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Agrarförderung 2023 - Was Sie wissen sollten!

Sie wollen Mittel aus der Agrarförderung beantragen? Hierfür ist die Mitgliedschaft bei unserer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nachzuweisen.

Wichtig für die Förderung

Nachweis der Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Für den Nachweis der Mitgliedschaft ist die Vorlage des Beitragsbescheides nicht notwendig. Ihr Kontoauszug mit der jüngsten Beitragszahlung reicht dafür aus. Zusätzlich brauchen Sie Ihre Unternehmens-ID. Die finden Sie z. B. im letzten Beitragsbescheid, nachfolgend gelb markiert:

Ihre Mitgliedschaft ist neu?

Ihre Mitgliedschaft ist vergleichsweise „neu“ und Sie haben noch keinen Beitrag gezahlt? Dann finden Sie die Unternehmens-ID im Bescheid über die Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Versicherten­portal nutzen

Vergrößerung des Bildes für Zeichnung von zwei Laptops zwischen denen ein Austausch von Blättern in einem Kreislauf stattfindet.

Beitragsbescheid online anfordern - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"

Den Beitragsbescheid im PDF-Format für Ihr Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung können Sie über unser Versichertenportal herunterladen. Hierzu steht Ihnen der Portalservice „BG-Beitragsbescheid nochmal anfordern“ zur Verfügung. Diesen erreichen Sie mit folgendem Link: 

Noch nicht registriert?

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