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Sicher arbeiten in Biogasanlagen

Hier erhalten Sie Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Biogasanlagen.

Vergrößerung des Bildes für Eine Biogasanlage auf einem Feld.

Alle Biogasanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Sie unterliegen, unabhängig von der Beschäftigung von Arbeitnehmenden, der Prüfpflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung. Eine Gefährdungsbeurteilung für den Explosionsschutz - das sogenannte Explosionsschutzdokument ist auch in Unternehmen ohne Beschäftigte zu erstellen.

Aus der Unfallstatistik

Vergrößerung des Bildes für Grafik über die Entwicklung der Unfälle (Unfallzahlen) in Biogasanlagen zwischen 2018 und 2022.

Auch wenn das Unfallgeschehen mit durchschnittlich 205 pro Jahr und 3,1 Unfällen auf 100 Anlagen im Vergleich zur Landwirtschaft insgesamt geringer ausfällt, kommt es in Biogasanlagen immer wieder zu schweren und auch tödlichen Unfällen.

Erhöhte Unfallgefährdungen bestehen unter anderem infolge Vergiftungsgefahr durch austretendes Biogas, Unfälle durch Stolpern und Stürzen bei Reinigungs- und Reparaturarbeiten sowie Risiken durch den Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge auf dem Gelände. 

Das sind typische Unfallhergänge:

  • Der Unternehmer stürzt in einen versenkten Feststoffdosierer und wird von der Förderschnecke erfasst und tödlich verletzt.
  • Ein Mitarbeiter steigt in einen Kondensatschacht, verliert das Bewusstsein und verstirbt.
  • Bei der Beseitigung einer Verstopfung schließt sich der automatische Schieber einer Rohrleitung und amputiert die Hand des Mitarbeiters.
  • Beim händischen Eindosieren von Eisen(III)-chlorid-Lösung in den Feststoffeintrag verunreinigt die Flüssigkeit die Augen der Beschäftigten.

Viele Unfälle passieren durch Reparaturarbeiten mit Handwerkzeugen oder bei Verarbeitung von Metallen und Blechen. Betroffen sind oft die Hände oder Augen.

Gefahren erkennen

Auf einen Blick

SICHERHEITSTIPPS BEI WARTUNGSARBEITEN

Wenn Sie diese Grundsätze beachten, vermeiden Sie Unfälle:

 Sicherstellen, dass sich im Behälter bzw. Schacht keine gefährlichen Gase angesammelt haben

⦁ Nie allein in Behältern oder Schächten arbeiten; mit einer zweiten Person Ruf- oder Sichtverbindung halten und im Notfall die erforderlichen Maßnahmen einleiten

⦁ Mechanische Teile vor Wartungsbeginn außer Betrieb nehmen und gegen Wiederingangsetzen sichern

⦁ Mitarbeiter und Familienangehörige unterweisen

Persönliche Schutzkleidung tragen, z. B. Umluft unabhängiger Atemschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe mit Stech- und Schnittschutz

Seminare " Sicher und gesund arbeiten in Biogasanlagen"

Wissen für Ihre Sicherheit zum Download

Vorschriften

Sicherheitsregeln für Biogasanlagen - Technische Information 4

Die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen erläutern und konkretisieren die Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen im Sinne der Durchführungsanweisung zu § 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen“ (VSG 2.1) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Sie sind eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften und geben  Hinweise auf zu beachtende Regelwerke. 

Technische Regeln für Gefahrstoffe 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas"

Diese Technische Regel gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas und den Betrieb von Biogasanlagen. Biogasanlagen im Sinne dieser TRGS umfassen alle Anlagenteile ab der Anlieferung von Substraten, Zusatz- und Hilfsstoffen 
1. bis einschließlich Gasverbrauchseinrichtungen (z.B. Blockheizkraftwerk [BHKW], Gasfackel), wenn sie auf dem Betriebsgelände stehen oder
2. bis zum Eingangsflansch des Gasgebläses oder -verdichters, wenn eine Biogasaufbereitungsanlage nachfolgt oder eine externe Gasverbrauchseinrichtung (z.B. Satelliten-BHKW) versorgt wird.

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Fachartikel

In unseren Fachartikeln finden Sie detaillierte Informationen zu einzelnen Themen und erhalten praktische Tipps für die Umsetzung der Sicherheitsregeln. 

Informationen für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber gibt es nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, die Sie erfüllen müssen, Sie tragen auch eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter. Auch für den Arbeitsbereich Biogasanlagen sind die Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten abzuleiten.

Wir unterstützen Sie dabei zum Beispiel mit Mustergefährdungsbeurteilungen, Unterweisungshilfen und Betriebsanweisungen zum Thema Biogas. Die Muster können Sie auf die konkreten Bedingungen in Ihrem Unternehmen anpassen. Der Download ist für Sie kostenfrei.