Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V
Auf dieser Seite stehen Ihnen Informationen zur Übermittlung von elektronischen Abrechnungsdaten zur Verfügung.
Bitte führen Sie Ihre Abrechnungen in digitaler Form per Datenträgeraustausch durch. Sofern die Abrechnung nicht maschinell verwertbar per Datenträgeraustausch erfolgt, ist eine Kürzung der Abrechnung in Höhe von 5 % vorzunehmen
Datenannahmestelle
BITMARCK Service GmbH
Die BITMARCK Service GmbH ist die Datenannahmestelle der SVLFG.
Alle elektronischen Abrechnungsdaten nach § 302 SGB V (CD-Rom, E-Mail, DFÜ) sind daher an folgende Adresse zu übermitteln:
Bitmarck Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen
IK 102109128
E-Mail Adresse für die Datenannahme: le@bitmarck-daten.de
FTAM: 02012485296
Im Auftragssatz sind die folgenden Institutionskennzeichen (IK) für den Empfänger (Datenannehmende Stelle) zu verwenden:
“EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH” = IK 102109128
“EMPFÄNGER_NUTZER” = IK 102109128 (entschlüsselungsbefugte Datenannahmestelle)
Die Annahmestellen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Abrechnungsdaten (Datenträger, DFÜ) sowie für die rechnungsbegründenden Unterlagen (Verordnungen, Reparatur- und Berechtigungsscheine, Leistungszusagen) sind in der Kostenträgerdatei aufgelistet.
Hotline für Fragen
Bei Rückfragen zur Datenannahme, wenden Sie sich bitte an die Hotline der Bitmarck:
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- Hotline Bitmarck
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0800 24862725 0800 24862725329
Belegannahmestelle
DAVASO GmbH
Ab dem 01.01.2021 ist die Davaso GmbH die neue Belegannahmestelle für die Abrechnungen der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V.
Papierrechnungen, Urbelege und sonstige zahlungsbegründende Unterlagen zu den elektronischen Abrechnungen sind daher an folgende Adresse zu übermitteln:
DAVASO GmbH
c/o SVLFG
Gärtnerweg 12
04425 Taucha
IK 661430035
Die Datenannahme sowie die Prüfung und Bezahlung der Rechnungen der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V bleiben von dieser Änderung unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben die bisherigen Regelungen für die Daten- und Belegannahme sowie die Prüfung und Bezahlung der Rechnungen nach § 105 SGB XI sowie § 300 SGB V.
Eine Anpassung der Kostenträgerdatei für die Belegannahme ab dem 01.07.2021 ist erfolgt.