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Arbeitssicherheit verbessern 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau fördert seit 2016 den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren.

Förderung mit Präventions­zuschüssen auch 2023

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Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder

Auch 2023 fördern wir den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellen wir 1.200.000 Euro zur Verfügung. 


Die Vergabe der Prämien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss bekommen haben. 
Bei der Förderaktion für Kühlkleidung und UV-Schutzprodukte, die am 15.3.2023 beginnt, können Sie auch Anträge stellen, wenn Sie in 2021 oder 2022 eine Förderung erhalten haben.

Es gibt zwei Prämienaktionen. Alle berechtigten Betriebe können einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Darüber hinaus gelten die in den Tabellen genannten Maximalförderungen (siehe unten). Pro Förderaktion und Unternehmen kann je nur ein Antrag gestellt werden.

Förderbeginn 1. Februar 2023, 12.00 Uhr

Förderbeginn 1. Februar 2023, 12.00 Uhr
Produktmaximale Förderung
Radwechselwagen30 %, max. 300 Euro
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder
(nur für Betriebe, die der LBG

mit diesem Produktionszweig gemeldet sind)

30 %, max. 500 Euro

Kommunikations- und Notrufgerät im Forst
(Set mit 2 Geräten)

30 %, max. 400 Euro
Schleuderarme Werkzeuge für Freischneider30 %, max. 120 Euro

Akkuschere für Weinbau, Obstbau, Baumschulen oder
Weihnachtsbaumproduktion
(nur für Betriebe, die der LBG
mit diesen Produktionszweigen gemeldet sind)

30 %, max. 200 Euro

Förderbeginn 15. März 2023, 12.00 Uhr LBG-versicherte Betriebe mit Saisonarbeitskräften können auch einen Förderantrag stellen.

Förderbeginn 15. März 2023, 12.00 UhrLBG-versicherte Betriebe mit Saisonarbeitskräften können auch einen Förderantrag stellen.
Produktmaximale Förderung

Kühlkleidung (Westen; Kühlcaps mit Nackenschutz; Shirts)
Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz

50 %, max. 400 Euro
UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)50 %, max. 400 Euro

Hitze-und Sonnenschutz

Vergrößerung des Bildes für Junger Mann in Arbeitssituation mit Hitzeschutz-Weste.

Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt) UV-Schutzzelt (für Arbeitgeber-Betriebe), Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz

Kühlung für den Körper


Bei hohen Außentemperaturen vor allem während der teils sehr warmen Sommermonate, sinken Konzentration und Leistung drastisch.

Mit Kühlkleidung, wie Kühlwesten, Kühlshirts und Kühlkappen, fühlt man sich deutlich wohler und leistungsfähiger. Der Herz-/Kreislaufbereich wird mit gekühlt und sorgt dadurch für ein angenehmes Körperklima. Erschöpfungszustände und gesundheitliche Beschwerden können verhindert werden.

Die Kühlkleidung ist einfach in 5 bis 10 Sekunden mit Leitungswasser aufladbar. Dann abtrocknen und anziehen oder Kleidung mit vorgekühlten Akkus verwenden.

Vergrößerung des Bildes für junger Mann mit Sonnenbrille, Kopfbedeckung mit Nackenschutz.

Kopfbedeckung mit Nackenschutz

Der weiße Hautkrebs ist die am meisten angezeigte Berufskrankheit in den Grünen Berufen, besonders sind der Kopfbereich (Stirn, Nase, Ohren, Kopfoberseite) und der Nackenbereich betroffen. Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz können hier helfen.

Förderantrag stellen

Das Antragsformular für die Förderung für Hitzeschutz steht ab dem 15. März um 12.00 Uhr zum Down­load zur Verfügung. 


Die Antragsformulare für die seit dem 1. Februar geförderten Produkte finden Sie weiter unten bei den Produktbeschreibungen. 

Wir berücksichtigen nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion bei uns eingehen. Wichtig: Kaufen Sie das Produkt erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben. Reichen Sie die Rechnung erst dann per Mail, Fax oder über das Versichertenportal bei uns ein.

Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Förderfähige Produkte und die Maximalförderung entnehmen Sie den Tabellen. Die Aktionen enden, sobald die Fördermittel aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2023.

Versicherten­portal nutzen

Antrag einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"

Erstmals können Anträge über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ gestellt werden. Registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie die ausgefüllten Unterlagen samt Rechnung dann auch schnell und sicher über das Versichertenportal bei uns einreichen können.

Förderantrag über E-Mail oder Fax

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Die ausgefüllten Unterlagen können Sie auch per Mail (Mailadresse siehe oben) oder Fax bei der SVLFG einreichen.

Versand des Antrages außerhalb des Versichertenportals

Die ausgefüllten Unterlagen samt Rechnung können Sie uns auch per E-Mail (siehe oben) oder per Fax (0561 785-219127) zusenden.

Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Übersendung per Fax oder E-Mail die Übertragung Ihrer Daten unverschlüsselt erfolgt und die Daten daher von unbefugten Dritten eingesehen und manipuliert werden können.

Was wird seit 1. Februar 2023 gefördert?

Geförderte Produkte und Antragsformulare

Im Folgenden finden Sie die Beschreibungen der geförderten Produkten mit den dazugehörigen Antragsformularen.