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Pflanzenschutzmaßnahmen - Jeder Tropfen ist zu viel

12.09.2025

Vergrößerung des Bildes für Eine Filmrolle mit animierten Bildern, oben links das Logo der SVLFG.
Die SVLFG hat auf ihrem YouTube-Kanal neue Filme zum „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ veröffentlicht.

Bei Pflanzenschutzarbeiten in Raumkulturen besteht eine besonders hohe Gefahr, mit den Mitteln in direkten Kontakt zu kommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt Möglichkeiten zum Schutz im Wein-, Obst- und Hopfenbau.

Expositionsgefahr besteht nicht nur beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), sondern auch beim Ansetzen der Spritzbrühe, bei Störungsbeseitigung und Reinigungsarbeiten oder im Fall von Leckagen im Pflanzenschutzlager. Gerade Anwenderinnen und Anwender in Raumkulturen sind aufgrund der Behandlungshäufigkeit und der Ausbringverfahren einer hohen Gefahr der Exposition ausgesetzt. Meist kommen gebläseunterstützte Spritzgeräte zum Einsatz, die einen sehr feinen, einatembaren Sprühnebel erzeugen. Teilweise erfolgt die Ausbringung auch über handgeführte Pflanzenschutzgeräte, wenn auf der Fläche kein Maschineneinsatz möglich ist.

Wenn sich chemischer Pflanzenschutz nicht durch alternative Verfahren ersetzen lässt, bieten geschlossene Fahrzeugkabinen nach DIN EN 15695 den besten Schutz. Da die Ausbringung überwiegend als Aerosol erfolgt, bieten sich Kabinen der Kategorie 3 oder 4 an. Nur diese sind aufgrund der verbauten Filter geeignet, optimal gegen feine Sprühnebel zu schützen.

Vergrößerung des Bildes für Zeichnung: Ein Traktor fährt im Anhänger über ein Feld..
Geschlossene Fahrzeugkabinen der Kategorie 3 oder 4 versprechen den besten Schutz vor Pflanzenschutzmitteln in Aerosol-Form

Jeder Tropfen ist zu viel

Schutzmaßnahmen werden möglichst nach der STOP-Hierarchie ausgewählt: Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich. Zum Befüllen der Spritzen empfehlen sich geschlossene Befüllsysteme, zum Beispiel Closed Transfer Systems (CTS). Mit diesen lassen sich flüssige Konzentrate aus den jeweiligen Gebinden kontaktfrei entnehmen. Feste PSM sollten ausschließlich als Granulat eingesetzt werden. Liegen diese als feine Pulver vor, besteht bei der Handhabung die Gefahr, dass Stäube eingeatmet werden. Verfügt das Pflanzenschutzgerät nicht über ein CTS? Dann ist beim Anmischen der Spritzbrühe die volle Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Pflicht:

  • geeignete Arbeitskleidung
  • Augen-/Gesichtsschutz
  • Ärmelschürze oder Schutz, der mindestens Arme und Vorderseite des Körpers bedeckt, mit Schutzstufe C3 nach EN ISO 27065
  • Handschuhe der Schutzstufe G2
  • flüssigkeitsdichte Schuhe

Als Arbeitskleidung dient möglichst Schutzkleidung der Schutzstufe C1 oder C2 nach EN ISO 27065. Diese bietet durch spezielle Beschichtung und Textilart eine geprüfte Schutzwirkung gegen PSM, hat aber nach wie vor den Tragekomfort normaler Kleidung. Sie empfiehlt sich bei allen Tätigkeiten rund um den Pflanzenschutz.

Drohneneinsatz als Option

Besonders im Weinbau befinden sich die bewirtschafteten Flächen teilweise in Steillagen, die einen Maschineneinsatz erschweren oder unmöglich machen. PSM werden daher oft noch mit handgeführten Geräten ausgebracht. Als alternatives Verfahren bietet sich zum Beispiel der Einsatz von Drohnen an. Mit dieser Technik müssen sich keine Menschen mehr auf der behandelten Fläche aufhalten. Expositionsgefahr besteht dann nur noch beim Befüllen der Drohne. Hier wird die PSA benötigt.

Lohnt sich die Anschaffung für den eigenen Betrieb nicht, prüfen Unternehmerinnen und Unternehmer am besten die Beauftragung von Lohnunternehmen mit entsprechender Technik oder die Anschaffung als Gemeinschaftsmaschine.

Ein Versprühen per Hand ist dennoch unumgänglich? Dann ist Vollschutz erforderlich:

  • Augen-/Gesichtsschutz
  • Schutzanzug mit Kopfschutz als Teil des Schutzanzuges oder separat
  • Handschuhe mind. Schutzstufe G1
  • flüssigkeitsdichte Schuhe
  • Atemschutz, da Aerosol versprüht wird

Das Ausbringen in Steillagen ist körperlich anstrengend. Daher sollte ein gebläseunterstütztes Atemschutzgerät verwendet werden. Dessen Anschaffung bezuschusst die SVLFG neben anderen Präventionsprodukten: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

Die Schutzausrüstung erlaubt nur eine schlechte Abfuhr von Hitze. Das kann gerade im Hochsommer und bei körperlicher Anstrengung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Organisatorische Maßnahmen, wie Ausführen der Arbeiten am frühen Morgen oder am Abend, ausreichende Pausen und wenn möglich regelmäßiger personeller Wechsel wirken dem entgegen.

Sind Nachfolgearbeiten auf den behandelten Flächen erforderlich, müssen diese in einem ausreichenden Zeitraum nach dem Spritzen erfolgen, sodass ausgebrachte Mittel vollständig eintrocknen können. Diese Arbeiten erfordern Schutzkleidung der Schutzstufe C1 oder C2 und Handschuhe der Schutzstufe GR.

Filme auf dem YouTube-Kanal

Wie Anwender sicher und gesund mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten, illustrieren sechs animierte Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG, Playlist „Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“: www.youtube.com/@svlfg3082


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Video abspielen: Zeichnung: Ein Traktor fährt im Anhänger über ein Feld.

In einem Hauptfilm und fünf Detailfilmen werden folgende Themen aufgegriffen:

  • Sicherer Anwenderschutz beim Umgang mit PSM (Hauptfilm)
  • Zum Umgang mit konzentrierten PSM
  • Zum Umgang mit anwendungsfertigen PSM
  • Zur Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz
  • Reparatur und Störungsbeseitigung beim Ausbringen von PSM
  • Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit PSM

Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von den vorgestellten Maßnahmen. Die Filme rund um den „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ können auch als ergänzendes Element bei Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Unterweisungen.

Mehr Informationen, auf welchen Körperschutz Anwenderinnen und Anwender bei Pflanzenarbeiten am besten achten, stehen auf der Internetseite unter: