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Begutachtung Fortbildungsstätten

Eine hohe Qualität Ihrer Fortbildung ist unser Anliegen. Daher begutachten wir Fortbildungsstätten für Arbeiten mit der Motorsäge sowie für Seilklettertechnik und prüfen Ausbilderinnen und Ausbilder.

Wenn Sie sich als Fortbildungsstätte für unsere Begutachtung interessieren, finden Sie hier Informationen und Unterlagen zur Anmeldung.

Anmeldung  zur Begutachtung 

Vergrößerung des Bildes für Ausbilder mit Lehrgangsteilnehmern unter einer Buche im Wald .

Für Fortbildungsstätten für Arbeiten mit der Motorsäge

Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Fortbildungsstätte arbeiten?

Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Fortbildungsstätte für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten gemäß VSG 4.2 beziehungsweise für die Durchführung von gefährlichen Forstarbeiten gemäß VSG 4.3 stellen.

Anmeldung Fortbildungs-stätten SKT zur Begutachtung 

Vergrößerung des Bildes für Männer im Wald mit Seilkletterausrüstung ausgestattet bei einer Besprechung.

Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte 

Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Schulungsstätte für Baumarbeiten in der Baumkrone mit der Seilklettertechnik im Geltungsbereich der VSG 4.2 „Gartenbau, Obstbau, Parkanlagen“ arbeiten? 

Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Schulungsstätte für die Durchführung von Kursen für Baumarbeiten mit Seilklettertechnik (SKT) stellen.

Ihr Kontakt