Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Arbeitsschutz im Körperschaftswald und im forstwirtschaftlichen Zusammenschluss

Wer Forstarbeiten beauftragt oder Arbeiten für seinen Forstbetrieb ausführen lässt, übernimmt automatisch Fürsorgepflichten gegenüber den ausführenden Personen. 

Insbesondere die Stellung des Arbeitsschutzes in der Arbeit der forsttechnischen Betriebsleitung ist entscheidend für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten. Revier- und Einsatzleitung sowie die Verantwortlichen der jeweiligen Forstbetriebsorganisation sind angehalten, für sichere und gesunde Arbeit zu sorgen. 

Was Sie dabei beachten müssen und wie der Arbeitsschutz in der forstlichen Betriebsorganisation gemeinsam zu organisieren ist, erfahren Sie hier.

Vergrößerung des Bildes für Ein Förster und zwei Beschäftigte im Wald: Abstimmung der Arbeitsschutzerfordernisse. Daneben steht die Forstmaschine..
Abstimmung der Arbeitsschutzerfordernisse vor Ort im Wald zwischen dem Förster und den Beschäftigten vor Beginn einer Maßnahme.  

Die forsttechnische Betriebsleitung spielt eine entscheidende Rolle für die Qualität des Arbeitsschutzes.

Diese Rolle ist besonders bedeutsam bei der Beförsterung, wenn die Revierleitung die Beschäftigten der eigentlichen Arbeitgeber, z. B. der Kommune oder des forstlichen Zusammenschlusses, mit Betriebsarbeiten beauftragt. Die „externe“ Revierleitung hat hier die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten für die von ihr beauftragten Arbeiten – vergleichbar mit dem Arbeitgeber.

Gerade bei forstlichen Arbeiten im Körperschaftswald oder im forstwirtschaftlichen Zusammenschluss gibt es regelmäßig Verunsicherungen darüber, wie die Forderungen des Arbeitsschutzrechts zu erfüllen sind. 

Die Fachinformation Arbeitsschutz im Körperschaftswald erläutert, wie Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber die arbeitsschutzrechtlichen Fürsorgepflichten umsetzen.