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Wie erhalte ich mein Hilfsmittel?

01.04.2021

Vergrößerung des Bildes für Foto: Zwei Rollatoren im Fachhande.
Der Rollator gehört zu den häufig verordneten Hilfsmitteln. Er kann dabei helfen, sicher zu gehen und zu stehen.

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse in der SVLFG gibt Tipps, wie Versicherte ihr verordnetes Hilfsmittel möglichst schnell erhalten.

Anton hat von seinem Arzt ein Inhaliergerät verordnet bekommen. Als er das Rezept gleich im Sanitätshaus neben der Arztpraxis einlösen möchte, sagt die Verkäuferin, dass er es bei ihnen nicht einreichen könne, weil kein Vertrag mit seiner Krankenkasse bestehe. Anton weiß erstmal nicht weiter. Damit es Ihnen nicht wie Anton ergeht, gibt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) Hinweise zum Verfahren.

Was sind eigentlich Hilfsmittel?

Hilfsmittel sollen eine vorübergehende oder dauerhafte geistige oder körperliche Funktionseinschränkung ausgleichen. Neben technischen Produkten, wie zum Beispiel Rollstühlen, Rollatoren, Hörgeräten oder Prothesen, zählen auch Produkte zu den Hilfsmitteln, die dazu dienen, Arzneimittel in den Körper zu bringen, wie beispielsweise Infusionspumpen. Im vergangenen Jahr hat die LKK für ihre Versicherten 106 Millionen Euro für Hilfsmittel ausgegeben. Damit die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann, wird eine Verordnung (Rezept) des Arztes benötigt. Er entscheidet, welches Hilfsmittel sinnvoll und erforderlich ist.

Alle gesetzlichen Krankenkassen, darunter auch die LKK, schließen Verträge mit Leistungserbringern für die verschiedenen Hilfsmittel und stellen damit die Versorgung der Versicherten zu wirtschaftlichen Konditionen sicher. Die Partner, zum Beispiel Sanitätshäuser oder Apotheken, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie gewährleisten qualitativ hochwertige Produkte sowie eine Beratung und Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal. Die Versicherten können unter den verschiedenen Vertragspartnern frei auswählen. Demgegenüber bestehen jedoch nicht mit allen Anbietern Verträge. 

Hilfsmittelrezept beim Vertragspartner der LKK einreichen

Damit der Versicherte weiß, wer die Partner seiner Krankenkasse sind, gibt es die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche. LKK-Versicherte finden schnell und bequem einen Lieferanten für ihr Hilfsmittel über die Internetseite https://himvps.svlfg.de/

Die Suche funktioniert so:

  • Wählen Sie zunächst eine Produktgruppe des Hilfsmittels aus der Liste links aus.
  • Schränken Sie auf dem dann folgenden Filterformular ggf. die Produktgruppe weiter ein.
  • Geben Sie anschließend den Wohnort oder die Postleitzahl ein.
  • Mit einem Klick auf „weiter“ öffnet sich eine Liste mit den zur Auswahl passenden Hilfsmittel-Anbietern.

Danach kann sich der Versicherte direkt an den Vertragspartner der LKK wenden und erhält von ihm das verordnete Hilfsmittel. Sofern es sich um ein genehmigungspflichtiges Hilfsmittel handelt, zum Beispiel Hörhilfen, kümmert sich der Hilfsmittelanbieter um die Einholung der Kostenzusage bei der Krankenkasse vor der Lieferung. 

Hilfsmittelrezept direkt bei der LKK einreichen

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Kopie des Rezepts direkt an die LKK zu schicken. Der Originalbeleg sollte hingegen nicht übersandt werden, da die Unterlagen eingescannt werden. Damit sich der LKK-Mitarbeiter um die Verordnung kümmern kann, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend eine Einwilligungserklärung erforderlich. Solange die Einwilligungserklärung nicht vorliegt, kann eine Versorgung mit dem verordneten Hilfsmittel nicht erfolgen. Deshalb ist es wichtig, die Erklärung gleich mit dem Rezept zu übersenden.

Ein Vordruck für eine Einwilligungserklärung kann unter www.svlfg.de/hilfsmittel heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wenn die Unterlagen vollständig sind, prüft der LKK-Mitarbeiter diese und stimmt dann die Auswahl eines Vertragspartners mit dem Versicherten ab. Die LKK arbeitet mit verschiedenen überregionalen Versorgern zusammen, die das Hilfsmittel direkt nach Hause bringen. Dieser setzt sich dann schnell mit dem Versicherten in Verbindung. Ist eine individuelle Anpassung erforderlich, erfolgt immer eine Beratung.

Am schnellsten geht es, wenn die Unterlagen per Fax an 0561 785-219009 oder per Mail an kk-leistung@svlfg.de übersandt werden. Die Postadresse für die Einsendung von Hilfsmittelrezepten lautet: SVLFG Leistung, KK-Leistung, 34105 Kassel.

Wenn Sie sich für den genauen Vertragsinhalt interessieren – auch das ist bei der LKK transparent: Unter https://www.svlfg.de/hilfsmittel#infoblaetterhilfsmittel erhalten Sie genaue Informationen zum Vertragsinhalt über Ihr Hilfsmittel, wenn Sie den jeweiligen Vertrag über den Produktbereich auswählen und downloaden.

Hier gibt es Antworten auf häufige Fragen, die Versicherte im Zusammenhang mit Hilfsmitteln stellen: