Hilfsmittel -Vertragspartner
Kooperation mit der Knappschaft
Wir haben mit der KNAPPSCHAFT eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Hilfsmittelversorgung vereinbart. Damit wird eine weitestgehende Synchronisierung der Hilfsmittelverträge angestrebt. Die Kooperation erstreckt sich auf alle Vertragsarten, Regionen, Produktgruppen und Versorgungsbereiche der Hilfsmittelversorgung.
So kann uns die KNAPPSCHAFT bei Vertragsverhandlungen umfassend vertreten und den Vertrag in unserem Namen abschließen.
Leistungserbringer und deren Zusammenschlüsse können durch diese Kooperation einheitliche Vereinbarungen erreichen.
Für die laufende Umsetzung der Vereinbarung ist bei der Knappschaft Herr Stodt vom Dezernat I.4 in Bochum der fachlich zuständige Ansprechpartner.
Vertragsabsichten
Sie sind Mitarbeiter eines Sanitätshauses, Medizintechniker oder Hörgeräteakustiker? Dann sind Sie auf dieser Seite herzlich willkommen.
HAUSNOTRUFSYSTEME
Die Verträge zur Versorgung mit Hausnotrufsystemen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln werden federführend vom GKV-Spitzenverband betreut. Wenn Sie einem dieser Verträge beitreten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den GKV-Spitzenverband.
Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie
Für die Verwaltung (u. a. Neuverkauf, Wiedereinsatz, Einlagerung, Reservierung, Reparatur, Rückkauf, Nachrüstung, Zurüstung und Aussonderung) der wiedereinsetzbaren Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel im Eigentum der LKK bzw. LPK ist das Lagerverwaltungssystem „MIP-Orthopädie" der
Firma medicomp
Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH
Hoheloogstr. 14
67065 Ludwigshafen
Telefon: 0621 671782-0, Telefax: 0621 671782-95
E-Mail: medicomp@medicomp.de
zu nutzen.
Das Verfahren und die Handhabung des Systems sind in den "Allgemeinen Hinweisen" zum Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie, der "Verfahrensbeschreibung Lagerverwaltung MIP-Orthopädie" und der "MIP-Nutzerordnung" beschrieben:
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Hinweise, Verfahrensbeschreibung und Nutzerordnung für regionale Verträge; Stand: 6. Juni 2011
Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie
PDF, nicht barrierefrei, 57.5 KB -
Hinweise, Verfahrensbeschreibung und Nutzerordnung für Bundesverträge; Stand: 6. Juni 2011
Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie
PDF, nicht barrierefrei, 58 KB
FAQ Hilfsmittelleistungserbringer
Um Sie rund um das Thema Hilfsmittelverträge und -abrechnungen zu begleiten, haben wir einige der häufigsten Fragen in unseren Hilfsmittelteams und -abrechnungsstellen hier für Sie zusammengefasst. Hier finden Sie u.a. Antworten zu: „ Wie schließe ich Verträge mit der SVLFG ab ?“, „Warum wird mein Kostenvoranschlag gekürzt ?“, „Wer hilft mir bei Problemen mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (ekV) ?“ u.v.m.
Genehmigungsfreie Hilfsmittel – zeitnah und effizient versorgen
Für viele Hilfsmittel ist kein Kostenvoranschlag und keine vorherige Genehmigung durch die SVLFG erforderlich.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- schnellere Versorgung ohne zusätzliche Wartezeiten
- weniger administrativer Aufwand
- direkte Abrechnung gemäß geltender Vertragsregelungen
Wann ist kein Kostenvoranschlag notwendig?
Wann kein Kostenvoranschlag erforderlich ist, kann den vertraglichen Regelungen entnommen werden. Dort sind die jeweiligen Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit einzeln geregelt.
Die Genehmigungsfreiheit ist bei bestimmten Produktgruppen oft gegeben, wenn:
- keine Mehrfachversorgung bzw. keine Abgabe in mehrfacher Ausführung vorliegt
- die Versorgung im Rahmen eines gültigen Versorgungsvertrags erfolgt
- der Abrechnungsbetrag innerhalb der jeweils geltenden Genehmigungsfreigrenze liegt
Bitte beachten Sie ergänzend:
- Die Abrechnung eines genehmigungsfreien Hilfsmittels ist nur mit einer gültigen und vollständigen Hilfsmittelpositionsnummer möglich.
- Hilfsmittelpositionsnummern außerhalb der vertraglichen Regelungen sind nicht abrechnungsfähig.
- Hilfsmittel dürfen für gesetzlich Versicherte grundsätzlich nur von Vertragspartnern der Krankenkassen abgegeben werden.
Hinweis:
Nicht erforderliche Kostenvoranschläge verursachen vermeidbaren Mehraufwand und können die Versorgung verzögern. Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Übersichten als Orientierung und verbindliche Grundlage für die Abrechnungspraxis.
Unser Ziel:
Eine effiziente, wirtschaftliche und zugleich patientenorientierte Versorgung – gemeinsam mit Ihnen.
Genehmigungsfreie Hilfsmittel (Auszug)
Die nachfolgende Übersicht enthält eine beispielhafte Auflistung genehmigungsfreier Hilfsmittel. Sie dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zum Thema Digitalisierung
Digitalisierung bietet die Chance, komplexe Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei müssen digitale Anwendungen und Verfahrensweisen sicher sein und die jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzanforderungen erfüllen.
Lesen Sie in unserem Infoblatt, wie Sie als Hilfsmittel-Vertragspartner der SVLFG künftig Empfangsbestätigungen, Mehrkostenerklärungen und Beratungsprotokolle im Zusammenhang mit der Versorgung von Versicherten digital verarbeiten können.