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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft: Ab Mitte Juli werden die Beitragsbescheide für 2021 versandt  

19.07.2022

Mit den Beiträgen werden die Ausgaben des vergangenen Jahres auf die Mitglieder umgelegt. Einige Eckwerte haben sich erfreulich entwickelt. Für die bundesmittelberechtigten Mitglieder sind höhere Beiträge aber nicht zu vermeiden. 


Das „Umlagesoll“, also der Betrag, der insgesamt aufzubringen ist, bleibt mit 998 Millionen Euro im Vorjahresvergleich unverändert. In Zeiten höherer Preise auch im Gesundheitsbereich ist dies durchaus keine Selbstverständlichkeit. Die Grundbeiträge konnten auf 86,83 Euro (Mindestgrundbeitrag) bis 347,34 Euro (Höchstgrundbeitrag) festgesetzt werden und sinken damit im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent. Mit den Grundbeiträgen werden im Wesentlichen 70 Prozent der Präventions- und alle Verwaltungskosten finanziert.

Die Höhe der Risikobeiträge hängt von der Entwicklung der Leistungsausgaben ab und ist naturgemäß in den 16 Risikogruppen sowie in den dazugehörigen Produktionsverfahren unterschiedlich. Es gibt Beitragssenkungen, aber auch Beitragserhöhungen. Ausführliche Informationen stehen im Internet unter www.svlfg.de/beitrag-lbg.

Schon im Februar dieses Jahres zeichnete sich ab, dass die Bundesmittel zur Beitragssenkung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht in der Höhe der Vorjahre zur Verfügung gestellt werden sollen. In den vergangenen sechs Jahren wurden diese wegen der schwierigen Markt- und Einkommensverhältnisse um jeweils rund 77 Millionen Euro auf zuletzt 176,95 Millionen Euro erhöht.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hatte im Vorfeld der Entscheidung zu den Bundesmitteln darauf hingewiesen, dass die Situation in der Grünen Branche aktuell durch dramatisch gestiegene Preise für Energie, Düngemittel, weitere Betriebskosten, Anhebung des Mindestlohnes usw. angespannt ist. Da es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Bundesmittel bzw. deren Höhe gibt, wurde die Senkung der Bundesmittel auf 100 Millionen Euro unter Berücksichtigung der langfristigen Haushaltsplanung des Bundes politisch entschieden. Die Senkung kommt gleichwohl zu einem ungünstigen Zeitpunkt.

Für die rund 340.000 bundesmittelberechtigten Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung können die Beiträge deshalb in diesem Jahr um etwa 17,9 Prozent gesenkt werden (letztes Jahr 32,1 Prozent). Rechnerisch resultieren hieraus um etwa 18 Prozent höhere Zahlbeträge.

Der Beitrag für 2021 wird am 15. September 2022 fällig und muss an diesem Tage bei der SVLFG eingegangen sein. Die meisten Mitglieder stellen dies über eine Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat sicher. Dies spart Aufwand auf beiden Seiten und vermeidet ggf. Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es wird allen Mitgliedern empfohlen, dieses sichere Verfahren zu nutzen.

Ein Formular stellt die SVLFG unter www.svlfg.de/beitrag-lbg zur Verfügung.