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Die elektronische Patientenakte und das Organspenderegister

Seit 2024 steht Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland das bundesweite Organspenderegister zur Verfügung. Hier können Entscheidungen zur Organspende digital, sicher und verbindlich dokumentiert werden. 

Das Register ist bewusst an die elektronische Patientenakte (ePA) angebunden. Dadurch wird gewährleistet, dass jede versicherte Person einen einfachen, geschützten und direkten Zugang erhält – und zugleich bleibt die Verwaltung in der Hand der Betroffenen selbst.

Die ePA bildet das zentrale Zugangsportal zum Organspenderegister. Nutzen Sie dafür gerne, die für Sie bereitgestellte ePA-App, die Sie in den Appstores herunterladen können.


Die ePA ermöglicht:

  • Sicheren Zugang über die elektronische Gesundheitskarte und moderne Authentifizierungsverfahren,
  • Direkte Verwaltung: Eintragungen können eigenständig vorgenommen, geändert oder widerrufen werden,
  • Transparenz: Versicherte haben jederzeit Einblick in ihre aktuelle Erklärung,
  • Nahtlose Anbindung: Krankenhäuser können im Falle einer möglichen Organspende über gesicherte Verfahren auf die dort hinterlegten Daten zugreifen – und zwar nur, wenn eine medizinische Situation dies erfordert.

Damit ist die ePA ein praktisches Instrument der Selbstbestimmung: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ohne zusätzliche Wege oder Formulare den eigenen Willen dokumentieren und aktuell halten.


Wer darf wann den Registereintrag sehen?

Nur ein eng begrenzter, autorisierter Personenkreis im Krankenhaus darf das Register abfragen — z. B. die dort benannten Transplantationsbeauftragten und sonstige dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte/Pflegepersonen. Der Zugriff ist gesetzlich geregelt und darf nur erfolgen, wenn ein konkreter Anlass (z. B. vermuteter Hirn-/Todesfall bzw. ein potenzieller Spendefall) vorliegt.

Welche Entscheidungen können eingetragen werden?


Im Organspenderegister lassen sich folgende Erklärungen hinterlegen:

  • Zustimmung zur Organspende, uneingeschränkt oder auf bestimmte Organe bzw. Gewebe beschränkt,
  • Ablehnung einer Organspende,
  • Benennung einer Vertrauensperson, die im Todesfall über eine Spende entscheiden soll,
  • Widerruf oder Änderung einer zuvor eingetragenen Entscheidung.

Alle Angaben sind freiwillig, können jederzeit geändert oder gelöscht werden und haben den gleichen rechtlichen Stellenwert wie ein klassischer Organspendeausweis.


Eine klare Entscheidung ist ein Geschenk an die, die zurückbleiben.

Rechtliche Bedeutung der Organspende 

Die im Register dokumentierte Erklärung ist rechtsverbindlich.


  • Ärztinnen und Ärzte müssen die hinterlegte Entscheidung im Falle einer möglichen Organspende berücksichtigen.
  • Für Angehörige entfällt die Last, in einer akuten Ausnahmesituation über eine Spende entscheiden zu müssen.
  • Das medizinische Personal erhält durch die eindeutige Dokumentation Rechtssicherheit.

Persönliche Bedeutung

Die Eintragung im Organspenderegister über die ePA stärkt die persönliche Selbstbestimmung.


Jede und jeder entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang eine Organspende gewünscht ist.

Diese Entscheidung wird dauerhaft festgehalten, ist jederzeit überprüfbar und kann unkompliziert angepasst werden.

So wird die ePA zu einem zentralen Werkzeug für Klarheit und Sicherheit – sowohl für die Versicherten selbst als auch für deren Angehörige und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.