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Antigen-Schnelltests als Teil des betrieblichen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts

Die Bund-Länder-Konferenz hat sich in ihrer Sitzung am 3. März 2021 mit Antigen-Schnelltests befasst. Demnach sollen Antigen-Schnelltests in das betriebliche Hygiene- und Infektionsschutzkonzept aufgenommen werden.

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Ein kostenloser Schnelltest pro Woche

Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 lautet:

"Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen." 

VERORDNUNG DES BUNDESLANDES BEACHTEN!

Die Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes ist zu beachten. 

Welche Arten von Antigen-Schnelltests gibt es?

Grundsätzlich sind aktuell zwei Arten von Antigen-Schnelltests verfügbar. Sie sind auch als PoC-Test (Point-of-Care) bekannt. Dies sind die Antigen-Tests für den professionellen Gebrauch ("Schnelltests") und die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien ("Selbsttests"). 

Stand: 17.03.2021

Corona-Schutzmaßnahmen auch nach Testung einhalten!

Die Durchführung von Schnelltests erlaubt deshalb auf keinen Fall die Schutzmaßnahmen des Hygienekonzeptes auszusetzen. Es muss innerbetrieblich gut darüber aufgeklärt werden, dass auch wiederholte Testungen mit negativem Ergebnis nicht zu einer Vernachlässigung der notwendigen Schutzmaßnahmen führen dürfen. Die Antigen-Schnelltests eignen sich nicht zur Anwendung bei Kontaktpersonen, um in eigener Verantwortung eine Quarantäne zu umgehen oder zu verkürzen.

Sofortige Quarantäne nach positivem Test

Bei einem positiven Testergebnis muss sich die betroffene Person sofort in Quarantäne begeben und einen professionellen PCR Test durch einen Arzt oder in einem Testzentrum durchführen lassen.  

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zu den Antigen-Schnelltests finden Sie auf der FAQ-Seite der DGUV.