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Mehr Rente ab 1. Juli für ehemalige Landwirte und Landwirtinnen

Nach der vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 erhöhen sich zum 1. Juli dieses Jahres die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner erneut deutlich um 3,18 Prozent in Westdeutschland und um 3,91 Prozent in Ostdeutschland. 

Dies gilt auch für die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab diesem Zeitpunkt 15,26 Euro (West) bzw. 14,70 Euro (Ost).

Alle Rentnerinnen und Rentner werden durch die Alterskasse mit Rentenanpassungsmitteilungen über die jeweilige Höhe der Rentenanpassung informiert.