Biologische Arbeitsstoffe und biogene Stoffe
Was sind biologische Gefährdungen?
Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) und biogene Stoffe werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als „biologische Gefährdungen“ ermittelt.
Zu den Biostoffen (biologischen Arbeitsstoffen) nach der Biostoffverordnung gehören in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau insbesondere Bakterien, Viren und Pilze, die die Gesundheit des Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten oder durch sensibilisierende oder toxische Eigenschaften schädigen können. Zu den Biostoffen zählen auch Parasiten, die beim Menschen eigenständige Erkrankungen verursachen oder sensibilisierende bzw. toxische Wirkungen hervorrufen können.
Biogene Stoffe sind Stoffe biologischen Ursprungs wie beispielsweise Endotoxine (Zerfallsprodukte gramnegativer Bakterien), Mykotoxine (Stoffwechselprodukte mancher Pilze), Pollen, Pflanzensäfte bzw. –härchen, Tierhaare oder Federn. Sie können den Menschen durch sensibilisierende oder toxische Eigenschaften schädigen. Auch irritative Wirkungen nach der Gefahrstoffverordnung sind möglich.
Informationen für die Praxis
Die Informationsschriften zu Gefährdungen durch Biostoffe und biogenen Stoffen sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen werden von Fachkräften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erarbeitet und stets auf den aktuellsten Stand gebracht. Sie dienen als Praxis- und Unterweisungshilfen für Aufsichtspersonen, für Beschäftigte sowie auch für Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Sie können die einzelnen Informationsschriften zu Biostoffen, biogenen Stoffen und Musterbetriebsanweisungen ausdrucken und zur Verwendung bereitstellen.
Informationsschriften der SVLFG
Unter „Übersicht über Gefährdungen und Arbeitsbereiche“ findet man eine Matrix zu biologischen Gefährdungen in Arbeitsbereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau.
Unter „Biologische Arbeitsstoffe – allgemeine Informationen“ findet man die Einstufung in Risikogruppen, grundlegende und spezielle Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen, Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung und Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Informationsschrift | Titel |
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A.01.00 | Risikogruppen nach Biostoffverordnung |
A.02.00 | Grundlegende Schutzmaßnahmen |
A.03.00 | Schutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau |
A.04.00 | Persönliche Schutzausrüstung |
A.05.00 | Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung |
A.06.00 | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Unter „Biologische Arbeitsstoffe – Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen“ findet man zu den in der Matrix aufgeführten Biostoffen, wie z. B.: Borrelien, FSME-Virus, Fuchsbandwurm, etc., konkrete Informationen mit Hinweisen zu deren Infektionsgefährdung, den sensibilisierenden oder toxischen Wirkungen sowie die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen.
Unter „Biogene Stoffe – Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen“ findet man zu den in der Matrix aufgeführten biogenen Gefährdungen, wie z. B.: Brennhaare des Eichenprozessionsspinners, Pollen von der Ambrosie, Saft des Riesen-Bärenklau, etc., konkrete Informationen und Hinweise zu deren sensibilisierenden, toxischen oder irritativen Wirkungen sowie die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen.