Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz für Betriebs- und Personalräte
Bei allen Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ergreift, bestimmt die Interessenvertretung (Betriebs- und Personalrat) mit.
Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Hitze oder beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder die Gestaltung der Arbeitsplätze sind Themen, bei denen die Interessenvertretung ein Mitbestimmungsrecht hat.
Das Seminar im Überblick
Im Seminar werden folgende Inhalte vermittelt:
- Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit, Unfallstatistik
- Arbeitssicherheit - eine Aufgabe des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Verantwortung und Rechtsfolgen im Arbeitsschutz
- Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument der Prävention und des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Betriebsanweisungen und Unterweisung