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Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz für Betriebs- und Personalräte

Bei allen Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ergreift, bestimmt die Interessenvertretung (Betriebs- und Personalrat) mit.  

Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Hitze oder beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder die Gestaltung der Arbeitsplätze sind Themen, bei denen die Interessenvertretung ein Mitbestimmungsrecht hat. 

Praxisorientiert und sicher

Das Seminar im Überblick