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Informationen zur Rentenhöhe

Unser Ziel: Die Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse als zweites Standbein Ihrer Altersvorsorge. Wir ermöglichen Ihnen eine Teilabsicherung im Alter.

Eine Versorgung wie beispielsweise bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wurde mit der Alterssicherung der Landwirte bewusst nicht angestrebt. Dennoch ist die Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse ein wichtiger Baustein für Ihre Absicherung.

Sie stehen kurz vor der Rente oder möchten schon in jungen Jahren Informationen über Ihren künftigen Rentenanspruch? Dann lesen Sie hier Allgemeines zur Rentenhöhe, Zurechnungszeiten, Abschlägen und Rentenauskünften.

Rentenhöhe - was zählt für meine Rente? 

Bei der Berechnung Ihrer Rente zählt jeder zur Landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlte Beitrag. Das heißt: je mehr Beiträge Sie gezahlt haben oder für Sie gezahlt wurden, desto höher ist Ihre Rente. 


Grundsätzlich wirkt sich jeder gezahlte Beitrag gleich hoch auf Ihre Rentenhöhe aus. Es macht allerdings ein Unterschied, ob Ihr Beitrag als Landwirt oder als mitarbeitender Familienangehöriger gezahlt wurde. Ihr Beitrag als Landwirt hat eine höhere Wertigkeit als der für mitarbeitende Familienangehörige gezahlte Beitrag.

Wie hoch ist meine Rente?

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Unser Angebot für Sie: Wir erstellen Ihnen eine individuelle und kostenlose Auskunft!


Ab Vollendung Ihres 55. Lebensjahres erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine unverbindliche Auskunft über Ihre zu erwartende Regelaltersrente. Hierbei berücksichtigen wir alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge.

Möchten Sie darüber hinaus zum Beispiel wissen, wie hoch Ihre Rente ist, wenn Sie diese vorzeitig beanspruchen wollen? Dann bietet Ihnen der LAK-Rentenschätzer die Möglichkeit, den voraussichtlichen Beginn und die Höhe der Rente direkt online zu ermitteln.

Auf Wunsch beraten wir Sie auch gerne und erstellen Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestellte Rentenberechnung.

Auch Auskünfte zur Rentenhöhe bei Ableben eines Familienangehörigen können Sie bei uns beantragen.

Bitte wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder schriftlich an uns. Gerne klären wir Sie kostenlos über Ihre zu erwartenden Rentenansprüche auf.

Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung – Was ist das?

Sie können schon in jungen Jahren nicht mehr arbeiten und beanspruchen deshalb eine Rente wegen Erwerbsminderung? Dann können wir unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung Ihrer Rente eine Zurechnungszeit berücksichtigen.


Wir stellen Sie so, als hätten Sie ab dem Zeitpunkt des Eintritts Ihrer Erwerbsminderung Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt. Diese beitragsfreie rentenerhöhende Zurechnungszeit wird allerdings auf eine bestimmte Altersgrenze begrenzt.

Die Altersgrenze, bis zu welchem Zeitpunkt die Beiträge als gezahlt gelten, wird bis zum Jahr 2031 stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Bei weiteren Fragen zu den Zurechnungszeiten wenden Sie sich bitte jederzeit an uns, wir beraten Sie gern.

ZURECHNUNGSZEITEN AUCH BEI HINTERBLIEBENENRENTEN MÖGLICH

Auch wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Elternteil verstirbt, können Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Die Zurechnungszeiten bei Renten wegen Todes beginnen mit dem Ableben des Familienmitglieds und werden ebenfalls auf eine bestimmte Altersgrenze begrenzt.

Häufig gestellte Fragen 

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