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Häusliche Krankenpflege

Viele Versicherte brauchen auch zu Hause Hilfe bei medizinischen Leistungen. 

Vergrößerung des Bildes für Ältere Dame mit einer jungen Pflegerin.

Wann habe ich Anspruch auf Häusliche Krankenpflege?

Voraussetzung für die Häusliche Krankenpflege ist, dass die notwendige Versorgung nicht durch den Versicherten selbst oder durch eine im Haushalt lebende Person übernommen werden kann.

Welche Leistungen erhalte ich?


Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung können im Rahmen der Sicherungspflege im Zusammenhang mit einer erforderlichen Behandlungspflege nur dann verordnet werden, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Die LKK gewährt dann als Mehrleistung Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für längstens drei Monate. 

Verordnung, Antragstellung und Genehmigung

Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Bei Erhalt der Verordnung wählt der Versicherte einen Pflegedienst aus der Vertragspartner der LKK ist. Die vom Arzt und vom Pflegedienst vollständig ausgefüllte Verordnung ist vor Inanspruchnahme der Leistung bei der LKK zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

Welche Kosten muss ich selbst übernehmen?

Für den Versicherten sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:

  • für jede Verordnung 10 EUR.
  • für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts dazu.