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Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI 

Die Landwirtschaftliche Pflegekasse hat zum 01.07.2021 das elektronische Abrechnungsverfahren - Datenträgeraustausch nach § 105 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingeführt.

Sie können Ihre Abrechnungen für die folgenden Leistungen der Pflegeversicherung über das Datenträgeraustauschverfahren nach § 105 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) an uns übermitteln:

  • Ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI
  • Tages-/Nachtpflege nach § 41 SGB XI

Daten­annahmestelle

BITMARCK Service GmbH

Die BITMARCK Service GmbH ist die Datenannahmestelle der SVLFG.


Alle elektronischen Abrechnungsdaten nach § 105 SGB XI sind an folgende Adresse zu übermitteln:

Bitmarck Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen

IK 102 109 128
E-Mail Adresse für die Datenannahme: le(@)bitmarck-daten.de 
FTAM: 02012485296

Im Auftragssatz sind die folgenden Institutionskennzeichen (IK) für den Empfänger (Datenannehmende Stelle) zu verwenden:

“EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH” = IK 102109128
“EMPFÄNGER_NUTZER”             = IK 102109128
(entschlüsselungsbefugte Datenannahmestelle)

Hotline für Fragen

Bei Rückfragen zur Datenannahme, wenden Sie sich bitte an die Bitmarck:

BITMARCK Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen
E-Mail: servicedesk(@)bitmarck.de

Beleg­annahme­stelle

Urbelege und sonstige zahlungsbegründende Unterlagen zu den elektronischen Abrechnungen der Landwirtschaftliche Pflegekasse sind an folgende Adresse zu übermitteln: 

 SVLFG
 - PK-Leistung –
Weißensteinstr. 70-72
 34131 Kassel

Kosten­träger­dateien

Die Annahmestellen der Landwirtschaftlichen Pflegekasse für Abrechnungsdaten sowie für die rechnungsbegründenden Unterlagen (z.B. Leistungsnachweise und Verordnungen) sind in der Kostenträgerdatei aufgelistet.

Die aktuelle Kostenträgerdatei finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes: 

Anbindung an die Telematik­infrastruktur (TI)

Vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI

Empfänger der Nutzdaten: IK 105508787
KIM-E-Mail-Adresse: Datenannahme(at)svlfg.kim.telematik

Zukünftig wird der Datenaustausch nach § 105 SGB XI vollelektronisch. Das bedeutet, dass nicht nur die Abrechnungen elektronisch an die Pflegekassen übertragen werden, sondern auch die rechnungsbegründenden Unterlagen/ Leistungsnachweise). Dadurch sollen die Dokumente in Papierform vollständig abgelöst werden.

In der ersten Phase können folgende Leistungen über die TI abgerechnet werden:

  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI),
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI)

Übergangsregelung

Für einen Übergangszeitraum bis 30.11.2026 ist es möglich die Abrechnungen über

§ 105 SGB XI sowohl vollelektronisch innerhalb der TI als auch durch die elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten und die papiergebundene Übermittlung der rechnungsbegründenden Unterlagen außerhalb der TI zu übersenden (bisheriges Verfahren).

Ab 01.12.2026 erfolgt die Abrechnung ausschließlich innerhalb der TI in vollelektronischer Form.