Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Hilfsmittel

Als Versicherter der LKK haben Sie Anspruch auf Versorgung mit  Hilfsmitteln sowie notwendiges Zubehör.

Hilfsmittel sollen eine vorübergehende oder dauerhafte geistige oder körperliche Funktionseinschränkung ausgleichen. Neben technischen Produkten, wie z.B. Rollstühlen, Rollatoren, Hörgeräten oder Prothesen zählen auch Produkte zu den Hilfsmitteln, die dazu dienen, Arzneimittel in den Körper zu bringen, wie beispielsweise Infusionspumpen.


Vergrößerung des Bildes für Rollstuhl.
Hilfsmittel sind für einige Patienten sehr wichtig sein, um den Alltag selbstständig besser bewältigen zu können.

Der Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und - unter bestimmten Voraussetzungen - notwendige Wartungen sowie technische Kontrollen.

Wer liefert das Hilfsmittel?

Ärzte bzw. Arztpraxen stellen lediglich die Verordnung aus. Sie dürfen keine Hilfsmittel an die Patienten abgeben. Dies geschieht ausschließlich durch die zur Abgabe berechtigten Leistungserbringer, d.h. durch die Vertragspartner der LKK.

Sie haben die Möglichkeit, sich direkt an einen Vertragspartner der LKK zu wenden. Dieser leitet alle notwendigen Maßnahmen ein, damit Sie unverzüglich das Hilfsmittel erhalten. 


Hilfsmittelsuche leicht gemacht

Hier finden Sie den Lieferanten für Ihr Hilfsmittel

Die Lieferung von Hilfsmitteln erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Vertragspartner der LKK. Die Verträge der LKK mit leistungsfähigen Firmen garantieren Ihnen einen hohen Versorgungsstandard. Sie gewährleisten qualitativ hochwertige Produkte und eine Beratung und Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal.


Einen Vertragspartner und Lieferanten für Ihr Hilfsmittel finden Sie bequem und schnell in unserer Hilfsmittel-Vertragspartnersuche.

Genaue Informationen zu Vertragsinhalten erhalten Sie, wenn Sie den jeweiligen Vertrag über Ihren Produktbereich auswählen.

Auf Wunsch ist Ihnen auch die LKK behilflich

Sie können die Verordnung des Hilfsmittels mit der aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend erforderlichen Einwilligungserklärung an die LKK schicken.

Solange die Einwilligungserklärung nicht vorliegt, kann eine Versorgung mit dem verordneten Hilfsmittel nicht erfolgen.

Liegen die genannten Unterlagen vollständig vor, prüfen wir die Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Schicken Sie die die Einwilligungserklärung bitte an folgende Adresse:

SVLFG
- KK-Leistung -
34105 Kassel

Häufig gestellte Fragen