Alles SVLFG 4/2025
Das Mitgliedermagazin - von uns für Sie!
In dieser Ausgabe können Sie über "AMS - Sicherheit mit gutem Beispiel voran", das neue Prämiensystem Prävention, zum Führungswechsel in der SVLFG und vieles mehr lesen.
Titelthema
Förderzuschüsse: Neues Prämiensystem am Start
Am 15. Januar 2026 läuft unser neues Prämiensystem an, mit dem wir den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte fördern. Wir zeigen, was sich ändert und wie Sie von dem Plus an Leistung profitieren.
Der Förderbetrag wird für das Jahr 2026 von einer Million Euro auf vier Millionen Euro erhöht und unser Prämienkatalog enthält deutlich mehr Angebote. Für jede Branche ist etwas dabei. Das verbesserte Verfahren bietet im Vergleich zum bisherigen viele Vorteile. Die Förderung kann bis zu 25 Prozent des letzten Jahresbeitrags an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft betragen. Dabei gilt: Wir legen für jedes Produkt einen maximalen Förderbetrag fest – und erstatten dann bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten eines geförderten Produktes bis zum jeweiligen Maximalbetrag. Ziel unserer Förderaktionen ist es, die Arbeitssicherheit im Betrieb zu erhöhen. Wir möchten unsere Versicherten in allen Bereichen der grünen Berufe daher motivieren, unsere Mittel zu nutzen und neue Präventionsprodukte zu erwerben.
Präventionserfolg erhöhen
Die ausgesuchten Produkte sind entweder spezifisch für die Branchen Landwirtschaft, Forst und Jagd sowie Gartenbau ausgewählt oder branchenunabhängig einsetzbar. Um mehr Teilnehmende zu gewinnen, den Präventionserfolg zu erhöhen sowie alle Risikogruppen zu berücksichtigen, haben wir mit dem neuen System unseren Prämienkatalog weiterentwickelt: Unter den branchenunabhängigen Produkten finden sich neue, zum Beispiel höhenverstellbare Schreibtische sowie Personenschutzschalter PRCD-S. Für Landwirtinnen und Landwirte fördern wir zusätzlich Gaswarngeräte sowie OPG-Schutzvorrichtungen für Frontlader. Auch für Unternehmer der Branchen Forst und Jagd sind neue Förderprodukte dabei, darunter Spillwinden, Gehörschutzkombinationen für Funk oder mobile Presssysteme für Seilendverbindungen. Ein zusätzliches Plus: Der Förderbetrag für Sonne-/UV-Schutzprodukte liegt bei 800 Euro. Welche Produkte wir genau fördern und wie hoch der mögliche Erstattungsbetrag ist, lesen Sie auf unserer Internetseite.
Alle versicherten Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, am Prämiensystem teilzunehmen, wenn sie bereits einen Beitrag gezahlt bzw. in Rechnung gestellt bekommen haben. Unternehmen ohne Beitrag sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Vorgängerbetrieb vorhanden ist. Fragen Sie bei Bedarf bei uns nach und lassen Sie sich beraten. Unser Team steht unter der Telefonnummer 0561 785-10479 zur Verfügung. Anders als in den letzten Jahren gilt: Es können alle Unternehmen teilnehmen, auch wenn sie den Zuschuss schon in 2025 erhalten haben. Es kann für das Jahr 2026 pro Unternehmen ein Antrag gestellt werden.
Antragsverfahren
Wichtig zu wissen: Wir berücksichtigen nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Wir bezuschussen keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Wer teilnimmt, kauft das Produkt deshalb erst, nachdem unsere Zusage eingegangen ist. Am Ablauf selbst ändert sich im Vergleich zum bisherigen Verfahren nichts: Versicherte stellen weiterhin einen Antrag über das Versichertenportal „meine SVLFG“ und kaufen das Produkt nach Eingang der Förderzusage. Anschließend reichen sie die Rechnung ein und erhalten dann von uns den Zuschuss. Anträge können inzwischen nur noch über das Versichertenportal gestellt werden. Hier stehen die Formulare zum Download bereit. Falls noch nicht geschehen, ist daher eine rechtzeitige Registrierung zur Teilnahme erforderlich.
Intro
Versehen oder Betrug?
Die weitaus überwiegende Zahl der Leistungserbringer arbeitet seriös und rechnet korrekt ab. Dennoch können Fehler passieren oder Missverständnisse entstehen – und in seltenen Fällen kommt es leider auch zu bewussten Manipulationen bei der Abrechnung. Den Krankenund Pflegekassen entstehen hierdurch jährlich hohe finanzielle Schäden. Beispielsweise werden nicht erbrachte Leistungen abgerechnet oder es wird nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt. Sollten Sie bei Ihrem Leistungserbringer solche Auffälligkeiten beobachten, dann zögern Sie nicht, bei uns nachzufragen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0561 785-0. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig, ob wir Ihnen beispielsweise Pflegeleistungen, die Sie gar nicht beantragt haben, bewilligen. Dann rufen Sie bitte unter der im Anschreiben aufgeführten Telefonnummer an – es könnte ein Fall von Unterschriftsfälschung vorliegen. Stellt sich heraus, dass es sich nicht nur um ein Versehen handeln könnte, wird unsere Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aktiv. Sie geht Ihren Hinweisen nach und arbeitet eng mit anderen Krankenkassen zusammen, denn oft wird nicht nur eine Kasse betrogen. Ggf. wird auch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.
Hacken, Heben, Tragen, Schneiden, Überkopfarbeiten: Wer in der Grünen Branche tätig ist, weiß, wie sehr die Schultern täglich gefordert sind. Die SVLFG führt gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein Forschungsprojekt zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen bei schulterbelastenden Tätigkeiten in der Grünen Branche durch. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines Katasters mit wissenschaftlich fundierten Informationen zu schulterbelastenden Tätigkeiten. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen und werden zur Berufskrankheiten-Beurteilung genutzt. Um teilzunehmen, können sich interessierte Betriebe und Beschäftigte per Mail an messtechnik(@)svlfg.de wenden und so aktiv zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen.
Die LBG versendet im Dezember die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird. Damit werden die Arbeitstage der Unternehmer und Mitunternehmer, Ehegatten und unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen sowie das Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Aushilfen erfragt. Abgabetermin ist der 11. Februar 2026. Hier kann die Meldung online abgeben werden:
Den Vorschussbetrag hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bereits mit dem Beitragsbescheid im Sommer 2025 mitgeteilt. Beachten Sie bitte, dass dieser spätestens am 15. Januar 2026 auf dem Konto der LBG gutgeschrieben sein muss. Mit einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) ist die pünktliche Zahlung sichergestellt.
Sicherheit
Beim Bundeskongress Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in Berlin wurde deutlich, dass Prävention nicht nur Pflicht, sondern Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist.
Im September 2025 unterstützte die SVLFG den Bundeskongress Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (BUKO) in Berlin. Veranstaltet wurde er von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände und vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der praxisnahe Workshop rückte die Verantwortung für Arbeitsschutz in den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) ins Zentrum. Präventionsmitarbeiter Michael Schenk zeigte auf, welche Pflichten und Verantwortungsbereiche Vorstände, Geschäftsführer und Revierleiter im FWZ als Arbeitgeber oder Auftraggeber tragen. Dabei betonte Schenk, dass die SVLFG als Unfallversicherungsträger die FWZ sowie die Forstdienstleister unterstützen – etwa beim Kennenlernen neuer Arbeitstechniken durch praktische Vorführungen.
Diese Impulse erweiterte Andreas Täger, Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Westallgäu, mit einem Erfahrungsbericht. Beide Referenten machten klar: Fehlende Arbeitsschutzdokumentation oder Wegschauen bei Mängeln sind keine Option. Arbeitsschutz ist gelebte Fürsorgepflicht und die Basis für erfolgreiches Arbeiten im FWZ. Besonders betont wurde die Bedeutung des Miteinanders auf Augenhöhe zwischen Waldbesitzern, Forstdienstleistern und Zusammenschlüssen. Auch Dr. Maurice Strunk vom Deutschen Forstunternehmer-Verband und Volker Schulte, stellvertretendes Vorstandsmitglied der SVLFG, hoben hervor, wie wertvoll der Aufbau fachkundiger Unternehmerkreise und die Nutzung der regionalen Präventionsangebote sind.
Die Ramerth Dienstleistungen GmbH aus Emmerting erhielt von der SVLFG das Zertifikat für ein vorbildliches Arbeitsschutz-Management-System (AMS).
Dem Unternehmen wurde nach eingehender Prüfung ein hohes Engagement bei der Sicherheit, Gesundheit und Qualität an den Arbeitsplätzen bescheinigt. Sowohl die Betriebsführung als auch alle Beschäftigten setzen sich hierfür ein und leben ihre Verantwortung – ein starkes Zeichen für Teamgeist. In diesem Betrieb geht der Arbeits- und Gesundheitsschutz weit über die reine Beseitigung oder Minimierung von Risiken hinaus. Entscheidend für die Zertifizierung war die konsequente Integration des Arbeitsschutzes auf allen betrieblichen Ebenen, insbesondere wie dieser als Unternehmenskultur umgesetzt wird. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind hier Chefsache: Ramerths haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und leben es im Betrieb vor.
Die Gefährdungsbeurteilung wurde als ständiges Hilfsmittel etabliert. Sie wird regelmäßig überprüft und dokumentiert. Dabei werden sämtliche Arbeitssituationen von der einfachen Mäharbeit bis zur Werkstatt auf Gefahrenquellen überprüft und entsprechende Schutzmaßnahmen entwickelt. So werden Risiken erfolgreich minimiert. Ein strukturierter Schulungsplan sorgt dafür, dass alle Beschäftigten jährlich zu den wichtigsten Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterwiesen werden. Speziell für Maschinen- und Geräteeinsätze wurde ein digitales Kontrollsystem eingeführt, das Wartungsintervalle überwacht und den Mitarbeitenden jederzeit sicherheitsrelevante Informationen bietet.
Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen bei den Ramerth Dienstleistungen gleichrangig zu wirtschaftlichen Zielen. Die Gesundheit der Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt dazu bei, dass Mitarbeitende gesund bleiben. Der Familienbetrieb sieht seine Verantwortung aber nicht nur für seine Beschäftigten, sondern fühlt sich auch gegenüber seinen Kunden, Subunternehmern und der Öffentlichkeit verpflichtet.
Was steckt hinter AMS?
Das Arbeitsschutz-Management-System (AMS) der SVLFG dient als strukturiertes Konzept für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Es handelt sich dabei um die systematische Organisation des Arbeitsschutzes nach festen Vorgaben. Dies unterstützt Unternehmen dabei, rechtliche Anforderungen sicher zu erfüllen und Prävention als Führungsaufgabe nachhaltig zu verankern. Außerdem dient es als Nachweis gegenüber Auftraggebern, Beschäftigten und der Öffentlichkeit.
Die Zertifizierung verlangt einiges von
einem Betrieb. Dazu gehören:
- Lückenlose Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten und regelmäßig aktualisierte Notfallpläne
- Nachweisliche Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen und Betriebsanweisungen
- Ein internes Audit-System zur kontrollierten Überprüfung und kontinuierlichen Verbesserung aller Prozesse
- Aktive Kommunikation zum Arbeitsschutz – etwa durch sichtbare Aushänge, regelmäßige Sicherheitstage oder Einbindung der Mitarbeitervertretung
- Systematisches Vorgehen im Gesundheitsmanagement, darunter Angebote zur Prävention von Muskel-Skelett-Beschwerden oder zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
Der Nutzen ist hoch
Das Zertifikat erhöht die Rechtssicherheit und vermeidet Haftungsfragen. Es führt zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und klare Abläufe. Das Betriebsklima und die Mitarbeitermotivation werden zudem gestärkt. Da inzwischen viele Geschäftspartner ein solches Zertifikat voraussetzen, erhöhen sich die Chancen, Aufträge zu erhalten. Und nicht zuletzt wirkt es sich nachhaltig auf die Wirtschaftlichkeit aus, wenn Arbeitsunfälle und damit verbundene Kosten spürbar reduziert werden.
Wie wichtig ist Ihnen Arbeitsschutz?
Das AMS steht allen Mitgliedsbetrieben in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft offen – unabhängig von der Betriebsgröße oder Branche. Vorausgesetzt wird, dass die Betriebsleitung bereit ist, Arbeitsschutzsystematik zu leben und das Begutachtungsverfahren anzuerkennen.
Tätigkeiten, die vom Arbeitskorb einer fahrbaren Hubarbeitsbühne aus erfolgen, können gefährlich werden. Wir zeigen, welche Persönliche Schutzausrüstung Sie vor einem Absturz bewahrt.
Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) bezeichnen in diesem Artikel Auslegerbühnen, bei denen sich die Plattform außerhalb der Kippkante befindet. Sie bringen verschiedene Gefährdungen mit sich: Der Arbeitskorb kann sich zum Beispiel in einer Astgabel verfangen, größere Kronenoder Stammteile können auf den Arbeitskorb oder die Hubeinrichtung fallen. Bei Arbeiten an Straßenbäumen können Kraftfahrzeuge Dritter mit dem Einsatzfahrzeug kollidieren. Die Kräfte, die dabei entstehen, führen im schlimmsten Fall dazu, dass die Bedienerinnen und Bediener aus dem Arbeitskorb herausgeschleudert werden. Neben dem Umkippen der FHAB handelt es sich hierbei um eine der Hauptunfallgefahren.
Der Arbeitgeber muss bei seiner Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen umsetzen, um diese Gefährdungen zu minimieren. Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) reduziert diese wesentlich. Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche PSA ist davon unabhängig. Weitere Gründe für eine PSAgA sind:
- Vorgaben des Herstellers der FHAB
- Vorgaben des Auftraggebers
- innerbetriebliche Regelungen
Was zur PSAgA gehört
Die PSAgA umfasst ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung mit Falldämpfer. Alternativ kommt ein Höhensicherungsgerät (HSG) mit energieabsorbierender Funktion (Prüfmodalitäten beachten!) oder mit externem Falldämpfer infrage. Eine Drehwirbelaufhängung verhindert, dass sich die Systemkomponenten verdrehen und die Karabiner quer beansprucht werden. Manuell verstellbare Seilverkürzer dürfen nur dann verwendet werden, wenn Beschäftigte diese nach jeder Positionsveränderung auf die entsprechende Länge einstellen. Darüber hinaus gilt:
- Die Gesamtlänge der Ausrüstung darf 1,80 Meter nicht überschreiten, gemessen von derAuffangöse des Auffanggurtes bis zum Anschlagpunkt der Arbeitsbühne.
- Ausreichend tragfähige und gekennzeichnete Anschlageinrichtungen im Arbeitskorb befinden sich maximal 75 Zentimeter über der Standfläche.
- Bei Bandfalldämpfern ist die zusätzliche lichte Höhe als nötige Fallstrecke unterhalb des Arbeitskorbes zu berücksichtigen.
- Der Großbuchstabe A am Auffanggurt definiert die Position der Ösen, die für das Auffangund Rückhaltesystem verwendet werden.
- Die eingesetzte PSAgA entspricht den einschlägigen harmonisierten Normen und darf nur von unterwiesenen Mitarbeitenden verwendet werden. Praktische Übungen zum richtigen Anlegen sind genauso wichtig wie das Erstellen eines Rettungskonzeptes und die Prüfung, die mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person erfolgt. Herstellerangaben sind zu beachten.
Mehr über PSA von Kopf bis Fuß finden Sie auf unserer Internetseite:
Auch 2026 bieten wir wieder eine Reihe von Seminaren an. Wir empfehlen, sich hierfür früh anzumelden, vor allem zu unseren begehrten Angeboten. Nachfolgend stellen wir Ihnen vier von ihnen vor.
Sicherheit bei der Erntejagd
15.07. – 16.07.2026, Kempen (Nordrhein-Westfalen)
Das Seminar richtet sich an versicherte Jägerinnen und Jäger sowie Sicherheitsbeauftragte. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Erntejagd, bei der Sicherheit in Theorie und Schießpraxis vermittelt wird. Ein modernes Laserschießkino ergänzt das Programm und ermöglicht ein realistisches und sicheres Training der Schießfertigkeiten. Es werden viele jagdliche Themen innovativ angesprochen und fachliche Gespräche rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz geführt.
Erweiterung des Achtsamkeitsseminars um Achtsamkeit für Fortgeschrittene
18.08. – 20.08.2026, Bad Emstal (Hessen)
Das Seminar richtet sich an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Grundseminar zu diesem Thema besucht haben. Die Teilnehmenden werden die erlernten Techniken vertiefen und neue Strategien zur Resilienz in einer sich stetig verändernden Arbeitswelt entwickeln.
Sicher und gesund arbeiten bei Baumarbeiten
15.09. – 17.09.2026, Bad Hersfeld (Hessen)
Das Seminar richtet sich an Versicherte und Sicherheitsbeauftragte. Sie lernen anhand des Unfallgeschehens die Gefahrenquellen bei Baumarbeiten kennen und entwickeln Möglichkeiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis umzusetzen.
Sicher und gesund arbeiten im Klein-Privatwald
01.09. – 03.09.2026, Hachenburg (Rheinland-Pfalz)
03.11. – 05.11.2026, Kelheim (Bayern)
Das Seminar richtet sich an Kleinwaldbesitzer und -besitzerinnen. Die Teilnehmenden lernen in Theorie und Praxis aktuelle Arbeitsverfahren kennen. Im Fokus stehen dabei die Sicherheitsfälltechnik sowie sichere Arbeitsverfahren bei der Schadholzaufarbeitung im Nadel- und Laubholz. Es werden typische Gesundheitsgefahren bei der Waldarbeit besprochen und ergonomische Grundlagen gezeigt.
Bei der Auswahl des richtigen Schuhwerkes stehen Schutzwirkung und Passform an erster Stelle. Hier erfahren Sie, worin sich die verschiedenen Arten von Arbeitsschutzschuhen unterscheiden.
Auch das Aussehen des Schuhs ist nicht ganz unwichtig. Denn ein Schuh, der einem optisch zusagt, wird auch gerne getragen. Daher sollten Betriebe ihre Beschäftigten mit einbeziehen,wenn Sicherheitsschuhe beschafft werden, und ihnen mehrere Exemplare unterschiedlicher Herstellerzur Auswahl stellen.
Es gibt ein großes Angebot an Schuhen mit unterschiedlicher Schutzwirkung. Sie muss für die jeweilige Tätigkeit und die damit verbundenen Gefährdungen geeignet sein. Arbeitsschutzschuhe gibt es in den Arten Sicherheitsschuhe (S), Schutzschuhe (P) und Berufsschuhe (O). Der wesentliche Unterschied zwischen ihnen liegt in der Beschaffenheit der Zehenschutzkappe. Sicherheitsschuhe verfügen über die stabilste Schutzkappe: Fällt ein 20 Kilo schwerer Gegenstand aus einem Meter Höhe auf diesen Schuh, sind die Zehen geschützt. Die Druckbelastung beträgt 1,5 Tonnen. Die Zehenkappe in Schutzschuhen ist schwächer ausgeprägt und Berufsschuhe haben gar keinen Zehenschutz.
Die drei Arten sind in weitere Kategorien mit zusätzlichen Schutzfunktionen unterteilt. Die Klassen I und II beschreiben die Produktionsart des Schuhes. Unter Klasse I fallen Schuhe, die aus Leder oder anderen Materialien gefertigt sind. Alle im Ganzen geformten Schuhe, zum Beispiel Gummistiefel, sind Klasse II zugeordnet. Eine Auflistung der Kategorien von Sicherheitsschuhen finden Sie unter:
Neben den dort in der Tabelle aufgeführten Schutzfunktionen gibt es noch weitere, zum Beispiel Schuhe mit einer Schnittschutzeinlage für Arbeiten mit der Motorsäge.
Die Normen für Arbeitsschuhe wurden in den letzten Jahren überarbeitet. Neu ist unter anderem, dass die Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich in drei Typen unterteilt werden. Typ P bezeichnet stählerne Einlagen, die Typen PL und PS nichtmetallische Einlagen. Die Typen P und PL werden beide mit einem 4,5 Millimeter langen Nagel und 1100 Newton Druck getestet. Während die stählerne Einlage vom Typ P insgesamt eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Durchstich erwarten lässt, verfügen Sohlen mit nichtmetallischen Einlagen über eine höhere Flexibilität. Einlagen vom Typ PS werden mit einem drei Millimeter langen Nagel bei gleichem Druck getestet. Sie bieten Schutz vor sehr spitzen Objekten.
Neu sind außerdem die Kategorien S6 und S7. Hierbei handelt es sich um Leder- oder Textilschuhe, die eine vergleichbare Wasserdichtigkeit wie Gummistiefel haben. Ihr Einsatzgebiet liegt vorwiegend in sehr unwegsamen und gleichzeitig sehr nassen oder unter Wasser stehenden Arbeitsumgebungen, wo ein gut sitzender Schuh benötigt wird, der Fuß und Knöchel unterstützen kann.
Unfallgeschehen
Dieser eine Moment
In dieser Serie berichten wir über Arbeits- und Wegeunfälle, die sich in der Praxis ereignet haben, und erklären, wie solche Situationen verhindert werden können.
Beim Spalten von Buchenabschnitten für den Brennholzverkauf legte der Lehrling Stammstücke auf einen Horizontal- Holzspalter, den der Altenteiler des Betriebs bediente. Nachdem der Spaltvorgang bereits begonnen hatte, griff der Lehrling an das Stammstück mit Astgabel, um es noch nachzurichten. Dabei geriet er zwischen Stammstück und Spaltkeil. Er verlor dabei drei Finger.
SO GEHT ES BESSER
Grundsätzlich dürfen Holzspaltmaschinen nur von einer Person bedient werden, um genau diese Art von Unfällen zu verhindern. Bei Maschinen, die den Eingriff in den Spaltbereich ermöglichen, wird der Spaltvorgang durch eine Zweihandbedienung eingeleitet. Das verhindert das Festhalten bzw. Nachrichtendes Stammstücks während des Spaltvorgangs.
Ein landwirtschaftlicher Unternehmer verlud mit einem Kleintraktor Großballen auf einen Hänger. Beim Zurückziehen der Palettengabel geriet einer der Ballen ins Wanken, kippte und stürzte auf das Fahrzeug. Der Mann zog sich Frakturen der Hals- und Brustwirbelsäule zu.
SO GEHT ES BESSER
Der Kleintraktor besaß keine Kabine, sondern nur einen Zweipfosten- Überrollschutz. Heben von schwerem Stückgut ist bei Traktoren ohne Schutz gegen herabfallende Gegenstände verboten. Ein Operator Protective Guard (OPG) am Frontlader ermöglicht sicheres Arbeiten. OPG und Anschnallgurt werden ab 15. Januar 2026 übers Prämiensystem bezuschusst.
Beim Austausch einer Dachrinne an der Maschinenhalle bauten städtische Mitarbeiter ein Fassadengerüst auf. Einer der Männer, die auf dem Gerüst arbeiteten, stieß mit dem Fuß gegen eine abgelegte Beißzange. Sie fiel herunter und traf den Mitarbeiter am Kopf, der von unten Material anreichte. Dieser erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und war vier Wochen arbeitsunfähig.
Der Mitarbeiter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs fuhr Kronenteile vom Waldrand ab. Dazu nutzte er einen Traktor mit Frontlader und Greifschaufel. Als er seitwärts an einem um etwa 20 Grad geneigten Hang entlangfuhr, geriet er mit dem Hinterrad in eine Vertiefung. Der Traktor stürzte um und überschlug sich mehrfach. Der Beschäftigte wurde aus dem Fahrzeug geschleudert, überrollt und tödlich verletzt.
Gesundheit
Zwischen Leidenschaft und Leistungsdruck: Wie ein Projekt von SVLFG, Landwirtschaftskammer und Bundesvereinigung der Berufsreiter die Ausbildung im Beruf Pferdewirt gesünder und sicherer macht.
Die Ausbildung im Beruf Pferdewirt ist für viele junge Menschen ein Herzenswunsch und gleichzeitig eine große Herausforderung. Schon beim Ausbildungsstart bringen viele eine geringe psychische Widerstandskraft mit. Im Betriebsalltag treffen sie dann auf hohe körperliche Anforderungen, wenig Schlaf, große Verantwortung und oft auch mentale Überforderung. Die Gesundheitsstudie der SVLFG und die Unfallstatistik bestätigen dieses Bild deutlich: Der Umgang mit Pferden zählt zu einer der häufigsten Ursachen für meldepflichtige Arbeitsunfälle in der Tierhaltung und verursacht erhebliche Kosten. Besonders Auszubildende sind hier gefährdet. Sie arbeiten eng mit den Tieren, verfügen aber noch nicht über die nötige Erfahrung oder Routine, um gefährliche Situationen sicher zu meistern.
Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, haben wir ein Kooperationsprojekt auf den Weg gebracht – gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als ausbildungsverantwortliche Stelle und der Bundesvereinigung der Berufsreiter als Stimme der Betriebe. Eine starke Allianz, die gemeinsam Verantwortung übernimmt: alle drei Partner bringen ihre Perspektiven, Erfahrungen und Zugänge ein. Das gemeinsame Ziel: Die Ausbildung im Beruf Pferdewirt gesünder, sicherer und langfristig tragfähiger gestalten.
Resilienz stärken, Risiken senken
Erste Maßnahmen zeigen bereits Wirkung. In Berufsschulen finden Workshops zur Stärkung der Resilienz mit Inhalten zu Stressbewältigung, Selbstfürsorge und Kommunikation statt. Gleichzeitig wird der Arbeitsschutz gestärkt. Unsere Präventionsexpertinnen und -experten bringen verstärkt Themen zur Unfallverhütung in den Unterricht ein. Auch die künftigen Ausbilderinnen und Ausbilder werden einbezogen: Das Fachseminar „Ausbilder im Fokus“, das schon länger für alle grünen Berufe angeboten wird, wurde 2024 erstmals fest in den Pferdewirtschaftsmeister-Lehrgang integriert. Neu ist außerdem, dass die Themen Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung strukturiert in die Meisterausbildung aufgenommen wurden. So starten künftige Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit dem Bewusstsein, ihren Betrieb von Anfang an sicher und gesund zu gestalten.
Begleitend dazu erscheint eine Artikelserie rund um Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und gesunde Führung. Die Beiträge werden regelmäßig in verbandseigenen Medien veröffentlicht und auch in Veranstaltungen aufgegriffen. Denn eines ist klar: Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, kann sich eine Ausbildungs- und Arbeitskultur entwickeln, in der Gesundheit kein Zufall, sondern gelebter Standard ist.
Weitere Informationen:
Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch geeignete Arbeitshaltungen und Arbeitsmittel falsche Bewegungen und ungünstige Haltungen verringern und dadurch Rücken- und Gelenkprobleme vermeiden.
Wer mit Freischneider, Motorsäge oder auf dem Traktor arbeitet, sollte durch ergonomisches Arbeiten Belastungen verringern. Dabei müssen Arbeitsplatz und -mittel an den Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt. Denn jeder Mensch ist unterschiedlich groß, kräftig oder beweglich. Darum sollten Arbeitsmittel individuell einstellbar sein, zum Beispiel:
- höhenverstellbare Arbeitstische
- anpassbare Tragegurte
- Sitzeinstellungen in Fahrzeugen
Tipps für den Arbeitsalltag
Körperhaltung und Technik:
- Beim Heben Lasten nah am Körper halten, in die Hocke gehen statt den Rücken zu krümmen
- Geräte, zum Beispiel Motorsägen, körpernah führen
- Regelmäßig die Haltung wechseln
Hilfsmittel clever nutzen:
- Radlader, Gabelstapler oder Schubkarren für schwere Transporte einsetzen
- Vibrationsgedämpfte Werkzeuge nutzen
- Bei Arbeiten auf unebenem Gelände rutschfeste Schuhe tragen
Arbeitsumgebung anpassen:
- Für gute Beleuchtung in Werkstätten, Hallen, Büros sorgen
- Harte Böden mit Anti-Ermüdungsmatten ausstatten
Bewegung statt Dauerbelastung:
- kurze Ausgleichsübungen als festen Bestandteil der Arbeit
- geplante Pausen, damit sich Muskeln und Gelenke erholen können
Arbeitsorganisation:
- realistische Arbeitsabläufe, die nicht zu Dauerstress führen
- abwechslungsreiche Tätigkeiten
- ausreichend Pausen
Ergonomisches Arbeiten bedeutet nicht automatisch große Investitionen. Schon kleine Veränderungen – ein richtig eingestellter Freischneider oder eine gut geplante Pause – können die Gesundheit Ihrer Beschäftigten langfristig schützen. Das Ergebnis: weniger Krankheitsausfälle, motivierte Mitarbeitende und eine höhere Arbeitsqualität.
Passende Seminare
Die SVLFG unterstützt Sie mit praxisnahen Angeboten und Schulungen, die genau auf die Grüne Branche zugeschnitten sind. Die „Aktiv-Werkstatt Rücken“ ist für Familienbetriebe und Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden geeignet. Inhalte zu Ergonomie, Ausgleichsübungen und rückengerechtem Heben, Tragen und Bücken können individuell zusammengestellt werden. Dies kann direkt im Betrieb umgesetzt werden. So lernen Ihre Beschäftigten dort, wo sie täglich arbeiten.
Das Seminar „Dem Rücken den Rücken stärken“ besteht aus einem Grundund einem Aufbaukurs. Der erste Teil vermittelt Basiswissen sowie Übungen zur Rückengesundheit und befähigt Teilnehmende, als Multiplikatoren im Betrieb zu fungieren. Im Aufbauteil werden Wissen und Übungen vertieft, eigene Erfahrungen eingebracht und Lösungen für den Betrieb erarbeitet.
Die nächsten Termine finden vom
24. bis 26. Februar und 8. bis 10. September 2026 (Grundkurs)
sowie vom
27. bis 29. Oktober 2026 (Aufbaukurs)
statt.
Weitre Informationen, Schulungsangebote und Termine stehen unter:
Wie gelingt ausgewogene Verpflegung auch unterwegs im Job? Diese Frage stellten Beschäftigte des Straßen- und Grünflächenamts Berlin-Spandau beim Ernährungsworkshop „Unterwegs gesund verpflegt“.
Wer im Freien arbeitet, braucht Energie, Ausdauer und Konzentration. Der Arbeitsalltag bietet aber oft nicht viel Zeit für die Vorbereitung energiebringender Speisen. Grund genug für 15 Kolleginnen und Kollegen vom Straßen- und Grünflächenamt Berlin- Spandau am 15. Oktober 2025 einen Ernährungsworkshop durchzuführen. Schon lange hatten sie den Wunsch, praxisnahe Ernährungstipps mit echtem Mehrwert für den Berufsalltag zu erhalten – Ideen, die nicht nur gut klingen, sondern auch wirklich einfach funktionieren. Den Bedarf hielt auch die jährliche Gefährdungsbeurteilung fest. Von unseren kostenfreien Workshops gesund-ernährt(@)work hatte das Team bereits über die Internetseite der SVLFG erfahren.
Ernährung mit System
Die Tipps, die Dozentin Kerstin Dobberstein vorstellte, zeigten, wie sich gesunde Ernährung mühelos in den Alltag integrieren lässt. Die Vorschläge überzeugten durch ihren geringen Zeitaufwand. Praktische Übungen mit einfachen Rezepten und frischen Zutaten rundeten das Programm ab. Die Teilnehmenden waren vom Geschmack sowie der Alltagstauglichkeit begeistert. Besonders großes Interesse galt der Haltbarkeit vorbereiteter Speisen und deren Lagerung, gerade im Bauwagen ohne Kühlung oder bei Hitze. Eine Erkenntnis überraschte alle: Die eigene Flüssigkeitszufuhr liegt oft deutlich unter dem empfohlenen Maß – insbesondere im Sommer. Die Idee, im kommenden Jahr ergänzend den Workshop „Auftanken schafft Leistungskraft – so trinken Sie sich fit“ zu nutzen, stieß daher auf breite Zustimmung.
POWER-SALAT
Mit dem Baukastensystem entsteht aus einem Fertigsalat schnell ein Power-Menü – alles in eine Schüssel, umrühren, fertig:
1. Kohlenhydratreiche Basis wählen: zum Beispiel fertigen Kartoffel- oder Nudelsalat.
2. Eiweißquelle wie gekochte Eier, Tofu, Hähnchen oder Kichererbsen ergänzen. Das versorgt optimal die Muskeln.
3. Gesunde Fette aus Nüssen, Samen, Oliven- oder Leinöl stärken Herz und Kreislauf.
4. Obst und Gemüse, wie Äpfel, Radieschen, Tomaten oder Mais, liefern Vitamine und Mineralstoffe, Kräuter sorgen für Frische.
Leben
Die Trittsicher-Programme unterstützen ältere Menschen, aktiv und selbständig zu bleiben. Wir ziehen Zwischenbilanz – mit vielversprechenden Ergebnissen auf dem Weg zu einem festen Präventionsangebot.
Der große Aufwand im Studienzentrum der SVLFG hat sich gelohnt: Über 2.400 Personen haben am Programm „Trittsicher in die Zukunft“ teilgenommen, die ersten bereits ein komplettes Studienjahr abgeschlossen. Sie absolvierten in zwölf Monaten das neunstündige Bewegungsprogramm, trainierten anschließend weiter und beantworteten Fragebögen. In einer der nächsten Ausgaben stellen wir die umfangreiche wissenschaftliche Auswertung von fast 10.000 Fragebögen vor – eine in Deutschland einzigartige Studie zur Sturzprävention.
Training vor Ort und zu Hause
Ein innovativer Bestandteil von „Trittsicher in die Zukunft“ war das digitale Kursformat. Hier wurden Teilnehmende zunächst durch eine Kursleitung eingeführt und trainierten dann eigenständig mit dem Tablet – ob zu Hause oder sogar im Urlaub. Schon jetzt zeigt sich: Das digitale Training wird, wenn die Technik mitspielt, gerne genutzt und scheint besonders wirksam.
Daneben bietet die SVLFG auch weiterhin Präsenzkurse ohne Tablet an. Mit inzwischen über 200 ausgebildeten Kursleitungen in allen Bundesländern können nun bundesweit Gruppenangebote stattfinden – für Mitglieder der SVLFG ebenso wie für Versicherte anderer Krankenkassen, kostenfrei und wohnortnah. Für Kursleiterin Marie Möller ist „Trittsicher in die Zukunft“ das beste und nachhaltigste Präventionsprogramm, das sie kennt. Sie freut sich zu sehen, welche Fortschritte die Teilnehmenden machen.
Fitter im Alltag Die Rückmeldungen der Teilnehmenden sprechen für sich: Von „Endlich kann ich mir meine Strümpfe wieder alleine anziehen“ über „Ich brauchte nach dem Training keinen Rollator mehr“ bis zu „Ich bin fleißig dabei, mir tut das gut“ – die positiven Effekte reichen von gesteigerter Mobilität bis zu neu entstandenen sozialen Kontakten. So feierten Teilnehmende des Vorgängerangebotes „Trittsicher durchs Leben“ im bayerischen Maitenbeth in diesem Jahr sogar ihr zehnjähriges Gruppenjubiläum.
Anmeldung
Schreiben Sie eine E-Mail an: zukunft-trittsicher(@)svlfg.de oder rufen Sie an unter 0561 785-10514.
Wie und warum pflegen Menschen auf landwirtschaftlichen Betrieben? Frau PD Dr. Christine Niens über die Ergebnisse einer Studie der Universität Göttingen, die sich genau diese Frage stellte.
Frau Dr. Niens, was war das Ziel der Studie zur häuslichen Pflege in der Landwirtschaft?
"Ziel war es offenzulegen, wie Pflegepersonen auf landwirtschaftlichen Betrieben die Pflege Angehöriger wahrnehmen und bearbeiten. In der Landwirtschaft gelten milieuspezifische Besonderheiten, Generationenkonflikte, familiale Solidarität und teilweise immer noch uneingeschränkte Pflegeklauseln."
Gab es eine Gemeinsamkeit?
"Alle Interviews zeigten, dass familiale Konstellationen stark beeinflussen, wie Menschen mit Belastungen und dem Thema Pflege umgehen. Machtunterschiede drängen Frauen in bestimmte Rollen, aus denen sie sich nur schwer befreien können. Zudem sind die eigenen Erfahrungen und Zukunftsvorstellungen ausschlaggebend."
Wie hoch ist die Belastung?
"Pauschal kann das nicht beantwortet werden. Pflegende unterscheiden sich, sei es durch die Dauer der Tätigkeit oder ihre Haltung dazu. Pflege kann bereichern, wenn eine enge Bindung zum Pflegebedürftigen besteht. Unter den Interviewten war eine Frau, die seit fast dreißig Jahren Mutter und Schwiegermutter pflegt. Sie sieht das als Ersatzberuf, hat eine semiprofessionelle Einstellung entwickelt und nun viel Erfahrung. Aber nicht jeder, der angibt, unbelastet zu sein, ist das auch. Eine andere Frau hat das Interview nur heimlich geführt. Mir konnte sie die starke Belastung eingestehen, der Familie gegenüber nicht. Diese Frau hing mir noch eine Weile nach."
Wo finden Pflegende Unterstützung?
"Es gibt viele Beratungsangebote. Die Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige der SVLFG wurde sehr positiv bewertet. Kontakte zu knüpfen, Praxistipps auszutauschen und zu erfahren, dass Pflege auch anderen schwerfällt, hilft sehr."
Was ist die größte Herausforderung?
"Es ist in der Landwirtschaft ein Tabu, sich über die Pflegesituation zu beschweren. Man möchte niemanden im Stich lassen, und viele Personen in der Landwirtschaft haben einen hohen Selbstanspruch, wollen dem Bild der guten Bäuerin entsprechen: „Mama und Oma haben es auch geschafft“. Das muss sich ändern."
Warum greifen pflegende Angehörige nicht verstärkt auf Pflegedienste zurück, um sich die Arbeit zu erleichtern?
"Ambulante Pflegekräfte im ländlichen Raum sind schwer verfügbar. Deren Unterstützung wird auch nicht immer nur als Entlastung empfunden. Ich habe mit Frauen gesprochen, die einen Pflegedienst hatten und zum Teil selbst wieder abbestellt haben. Das sich ständig ändernde Personal, man versteht sich nicht mit jedem, die Frage der Privatsphäre in der eigenen Wohnung… das sind Hemmnisse. Auch die zeitliche Gebundenheit ist ein Punkt. Man möchte vielleicht nicht morgens um 06:00 Uhr aufstehen oder die Pflegebedürftigen möchten nicht bereits um 17:00 Uhr ins Bett gebracht werden."
Nach welchen Personengruppen haben Sie für die Interviews genau gesucht?
"Gesucht waren Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben, die dort leben und arbeiten, die Angehörige im häuslichen Umfeld seit mindestens sechs Monaten pflegen, und Frauen, die entgegen des Wunsches der Familie oder eventuell bestehender Vereinbarungen im Hofübergabevertrag die Pflege der Altenteiler nicht übernommen oder nach kurzer Zeit wieder abgegeben haben. Gleichermaßen waren Frauen dabei, die sich die Pflege der Alternteiler mit ihrem (Ehe-)Partner aufteilen oder regelmäßig bei der Pflege durch ihren Partner unterstützt werden."
Warum waren die meisten Interviewpartner Frauen?
"Ursprünglich lag der Fokus auf Frauen, weil sie die Hauptaufgaben in der Pflege übernehmen. Die Männer wollten wir nicht ausschließen, aber pflegende Männer gibt es tatsächlich nicht so häufig."
Warum war das Forschungsthema für Sie persönlich von Interesse?
"Als Kind verbrachte ich viel Zeit bei meinen Großeltern und meiner Großtante auf dem Land und auf landwirtschaftlichen Betrieben, bin selbst im ländlichen Raum aufgewachsen. Außerdem habe ich lange im Agrarbereich gearbeitet. Gerade mit wissenschaftlichem Hintergrund fragt man sich außerdem automatisch: Wo gibt es relevante Forschungslücken? Das war bei der Pflegesituation auf landwirtschaftlichen Betrieben der Fall. Angesichts des demographischen Wandels ist die pflegerische Versorgung ebenfalls sehr interessant. Wir werden immer älter, es gibt nicht genug Pflegekräfte oder genug Geld. Das gilt insbesondere für die Versorgung ländlicher Strukturen."
Welche zentralen Fragestellungen standen im Fokus?
"Die zentralen Fragen waren:
- Wie kommt es dazu, dass einige Frauen die Pflegeaufgabe als sehr belastend empfinden, während andere von einer bereichernden Tätigkeit sprechen?
- Gibt es biographische Konstellationen, die dazu führen, dass pflegebedingte Belastungen nur indirekt geäußert werden oder begünstigen bestimmte Biographien eine besonders hohe Toleranz gegenüber pflegebedingten Belastungen?
- Unter welchen Bedingungen wirken Männer an der Pflege mit oder übernehmen diese hauptverantwortlich?"
In welchem Zeitraum wurde die Studie durchgeführt?
"Die Studie „Belastungen pflegender Landwirtinnen – eine rekonstruktive Analyse im biographischen Kontext“ der Universität Göttingen dauerte drei Jahre. Begonnen wurde am 16.05.2022, das Projekt endete am 15.05.2025. In diesem Zeitraum führten wir die Interviews, transkribierten sie und werteten sie aus. Die Auswertung eines Interviews nimmt ca. drei bis vier Monate in Anspruch. Dies erklärt auch, warum wir nur mit einer begrenzten Anzahl Pflegender sprechen konnten.
Inzwischen liegt ein Abschlussbericht vor, für Anfang 2026 ist auch ein kostenloses eBook geplant. Hier werden wir die Fälle und die Ergebnisse bereitstellen.
Die Studie wurde übrigens von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert."
Die Ergebnisse folgen bald im kostenlosen eBook, der Abschlussbericht "Belastungen pflegender Landwirtinnen - Eine rekonstruktive Analyse im biographischen Kontext" ist schon online.
Sie können diesen unter folgenden Link aufrufen:
360 Grad
Im Zuge ihrer Sitzung am 06. November 2025 ehrte die Vertreterversammlung den alternierenden Vorstandsvorsitzenden Martin Empl und Geschäftsführerin Claudia Lex.
Der Werdegang von beiden ist mit dem Weg der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) eng verknüpft. Empl war seit Jahrzehnten Mitglied der LSV-Selbstverwaltung und zuletzt alternierender Vorstandsvorsitzender aus der Gruppe der Arbeitgeber. Er wurde mit der goldenen Ehrennadel der SVLFG ausgezeichnet. Henner Braach, der im Zuge des Turnuswechsels den Vorsitz des Vorstandes übernommen hat, betonte, dass Martin Empl ein freundlicher und sehr verbindlicher Mensch ist, in der Sache aber beharrlich und zielorientiert. Seine Verlässlichkeit und sein menschliches Miteinander haben die Arbeit im Verbundträger bereichert und geprägt.
Gleiches gilt für Claudia Lex, die am 30. November 2025 in den Ruhestand geht. Seit 1991 im Dienst, war sie seit Errichtung der SVLFG im Jahr 2013 Mitglied der Geschäftsführung und verantwortete die Bereiche Personal, Prävention, Leistung und Beitrag. Martin Empl ehrte sie für ihre Verdienste und die konstruktive Zusammenarbeit.
Wir danken Claudia Lex und Martin Empl für ihren jahrelangen Einsatz und das persönliche Engagement – das nicht nur den Menschen in der Grünen Branche galt, sondern auch den Mitarbeitenden der SVLFG.
Die Vertreterversammlung wählte am 06.11.2025 den Geschäftsführer sowie die stellvertretende Geschäftsführerin - und stellte damit neue Weichen.
Das Ende eines Abschnitts ist immer der Beginn von etwas Neuem: Künftig wird die SVLFG von einem Geschäftsführer und seiner Stellvertreterin geleitet. Im Zuge dessen wurde Gerhard Sehnert, bisher Vorsitzender der Geschäftsführung, von der Vertreterversammlung als Geschäftsführer der SVLFG bestätigt. Zu seiner Stellvertreterin wurde Nicole Sadtkowski-Männel gewählt. Sie ist Juristin und Leiterin des Bereiches Innere Dienste, zudem langjährig in der LSV tätig.
Mehr über unser Leitbild und die Organisation finden Sie unter folgendem Link:
Die SVLFG hat im Geschäftsjahr 2024 rund 7,91 Milliarden Euro für die Betreuung ihrer Versicherten und die Leistungen in den Versicherungszweigen Alterssicherung der Landwirte (einschließlich Soziale Maßnahmen zur Strukturverbesserung) sowie Landwirtschaftliche Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung aufgewendet. Hierbei betrug der Anteil der Verwaltungskosten 5,17 Prozent der Gesamtaufwendungen.
Näheres lesen Sie hier:
Um Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, verwenden wir Barcodes auf unseren Formularen und Fragebögen. Damit diese erfasst werden können, müssen sie ausreichend scharf und dunkel abgebildet sein.
Unser System kann Ihre eingereichten Unterlagen über die Barcodes schnell und präzise zuordnen. Weist der Barcode allerdings eine schlechte Qualität auf oder wurde er überschrieben oder gar unlesbar gemacht, kann er nicht erfasst werden.
So führte dies in einigen solcher Fälle dazu, dass unnötig Erinnerungen verschickt wurden, obwohl das notwendige Dokument bereits über das Versichertenportal eingereicht wurde.
Darauf sollten Sie achten Wenn Sie ein Dokument mit Barcode an uns übermitteln – sei es über den Postweg oder über das Versichertenportal – achten Sie bitte darauf, dass das Dokument gut lesbar und klar ist. Besonders beim Scannen von Unterlagen empfehlen wir, auf folgende Punkte zu achten:
- Kontrast: Der Barcode muss gut erkennbar und nicht zu blass sein. Ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist entscheidend.
Schärfe: Achten Sie darauf, dass das Dokument scharf abgebildet wird. Unscharfe Scans können die Lesbarkeit des Barcodes beeinträchtigen.
Durch diese kleinen Anpassungen können Sie sicherstellen, dass Ihre Dokumente reibungslos verarbeitet werden, Sie keine unnötigen Erinnerungen erhalten und wir Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Wer sich noch nicht im Versichertenportal registriert hat, sollte dies tun. Das elektronische Postfach beschleunigt die Vorgänge deutlich.
Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) vor dem 15. Januar 2025 genutzt haben und Sie diese auch weiter nutzen wollen, müssen Sie sich spätestens bis zum 31. Dezember wieder einloggen. So stellen Sie sicher, dass Ihre ePA mit den bisherigen Inhalten auch im kommenden Jahr aktiv bleibt und Sie weiterhin von den Vorteilen einer digitalen und sicheren Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten profitieren können.
So einfach geht’s:
- Öffnen Sie die ePA-App.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Sie werden anschließend auf die Übernahme Ihrer Daten hingewiesen. Wählen Sie an dieser Stelle den Punkt „Übernahme starten“ aus.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Daten nicht bis zum 31. Dezember 2025 übernommen haben, stehen Ihre bisherigen Inhalte nicht mehr zur Verfügung. Zudem wird eine Neuregistrierung für die Nutzung der ePA notwendig.
Das Gesundheitswesen wird stetig teurer. Die Bundesregierung plant, mit einem Maßnahmepaket gegenzusteuern, und hofft auf stabile Beiträge bei den Krankenkassen.
Die gesetzliche Krankenversicherung soll nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2026 von Kostensteigerungen in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro entlastet werden. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um bereits angekündigte Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu verhindern, ist jedoch fraglich.
Beiträge der LKK
Für die diesjährigen Haushaltsplanungen der LKK kommen die möglichen Einsparungen zu spät. Spürbare Auswirkungen könnten sich frühestens im Verlauf des kommenden Jahres einstellen. Um auch 2026 eine solide Finanzbasis sicherzustellen, müssen die LKK-Beiträge im Durchschnitt um rund sieben Prozent steigen. Zu berücksichtigen sind unter anderem eine höhere Kostenbeteiligung der aktiven Beitragszahler an den Leistungsaufwendungen der Altenteiler und eine erforderliche Betriebsmittelzuführung.
Der Höchstbeitrag für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Beitragsklasse 20 steigt aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf 885,96 Euro. Er liegt damit weiterhin rund zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen.
Auch die Beiträge unserer freiwilligen Mitglieder bleiben trotz Erhöhung günstig. Vergleichen Sie selbst!
Pflegeversicherungsbeitrag
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird für Unternehmer als Zuschlag auf den Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Für freiwillige Mitglieder gelten die allgemeinen Beitragssätze. Bei allen Beitragszahlenden in der Pflegeversicherung wird die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Wie in den Vorjahren erhalten Sie Ihre Beitragsmitteilungen rechtzeitig zum Jahreswechsel.
Neuer Beitragsmaßstab
Der für Unternehmer seit dem 1. Januar 2025 geltende neue Beitragsmaßstab „Standardeinkommen“ wird ab 2026 weiterentwickelt – etwa durch die Einbeziehung zusätzlicher Datenquellen. Dabei bleibt das „Standardeinkommen“ ein pauschaler Einkommensersatzmaßstab im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Er ist nicht mit den individuellen steuerrechtlichen Einkünften vergleichbar.
Die neuen Beitragstabellen und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
Mit dem Programm „Körper und Geist in Bewegung“ bieten wir Ihnen ein neues Kurzkur-Programm direkt an der Ostseeküste Schleswig-Holsteins in Damp.
Der Kurzkur vermittelt die Zusammenhänge zwischen ungesundem Stress und Rückenschmerzen sowie körperlichen Beschwerden im Allgemeinen. Seele und Rücken sind eng miteinander verbunden. Redewendungen wie „Es wird auf meinem Rücken ausgetragen“ unterstreichen dies. Häufige Rückenschmerzen belasten und können Niedergeschlagenheit, Wut oder Hilflosigkeit auslösen. Umgekehrt können sie durch psychische Belastungen ausgelöst oder verstärkt werden. Dieser Kurs legt den Fokus daher auf den Aufbau und Erhalt einer guten Beweglichkeit sowie auf den erfolgreichen Umgang mit Stress. Es wird vermittelt, wie Sie durch Ihre eigene Überzeugung, Denkweise und Fähigkeiten schwierige Herausforderungen meistern und Ziele erreichen können. Es gilt, die richtige Balance zu finden.
Der Kurs erstreckt sich über fünf Tage mit acht Bewegungseinheiten je 45 Minuten und vier Einheiten je 90 Minuten zur Stressbewältigung. Erfahren Sie den Spaß an gesundheitsfördernder Bewegung und setzen Sie das Erlernte zu Hause fort. Ergänzt wird das Programm durch eine ärztliche Eingangsuntersuchung. Sie übernachten im Ostseehotel „Ostsee Resort Damp“ inklusive Halbpension und kostenfreier Nutzung des Meerwasser-Panoramaschwimmbads, des Fitnessbereiches, der Saunalandschaft sowie des „Funsport-Centers“. Die Kurskosten werden von der LKK erstattet, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung tragen Sie. Die Kurzkur muss zuerst bei der LKK beantragt werden und vor dem Antritt genehmigt sein. Danach können SieIhre Kurzkur bei der Klinik direkt buchen. Der nächste Termin findet vom 16. bis 20. März 2026 statt.
Weitere Informationen:
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- Redaktion "Alles SVLFG"