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Kostenerstattung

Anstelle der Abrechnung von medizinischen Leistungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Sachleistungen kann das Kostenerstattungsverfahren gewählt werden. Ärzte/Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer stellen Ihnen die erbrachten Leistungen als Selbstzahler privat in Rechnung. 

Im Rahmen des gewählten Kostenerstattungsverfahrens können Sie dann diese Privatrechnungen bei der LKK zur Erstattung einreichen. 

 Kostenerstattung

Vergrößerung des Bildes für Detailfoto zeigt Männerhände, die einen Euro aus einem Portemonaie nehmen.

Wie funktioniert das Verfahren Kostenerstattung?

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten die benötigten Leistungen in der Regel als Sach- oder Dienstleistung. Das heißt, die Krankenkassen stellen die Leistungen zur Verfügung (z. B. die Arztbehandlung) und übernehmen die Abrechnung der Kosten.

Alternativ kann die Kostenerstattung gewählt werden. Versicherte erhalten die Leistungen dann gegen Privat-Rechnung, die bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen ist. 

Die Gesundheitskarte dient nicht mehr als Anspruchsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und darf für den gewählten Kostenerstattungsbereich nicht mehr verwendet werden.

Das ist zu beachten

Wenn Sie anstelle einer Sach- und Dienstleistung Kostenerstattung in Anspruch nehmen möchten, ist uns dies vor Inanspruchnahme der Leistung mitzuteilen. Der Leistungserbringer (z. B. der behandelnde Arzt) hat Sie darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von Ihnen zu tragen sind.

Nachstehend informieren wir Sie über einige Aspekte, die bei der Wahl der Kostenerstattung zu berücksichtigen sind. Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Informationen die gesetzlich vorgesehene Beratung durch den jeweiligen Leistungserbringer nicht ersetzen.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Die Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens ist an Voraussetzungen gebunden, z.B. ab welchem Zeitpunkt ist es möglich, dieses zu wählen, welche Mindestbindungsdauer besteht, für welche Bereiche kann es gewählt werden, welche Ärzte/Zahnärzte/sonstigen Leistungserbringer können in Anspruch genommen werden, in welcher Höhe erfolgt eine Erstattung usw. .

Beratung erforderlich


Bitte lassen Sie sich daher, bevor Sie Ihre Wahl für das Kostenerstattungs-Verfahren treffen, von uns beraten.