
1960644
1961646
1962648
19636410

Die Rente ab 65 für langjährig Versicherte

Die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte ab 65 erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie

  • das 65. Lebensjahr erreicht und
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Vorzeitige Altersrente ab 65: Mit oder ohne Abschlag möglich

Wenn Sie die langjährige Versicherungs-bzw. Anrechnungszeit von 45 Jahre erfüllt haben, können Sie diese Rente ohne Abzüge beanspruchen. Bei weniger als 45 Jahre können wir Ihnen diese Rente nur mit Abschlag gewähren. In diesem Fall verringert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent für jeden Kalendermonat, für den Sie diese Altersrente vorzeitig beanspruchen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihre landwirtschaftliche Alterskasse.

Wartezeit – häufig gestellte Fragen

Rente und Hinzuverdienst – das ist wichtig zu wissen

Die Altersrente der landwirtschaftlichen Alterskasse ist ein wichtiger Baustein für Ihre Absicherung, bietet aber nur eine Teilabsicherung. Für viele Landwirte in Rente steht deshalb die Frage im Raum, ob sie sich etwas hinzuverdienen dürfen und wenn ja, wie sich dies auf ihre Rente auswirkt.

Wenn Sie sich noch fit genug fühlen, dürfen Sie sich zu Ihrer Altersrente etwas hinzuverdienen. Ein Hinzuverdienst führt weder zum Erlöschen Ihres Rentenanspruches noch beeinflusst dieser die Höhe Ihrer Altersrente. 

Fragen zu Abschlägen?

Die Abschläge gelten in der Regel für die gesamte Laufzeit Ihrer Rente. Änderungen können sich ergeben, wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben.

Sie haben Fragen zu den Abschlägen? Vieles lässt sich besser im persönlichen Gespräch erläutern. Bitte wenden Sie sich jederzeit an uns, wir sind gerne für Sie da!

RENTENANTRAG NICHT VERGESSEN!

Um Ihre Rente zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen sollten Sie etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei uns einreichen, damit wir ihn rechtzeitig bearbeiten können. Reichen Sie den Rentenantrag verspätet ein, kann dies Ihren Rentenbeginn verzögern. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns. 

Antrag online stellen...

Vergrößerung des Bildes für Zeichnung von zwei Laptops zwischen denen ein Austausch von Blättern in einem Kreislauf stattfindet.

...über "Meine SVLFG" - Ihr Online-Portal

Nutzen Sie unseren neuen digitalen Zugangskanal "Meine SVLFG" und reichen Sie Ihren Rentenantrag sicher und schnell online ein! Nutzen Sie dafür einfach das elektronische Postfach im Versichertenportal. Sie finden es  in der oberen Menüleiste.

Registrieren Sie sich noch heute  - wir freuen uns auf Sie.

...oder postalisch

Alternativ können Sie Ihren Rentenantrag auch postalisch versenden an:

SVLFG
- Leistungen - 
34105 Kassel