Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben und wegen einer schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen sind, erbringt die LKK Kurzzeitpflege in einer geeigneten Einrichtung, wenn die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichen.