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Bonusprogramme der LKK: Gesundheitsbewusst leben lohnt sich doppelt

23.04.2021

Seit dem 1. Januar 2021 bietet die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ein zweites Bonusprogramm an.

Bereits seit vielen Jahren können Versicherte am Bonusprogramm für Maßnahmen der Primärprävention teilnehmen. Nun bietet die LKK die Möglichkeit zur Bonifizierung von Einzelmaßnahmen in einem separaten Bonusprogramm an. Nachfolgend werden beide Bonusprogramme erläutert.

Bonus zur Primärprävention für gesundheitsbewusstes Verhalten

Die LKK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten. Das heißt: Beansprucht die oder der Versicherte Maßnahmen der Primärprävention, gibt es einen Geldbonus. Die Teilnahme lohnt sich also doppelt: Zum einen wird langfristig die Gesundheit für ein aktives und vitales Leben gestärkt, zum anderen wird zusätzlich ein attraktiver Bonus gezahlt.

Für jede in Anspruch genommene Leistung der Primärprävention werden 10 Bonuspunkte gutgeschrieben. Der Geldbonus entspricht einem Euro pro Punkt. Er wird ab 20 Punkten fällig und kann einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden.

Dabei können nur regelmäßig in Anspruch genommene Maßnahmen berücksichtigt werden, das heißt, wenn zwischen ihnen nicht mehr als 18 Monate liegen. Wird der Zeitraum überschritten, verfallen die bis dahin angesammelten Bonuspunkte.

Bonus für Einzelmaßnahmen

Da die Gesundheitsvorsorge bei der LKK traditionell einen hohen Stellenwert hat, werden Einzelmaßnahmen nunmehr mit einem separaten Programm bonifiziert. Hier wird ein Geldbonus für bestimmte Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, Schutzimpfungen sowie Kinderuntersuchungen gewährt. Durch Früherkennungsuntersuchungen kön-nen viele Krankheiten rechtzeitig erkannt und Heilungschancen deutlich verbessert werden. Gutgeschrieben werden:

  • 10 Punkte je Gesundheitsuntersuchung
  • 10 Punkte je Früherkennungsuntersuchung von Krebserkrankungen
  • 4 Punkte für Schutzimpfungen
  • 5 bis 10 Punkte für Kinderuntersuchungen

Werden 30 Punkte erreicht, gewährt die LKK einen Sonderbonus von 10 Euro. Der Bonus kann höchstens einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden. 

LKK-Bonusheft

Die Ärztin bzw. der Arzt quittiert die erbrachten Gesundheitsleistungen im LKK-Bonusheft. Diese können auch durch Einzelbelege nachgewiesen werden. Für Kinder kann der Nachweis einzelner Leistungen auch durch Vorlage des Vorsorgepasses erfolgen. Der Bonus wird ausgezahlt, wenn ein Antrag mit dem Bonusheft bei der LKK eingereicht wird.

Teilnahme

Jeder kann viel für ein gesundes und aktives Leben tun. Deshalb sollen die Bonusprogramme der LKK ein Anreiz sein, die eigenen Bemühungen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten weiter zu verstärken. Um hiervon profitieren zu können, ist eine vorherige schriftliche Erklärung gegenüber der LKK zur Teilnahme an den Bonusprogrammen erforderlich. Dabei ist für jedes der beiden Bonusprogramme eine gesonderte Teilnahmeerklärung abzugeben. Alle Versicherten der LKK haben die Möglichkeit hieran teilzunehmen.

Hinweis: Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2021 für das bisherige Bonusprogramm der LKK eingeschrieben waren, brauchen keine weiteren Teilnahmeerklärungen abgeben. Sie nehmen automatisch an beiden Programmen teil.

Informationen und die Teilnahmeerklärungen finden Sie auf der Internetseite: www.svlfg.de/bonus-gesundheitsbewusst-lkk.

Teilnahmeerklärungen können auch telefonisch unter 0561 785-0, per Fax an 0561 785-219009 oder per Mail an kk-leistung@svlfg.de angefordert werden.