Coronavirus - das sollten Sie wissen!
Die Corona-Pandemie hat vielfältige Auswirkungen auf fast alle Bereiche unseres Alltags und wirft viele Fragen auf. Was muss ich z. B. als Arbeitgeber zum Thema Arbeitsschutz beachten, welche Leistungen stehen mir als Versicherter der LKK in dieser besonderen Situation zu? Kann ich zur Zeit meine Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung stunden lassen? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.
Gesundheit
Arbeitsschutz
Während der Ernte leben und arbeiten viele Personen mit unterschiedlichen privaten Umfeldern und unterschiedlichster Herkunft eng zusammen. Das birgt ein erhöhtes Risiko für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. Aus diesem Grund müssen die Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes angepasst werden.
Der Bundesverband der Maschinenringe e. V. startet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Online-Plattform www.daslandhilft.de.
Wichtige Infos zu unseren Leistungen
Neue gesetzliche Regelungen - das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) - ermöglichen es der SVLFG, Erbringer sozialer Dienstleistungen, die in der aktuellen Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, im Bereich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit einem Zuschuss zu unterstützen.
In eigener Sache
Zur Minimierung des Infektionsrisikos und Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus werden zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit die persönlichen Begutachtungen durch die Medizinischen Dienste in Pflegeheimen oder der eigenen Häuslichkeit bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Einstufung in Pflegegrade wird stattdessen auf Basis bereits vorliegender Informationen sowie eines ergänzenden Telefoninterviews durch den Medizinischen Dienst mit dem Pflegebedürftigen bzw. seiner Bezugspersonen erfolgen.