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Datenschutzerklärung für die elektronische Patientenakte (ePA) sowie Pflichtinformationen gemäß § 343 Absatz 1 SGB V 

A. Allgemeines

Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V sind im Abschnitt F dieses Dokumentes ausführlich beschrieben.

Vorbemerkung

Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V sind im Abschnitt F dieses Dokumentes ausführlich beschrieben. 

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen:

  • „Versicherter“
  • „Vertreter“

ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.

B. Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse

C. IAM Registrierungs­prozess für die ePA

Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind zur Bereitstellung der ePA zwingend erforderlich.

  

D. Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) / Datenspeicher über die App

D.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten

E. Kontakt­varianten

F. Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V