Dies gilt auch für die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab diesem Zeitpunkt 15,26 Euro (West) bzw. 14,70 Euro (Ost).
Alle Rentnerinnen und Rentner werden durch die Alterskasse mit Rentenanpassungsmitteilungen über die jeweilige Höhe der Rentenanpassung informiert.