Vorsicht bei Strom, Wasser oder Gas
Versorgungsleitungen dienen dem reibungslosen Ablauf des täglichen Lebens. Werden sie beschädigt, droht Lebensgefahr. Bei Erdarbeiten, aber auch unter Freileitungen, gelten deshalb besondere Vorschriften.
Arbeiten unter Freileitungen
Um Freileitungsunfälle zu verhindern, stehen verschiedene wirksame Maßnahmen zur Verfügung. Bei der Arbeit mit landwirtschaftlichen Maschinen sollte zum Beispiel ausreichend Abstand eingehalten werden.
Bei fahrbaren Hubarbeitsbühnen hingegen sollte als erste mögliche Maßnahme die Oberleitung freigeschaltet werden, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
Verschaffen Sie sich deshalb grundsätzlich einen Überblick, wenn Sie an ein Feld oder eine Wiese heranfahren. Lassen Sie den Blick einen Moment schweifen. So erfassen Sie offensichtliche Gefahren durch Freileitungen. Die Größe des Schutzabstandes ist abhängig von der Höhe der Netzspannung. Dieser Abstand gilt sowohl zwischen Mensch und Freileitung als auch zwischen (landwirtschaftlichen) Maschinen sowie Geräten und Freileitung. Der Schutzabstand darf keinesfalls unterschritten werden. Kann der Schutzabstand nicht eingehalten werden, dürfen Sie die Leitung auch nicht unterqueren.
Welche Schutzabstände sind zu Freileitungen einzuhalten?
| Nennspannung | Schutzabstand zu unter Spannung stehenden Freileitungen |
|---|---|
| bis 1 KV | 1 m |
| über 1 bis 110 KV | 3 m |
| über 110 bis 220 KV | 4 m |
| über 220 bis 380 KV | 5 m |
| bei unbekannter Spannung | 5 m |
RICHTIGE VORBEREITUNG IST UNERLÄSSLICH
Oft ist gerade Lohnunternehmern der Einsatzort nicht bekannt. Schauen Sie sich den Einsatzort auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung genau an, um mögliche Unfallgefahren zu erkennen. Achten Sie auf die Abmessungen der Fahrzeuge.
Kommt es zur unzulässigen Annäherung oder zur Berührung zwischen Maschine und Freileitung, gilt:
- Anwesende Personen dürfen sich dem Fahrzeug nicht nähern. Warnen Sie diese Personen.
- Der Fahrzeugführer darf das Fahrzeug nicht verlassen.
- Er muss versuchen, das Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich zu fahren.
- Wenn das Fahrzeug nicht aus dem Gefahrenbereich bewegt werden kann und der Fahrer, etwa aufgrund eines Brandes, das Fahrzeug verlassen muss, darf er nicht „normal“ absteigen. Er muss mit geschlossenen Füßen vom Fahrzeug abspringen. Dabei muss er möglichst weit springen und den Kontakt mit dem Fahrzeug vermeiden. Bei der Landung muss er darauf achten, dass er nur auf den Füßen aufkommt und sich nicht gleichzeitig mit den Händen auf dem Boden abstützt. Das weitere Entfernen vom Fahrzeug darf nur in Sprungschritten mit geschlossenen Füßen erfolgen (Spannungstrichter).
- Sperren Sie die Unfallstelle im Umkreis von 20 Metern ab.
- Alarmieren Sie die Feuerwehr unverzüglich.
Sichere Erdbauarbeiten
Vor Erdbauarbeiten im öffentlichen wie auch im privaten Bereich ist es unerlässlich, sich bei den zuständigen Versorgungsunternehmen über den Verlauf unterirdischer Leitungen zu informieren und einen Leitungsplan für die Baustelle anzufordern.
Die Angaben der Versorgungsunternehmen sind mitunter jedoch unverbindlich. Dann ist es notwendig, den Verlauf von Leitungen mit Hilfe eines Leitungs- und Kabelsuchgerätes, gegebenenfalls auch mit Suchschlitzen in Handschachtung, zu ermitteln. Auch wenn Sie zwei Punkte einer Leitung kennen, ist es nicht zwingend, dass die Leitung geradlinig zwischen diesen Punkten verläuft.
Beim Einsatz von Großgeräten in unmittelbarer Nähe von Leitungen müssen diese komplett durch Handschachtung freigelegt werden. Stellen Sie alle Arbeiten sofort ein, wenn Sie unerwartet auf Trassenwarnbänder,
Abdeckungen oder Leitungen stoßen. Informieren Sie das Versorgungs-unternehmen umgehend.
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine unterirdische Leitung verletzt werden, ist besondere Vorsicht geboten. Je nachdem, worum es sich handelt, gelten unterschiedliche Regeln.
Vorsicht bei Gasleitungen
Bei Beschädigung einer Gasleitung besteht Zünd- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas. Es gilt:
- Arbeiten sofort einstellen.
- Nicht rauchen, Funkenbildung vermeiden,
- keine elektrischen Geräte bedienen.
- Anwesende Personen auffordern, Abstand zu halten.
- Alle Verbrennungsmotoren sofort ausschalten.
- Gefahrenbereich weiträumig absperren und verlassen. Beachten Sie bei der Absperrung die Windrichtung.
- Den Energieversorger schnellstmöglich informieren. Ist dies nicht möglich, Feuerwehr oder Polizei anrufen.
- Gefahrenbereich mit Personal überwachen.
Sicherheit bei Stromkabeln
Ist ein Stromkabel beschädigt, besteht Lebensgefahr durch elektrischen Schlag. Es gilt:
- Arbeiten sofort einstellen.
- Anwesende Personen auffordern, Abstand zu halten.
- Stelle sofort absperren und verlassen.
- Den Energieversorger schnellstmöglich informieren.
- Ist dies nicht möglich, Feuerwehr oder Polizei anrufen, sie kennen die Notrufnummern der Energieversorger.
- Wurde das Kabel mit Handwerkzeugen, zum Beispiel einer Schaufel, einer Hacke oder durch Erdspieße beschädigt, dürfen diese auf keinen Fall weiter bewegt oder herausgezogen werden.
- Wurde das Kabel durch ein Fahrzeug beschädigt, etwa einen Bagger, gilt zusätzlich:
- Sollte das Arbeitswerkzeug des Fahrzeuges, zum Beispiel die Schaufel, mit einer unter Spannung stehenden Ader des Stromkabels in Kontakt gekommen sein, besteht beim Aus- und Einsteigen Lebensgefahr.
- Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Wurde es bereits verlassen, nicht erneut einsteigen.
Wasser- und Fernwärmeleitungen
Bei Beschädigung einer Wasser- oder Fernwärmeleitung besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung. Bei einer beschädigten Fernwärmeleitung besteht zusätzlich Verbrühungsgefahr durch plötzlichen Austritt von Heißwasser oder Heißdampf. Es gilt:
- Arbeiten sofort einstellen.
- Gegebenenfalls Baugruben und tief liegende Räume von
- Personen räumen.
- Stelle und eventuelle Gefahrenbereiche absperren.
- Den Energieversorger schnellstmöglich informieren. Ist dies nicht möglich, Feuerwehr oder Polizei anrufen.
- Gefahrenbereich mit Personal überwachen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen können Sie über den Bereich Prävention der SVLFG oder Ihr zuständiges Versorgungsunternehmen erhalten.
In der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VSG 1.4) fassen wir Sicherheitsmaßnahmen für das Errichten und den Betrieb von elektrischen Anlagen und den Einsatz elektrischer Betriebsmittel zusammen. Hier finden Sie zudem Maßnahmen für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.