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Ab 1. Februar 2022: SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte

10.12.2021

Vergrößerung des Bildes für Kuh im Halsfangrahmen.
Eine Kuh steht im Stall in einem Halsfangrahmen.

Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit.


Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Beginn und Ende

Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022.

Antrag richtig stellen

Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Vergrößerung des Bildes für Eine Hand hält eine Akkuschere.
Der Kauf von Akkuscheren für den Wein- und Obstbau kann gefördert werden.

Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr

Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr
ProduktFörderung
Radwechselwagen30 %, max. 300 Euro
Fang- oder Behandlungsstand für Rinder30 %, max. 600 Euro
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder30 %, max. 500 Euro
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder30 %, max. 300 Euro
Podestleiter / leichte Plattformleiter30 %, max. 300 Euro

Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT)
oder Totholzkralle mit Teleskopstange

30 %, max. 200 Euro

Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst
(Set mit 2 Geräten)

30 %, max. 400 Euro
Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind)30 %, max. 200 Euro
Vergrößerung des Bildes für Ein Mann trägt eine Kühlweste und eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz.
Auch eine Förderung von Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), eines UV-Schutzzelts oder einer Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz ist möglich.

Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr

Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr
Produkte (mehrere Teile möglich)Förderung

Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz

50 %, max. 400 Euro