Arbeitssicherheit verbessern
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau fördert seit 2016 den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren.
Förderung mit Präventionszuschüssen auch 2023
Auch 2023 fördern wir den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellen wir 1.200.000 Euro zur Verfügung.
Die Vergabe der Prämien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss bekommen haben. Bei der Förderaktion für Kühlkleidung und UV-Schutzprodukte, die am 15.3.2023 beginnt, können Sie auch Anträge stellen, wenn Sie in 2021 oder 2022 eine Förderung erhalten haben.
Es gibt zwei Prämienaktionen. Alle berechtigten Betriebe können einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Darüber hinaus gelten die in den Tabellen genannten Maximalförderungen (siehe unten). Pro Förderaktion und Unternehmen kann je nur ein Antrag gestellt werden.
Förderbeginn 1. Februar 2023, 12.00 Uhr
Produkt | maximale Förderung |
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Radwechselwagen | 30 %, max. 300 Euro |
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder (nur für Betriebe, die der LBG mit diesem Produktionszweig gemeldet sind) | 30 %, max. 500 Euro |
Kommunikations- und Notrufgerät im Forst | 30 %, max. 400 Euro |
Schleuderarme Werkzeuge für Freischneider | 30 %, max. 120 Euro |
Akkuschere für Weinbau, Obstbau, Baumschulen oder | 30 %, max. 200 Euro |
Förderbeginn 15. März 2023, 12.00 Uhr LBG-versicherte Betriebe mit Saisonarbeitskräften können auch einen Förderantrag stellen.
Produkt | maximale Förderung |
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Kühlkleidung (Westen; Kühlcaps mit Nackenschutz; Shirts) | 50 %, max. 400 Euro |
UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) | 50 %, max. 400 Euro |
Hitze-und Sonnenschutz
Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt) UV-Schutzzelt (für Arbeitgeber-Betriebe), Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz
Kühlung für den Körper
Bei hohen Außentemperaturen vor allem während der teils sehr warmen Sommermonate, sinken Konzentration und Leistung drastisch.
Mit Kühlkleidung, wie Kühlwesten, Kühlshirts und Kühlkappen, fühlt man sich deutlich wohler und leistungsfähiger. Der Herz-/Kreislaufbereich wird mit gekühlt und sorgt dadurch für ein angenehmes Körperklima. Erschöpfungszustände und gesundheitliche Beschwerden können verhindert werden.
Die Kühlkleidung ist einfach in 5 bis 10 Sekunden mit Leitungswasser aufladbar. Dann abtrocknen und anziehen oder Kleidung mit vorgekühlten Akkus verwenden.
Kopfbedeckung mit Nackenschutz
Der weiße Hautkrebs ist die am meisten angezeigte Berufskrankheit in den Grünen Berufen, besonders sind der Kopfbereich (Stirn, Nase, Ohren, Kopfoberseite) und der Nackenbereich betroffen. Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz können hier helfen.
Förderantrag stellen
Das Antragsformular für die Förderung für Hitzeschutz steht ab dem 15. März um 12.00 Uhr zum Download zur Verfügung.
Die Antragsformulare für die seit dem 1. Februar geförderten Produkte finden Sie weiter unten bei den Produktbeschreibungen.
Wir berücksichtigen nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion bei uns eingehen. Wichtig: Kaufen Sie das Produkt erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben. Reichen Sie die Rechnung erst dann per Mail, Fax oder über das Versichertenportal bei uns ein.
Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Förderfähige Produkte und die Maximalförderung entnehmen Sie den Tabellen. Die Aktionen enden, sobald die Fördermittel aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2023.
Versichertenportal nutzen
Antrag einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"
Erstmals können Anträge über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ gestellt werden. Registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie die ausgefüllten Unterlagen samt Rechnung dann auch schnell und sicher über das Versichertenportal bei uns einreichen können.
Förderantrag über E-Mail oder Fax
Versand des Antrages außerhalb des Versichertenportals
Die ausgefüllten Unterlagen samt Rechnung können Sie uns auch per E-Mail (siehe oben) oder per Fax (0561 785-219127) zusenden.
Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst.
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Übersendung per Fax oder E-Mail die Übertragung Ihrer Daten unverschlüsselt erfolgt und die Daten daher von unbefugten Dritten eingesehen und manipuliert werden können.
Was wird seit 1. Februar 2023 gefördert?
Geförderte Produkte und Antragsformulare
Im Folgenden finden Sie die Beschreibungen der geförderten Produkten mit den dazugehörigen Antragsformularen.
Montagewagen ermöglichen ein körperschonendes Montieren und Demontieren schwerer Räder. Außerdem verringern diese technischen Arbeitshilfen das Unfallrisiko.
Damit sich die Montagewagen für den Radwechsel an Schleppern, Erntemaschinen, Erdbaumaschinen, LKW und ähnlichen Fahrzeugen eignen, müssen sie einen minimalen Raddurchmesser von 1000 mm aufweisen und mindestens mit 500 kg belastbar sein.
Mit einer Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgittern können viele Unfälle auf Weiden vermieden werden. Auch dieses Produkt wird von der SVLFG bezuschusst.
Bei Untersuchung, Behandlung, Decken oder Abkalben muss sich der Tierhalter in unmittelbarer Nähe des Rindes aufhalten. Hierbei kann es durch Angriffe oder unkontrollierten Bewegungen des Tieres zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen kommen.. Durch eine sichere Fixierung des Tieres in einer Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter können solche Unfälle vermieden werden.
Nur für Betriebe, die der LBG mit Wein-, Obstbau, als Baumschule oder mit Weihnachtsbaumproduktion gemeldet sind.
Akkuscheren ermöglichen im Gegensatz zu den manuellen Scheren ein ermüdungsfreies Arbeiten auch bei längeren Einsätzen.
Gefördert wurden Modelle, die mit dem Steuerungssystem „Proportionalschnitt“ und mit externem Akku (Akku am Gürtel oder Rücken) ausgestattet sind.
Im Notfall gefunden werden
Funkgeräte mit einer aktiven und passiven Notruffunktion ermöglichen es einem Verunfallten, entweder über Tastendruck einen Kollegen der Waldarbeitergruppe zu alarmieren bzw. über einen Lage- und Bewegungssensor einen Notruf abzusetzen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Geräte überprüfen, ob man sich noch in der Reichweite des mitarbeitenden Kollegen befindet, und quittieren dies.
Beim Arbeiten mit dem Freischneider sind durch weggeschleuderte Steine oder Fremdkörper Mitarbeiter oder Dritte gefährdet. Durch ihre spezielle Geometrie bzw. den geläufigen Messerlauf minimieren die geförderten Produkte diese Gefahr.
Geförderte Produkte
Hersteller | Modell |
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Andreas Stihl AG & Co.KG | Reziprokator - Unkrautentferner |
Andreas Stihl AG & Co.KG | Grasschneideblatt 250-32 |
Pellenc GmbH | City Cut |
Schmitt GmbH (www.ergo-schnitt.de) | Gras- und Gestrüppschneideblatt |