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Individuelle Gesundheitsleistungen

Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten immer mehr Ärzte auch Leistungen gegen gesonderte Rechnung an, sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen", umgangssprachlich auch IGeL genannt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen solche Leistungen selbst bezahlen. Sie sind keine Kassenleistungen.

Vergrößerung des Bildes für Ein Stethoskop liegt auf mehreren Geldscheinen.
Bild: Myriam Zilles auf Pixabay

Gerade im Bereich der Vorsorge oder Früherkennung ist das Angebot an IGeL-Leistungen inzwischen sehr breit – und der Patient steht schnell vor der Frage, wie sinnvoll ist eine IGeL-Leistung? Wie groß ist der Nutzen der Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs? Soll ich die Glaukom-Früherkennung in Anspruch nehmen?

Gut beraten mit dem IGeL-Monitor


Eine Entscheidungshilfe und mehr Transparenz angesichts eines ständig wachsenden Gesundheitsmarktes bietet der IGeL-Monitor, den der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) betreibt.

Allgemeinverständlich stellt der IGeL-Monitor wissenschaftliche Studienergebnisse zu einzelnen IGeL-Leistungen dar. 

TIPP: Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Informieren Sie sich, bevor Sie eine Entscheidung für sich treffen!

Praktisch: Neben den Informationen zu einzelnen IGeL-Leistungen erteilt der IGeL-Monitor auch Auskunft über die Preisspanne, zu der die Leistungen angeboten werden.

Kontakt

Falls Sie unsicher sind, ob die gewünschte Leistung eine Kassenleistung ist und über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden kann, wenden Sie sich bitte an die landwirtschaftliche Krankenkasse.