Seit dem 1. Januar 2021 hat sich das Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten geändert. Dann gibt es sowohl für die Leistungen der Primärprävention einen Bonus als auch – gesondert – für die übrigen Vorsorgeleistungen. Bisher wurden die Bonuspunkte für alle Vorsorgeleistungen zusammengezählt. Um den Anreiz zur Vorsorge zu stärken, gilt ab 2021 eine einzelne Bonifizierung. Für jede in Anspruch genommene Leistung der Primärprävention erhalten Sie 10 Bonuspunkte. Der Geldbonus entspricht einem Euro pro Punkt und wird frühestens mit 20 Punkten (bisher mit 30 Punkten) fällig. Er kann höchstens einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden.
Getrennt hiervon erhalten Sie Boni für Gesundheitsuntersuchungen (je 10 Punkte), Früherkennungsuntersuchungen von Krebserkrankungen (je 10 Punkte), Schutzimpfungen (je 4 Punkte) und Kinderuntersuchungen (je 5 bis 10 Punkte). Werden 30 Punkten wird ein Sonderbonus von zehn Euro gezahlt.