Das Kompaktangebot ist gerade für Versicherte der LKK attraktiv, da die hohe zeitliche Beanspruchung und die unregelmäßigen Arbeitszeiten eine Teilnahme an Präventionskursen häufig nicht zulassen. Die Kurzkuren sind bei der LKK zu beantragen und müssen vor Antritt und Buchung genehmigt sein. Bei Fragen zu den Programmen, deren Dauer und zu Terminen wenden sich Interessierte an die jeweiligen Einrichtungen. Mehr Informationen stehen online unter: www.svlfg.de/lkk-kurzkuren
Für Kurzkuren ab dem 01.08.2022 gilt, dass die in der Teilnahmebescheinigung der Kurzkureinrichtung angegebenen Kurskosten des jeweiligen Präventionsangebotes für LKK Versicherte vollständig, also zu 100 % erstattet werden. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen werden nicht übernommen.