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Neues Präventionsangebot - Aktiv gegen Hautkrebs 

20.05.2020

Arbeiten Beschäftigte viel im Freien, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge zum UV-Schutz anzubieten. 

Vergrößerung des Bildes für Gutschein für Angebotsvorsorge UV-Schutz.

Bestimmte Hautkrebsformen, nämlich das Plattenepithelkarzinom und die multiple aktinische Keratose, landläufig auch als Weißer Hautkrebs bekannt, sind als Berufskrankheiten anerkannt. Alleine in 2018 wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rund 2.500 Erkrankungen gemeldet. Die Tendenz ist steigend. Der Gesetzgeber hat auf diese erschreckende Entwicklung reagiert und die Arbeitsmedizinverordnung um eine Angebotsvorsorge ergänzt. Arbeitgeber sind damit jetzt in der Pflicht.

Wer kann das Angebot nutzen?
Die Angebotsvorsorge richtet sich an Arbeitnehmer, die von Anfang April bis Ende September draußen arbeiten. Wer an mindestens 50 Tagen täglich zwischen 10 und 15 Uhr mindestens eine Stunde in der Sonne oder zwei Stunden im Schatten arbeitet, hat darauf einen Anspruch.

Was muss der Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten die Vorsorgeuntersuchung mindestens einmal pro Jahr anbieten – und zwar auch dann, wenn diese das Angebot nicht annehmen. Dem Beschäftigten dürfen daraus weder Vorteile, noch Nachteile erwachsen oder Kosten entstehen. Nimmt er die Angebotsvorsorge wahr, müssen ihm die Maßnahme und die Fahrt dorthin im Rahmen seiner Arbeitszeit ermöglicht werden. Der Arbeitgeber sollte dies in der Vorsorgekartei dokumentieren – sowohl das Angebot, als auch die Vorsorge selbst.

Was erwartet die Mitarbeiter bei der Angebotsvorsorge?
Der Arbeitsmediziner wird den Mitarbeiter individuell beraten, wie er seine Haut entsprechend seines Hauttyps und seines Arbeitsplatzes vor einer zu hohen UV-Belastung schützen kann und ihn über sein persönliches Hautkrebsrisiko aufklären. Dazu muss der Mediziner wissen, in welcher Branche der Arbeitnehmer arbeitet und welche Tätigkeiten er ausführt. Falls notwendig, wird er die Haut außerdem an den Stellen, die der Sonne bei der Arbeit ausgesetzt sind, untersuchen.  

Wer bezahlt die Angebotsvorsorge?
Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die SVLFG unterstützt versicherte Betriebe und übernehmen im Rahmen einer Gutschein-Aktion dieses und nächstes Jahr die Kosten für jeweils 2.500 Vorsorgemaßnahmen. Schnell sein lohnt sich also! Sobald alle Gutscheine abgerufen wurden, ist die Aktion beendet, wobei der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Die Gutscheine können für Erst- aber auch für Folgebesuche in einem der Arbeitsmedizinischen Zentren der Bau-Berufsgenossenschaft spätestens bis zum Jahresende 2021 eingelöst werden.

Was muss der Arbeitgeber tun, um die Gutscheine zu bekommen?
Er nimmt Kontakt zur SVLFG auf, entweder online über www.svlfg.de/vorsorge-uv-schutz oder ruft an unter Telefon 0561 785 -10543. Die SVLFG benötigt dann die Mitgliedsnummer und Adresse. Pro Betrieb können maximal zehn Gutscheine abgerufen werden.

Der Gutschein kann zudem per Mail angefordert werden: 

HINWEIS

Die Adressen der Arbeitsmedizinischen Zentren der Bau-BG, Details zum Ablauf der Aktion und Hinweise zum Datenschutz sowie die arbeitsmedizinischen Regeln 13.3, 6.3 und 2.1 stehen ebenfalls unter www.svlfg.de/vorsorge-uv-schutz.