Fahrsilo
Im Berufsalltag der Tierhalter und Biogasanlagenbetreiber ist die Silolagerstätte ein wichtiger Arbeitsbereich. Dort können vielfältige Gefährdungen wie Stürzen, Stolpern, Herabfallen und Verschüttet werden auftreten. Auch durch den Fahrzeugverkehr im Bereich der Silolagerstätte ergeben sich Unfallgefahren.
Mit welchen Gefahren im Bereich der Siloanlage noch zu rechnen ist sowie nützliche Informationen für Ihre Gefährdungsbeurteilung werden hier beschrieben.
Die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift VSG 2.2. Lagerstätten sind im Bereich der Silolagerstätte einzuhalten.
WICHTIGSTES AUS DER UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT (VSG 2.2 LAGERSTÄTTEN)
- Anfahrsockel von mind. 30 cm
- Silos nur mit dem in der Gebrauchsanweisung angegebenen Füllgut in der zulässigen Menge gefüllt werden,
- ein Unterhöhlen des Futterstocks von mehr als 1 m ist nicht zulässig
- die Futterstockschräge nicht quer befahren wird
- Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz vorsehen
Arbeitsschutz beginnt bei der richtigen Planung. Werden Neubauten geplant, sind wichtige Fragen im Arbeitsablauf zu klären. Entspricht meine Bestandsanlage den geltenden Vorschriften und kann die Arbeit sicher und ergonomisch durchgeführt werden? Wichtig ist, dass Sie Ihre Mitarbeiter einbeziehen, um für Ihren Betrieb passende Maßnahmen zu finden.
Arbeitsschutzorganisation
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten betrieblich zu organisieren.
Zentrale Säulen sind die Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung oder alternativ dem sogenannten Unternehmermodell.
Arbeitsschutz beginnt bei der richtigen Planung. Werden Neubauten geplant, sind wichtige Fragen im Arbeitsablauf zu klären. Entspricht meine Bestandsanlage den geltenden Vorschriften und kann die Arbeit sicher und ergonomisch durchgeführt werden? Wichtig ist, dass Sie Ihre Mitarbeiter einbeziehen, um für Ihren Betrieb passende Maßnahmen zu finden.
Neben dem geregelten Arbeitsablauf sind besondere Situationen relevant. Hier muss es einen „Plan B“ geben. In Jahren mit extremer Witterung können gefährliche nitrose Gase im Silo entstehen. Auch hier sind geregelte Abläufe wichtig, um geordnet und sicher handeln zu können.
Die eingesetzte Landtechnik ist ein weiterer relevanter Faktor für die Arbeitssicherheit. Die Fahrzeuge müssen für die jeweiligen Aufgaben geeignet sein. Die später verwendete Entnahmetechnik bestimmt die maximale Höhe des Silostockes. Das Unterhöhlen der Anschnittkante, mit der Gefahr des Herabstürzen von Silage, ist zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Öffnen des Silostockes . Hier besteht ein Absturzrisiko, welches in der Arbeitsschutzorganisation Berücksichtigung finden muss.
Körperliche Belastung? Säcke, Folie, Reifen, Umknicken
Sowohl beim Ab- und Aufdecken, als auch beim Verdichten mit schwerer Technik, besteht für Personen Gefährdung des Absturzes mit schweren bis lebensgefährlichen Verletzungen. Dies trifft sowohl auf die Seitenwände als auch auf die Entnahmekante zu.
Da es bei fast allen Bereichen für die Silierung unumgänglich ist, sich in den Gefahrenbereich zu begeben, müssen Maßnahmen getroffen werden, um das Absturzrisiko zu minimieren.
Diese Schutzeinrichtungen können auf verschiedene Weise erfolgen. Wichtig ist dabei aber, dass das Schutzziel erreicht wird. Deshalb sollte auch schon möglichst beim Bau von Fahrsiloanlagen auf diese Aspekte eingegangen werden.
"Das Schutzziel wird erreicht, wenn z.B. die Absturzkante durch ein 1 m bis 1,30 m hohes Geländer mit Brustwehr, Knie- und Fußleiste gesichert ist … "
Rechtliche Anforderungen für Fahrsilos (Neubauten sowie für Bestandsanlagen) sind in der Unfallverhütungsvorschrift „VSG 2.2 Lagerstätten“ der SVLFG geregelt.
Beim Silieren sind viele Fahrzeuge und Personen beteiligt. Daher ist eine gute Organisation/ Planung der Abläufe wichtig. Auch das Umfeld und Betriebsfremde sollten dabei Berücksichtigung finden, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.
- Mitarbeiter und Helfer unterweisen
- Ausreichende Pausen und Ruhezeiten einplanen
- Koordinierung des Fahrzeugverkehrs (z.B. Festlegen der Fahrwege)
- Klare Absprache zwischen Transport- und Walzfahrzeugfahrer
- Funkgeräte verbessern die Kommunikation.
- Kein Handy am Steuer!
- Kein Aufenthalt von Personen in der Nähe von Fahrzeugen und der Siloananlage
- Erforderliche Schutzausrüstung verwenden (z.B. Sicherheitsschuhe, Warnweste)
- Nur auf stehende Fahrzeuge nach Kontakt mit dem Fahrer aufsteigen
- Nicht abspringen, immer rückwärts absteigen
- Nur geeignete Fahrzeuge bestimmungsgemäß verwenden
- Bei jeder Fahrt anschnallen, auch im Walzfahrzeug!
- Statische Vorgaben der Siloanlage einhalten (z.B. Befüllhöhe, Trockensubstanzgehalt, Abstände von Fahrzeugen zur Silomauer)
- Beim Schleppen von Fahrzeugen geeignete Anschlagpunkte und Anschlagmittel verwenden
- Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr (z.B. angepasste Geschwindigkeit, Verschmutzungen sofort beseitigen)
Gefährdung durch Gärgase
In den ersten Stunden und Tagen des Silierprozesses aus dem Fahrsilo austretendes Gärgas kann im Extremfall zu tödlichen Unfällen führen. Um dies zu vermeiden, sind hier einige Schutzmaßnahmen aufgeführt.
Im Silierprozess entstehen Gärgase wie Kohlendioxid, welches farblos und schwerer als Luft ist. Tritt dieses aus, kann es sich in tieferen Arbeitsbereichen sammeln und den Luftsauerstoff verdrängen. Die Gefahr des Erstickens besteht.
Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere in trockenen Jahren, kann braunes oder rostrotes Gas aus dem Fahrsilo austreten. Hierbei handelt es sich um sogenannte nitrose Gase – diese sind sehr giftig und reizend bzw. ätzend! Nitrose Gase sind eine Mischung aus Stickoxiden, insbesondere Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). Auch nitrose Gase sind schwerer als Luft und sammeln sich daher am Boden.
Schutzmaßnahmen
- Rasche Silierung
- Ggf. Silierhilfsmittel verwenden
- Gute Verdichtung
- Ausreichende Abdeckung/Beschwerung
- Silo erst nach 6-7 Wochen öffnen
- Gasblasen nicht öffnen
Wenn nitrose Gase austreten sollten, muss der umliegende Bereich umgehend abgesperrt werden, damit weder Menschen noch Tiere in den Gefährdungsbereich gelangen können.
Gefährdete Dritte, z.B. in der Umgebung, sind umgehend zu warnen und in Sicherheit zu bringen. Hier ist es ratsam, die Feuerwehr zu alarmieren.
Weitere Informationen finden sie hier: