Vertreterregelung für die elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird um eine wichtige Funktion erweitert: Die Vertreterregelung.
Damit können Sie ihre Akte künftig einfacher von Vertrauenspersonen verwalten lassen – auch dann, wenn Sie selbst kein Smartphone besitzen.
Die Vertreterregelung ermöglicht Versicherten eine oder mehrere Personen beauftragen, die eigene elektronische Patientenakte zu verwalten. Diese Vertreterinnen oder Vertreter erhalten über ihr Smartphone Zugriff auf die ePA und können Dokumente einsehen oder verwalten.
Mögliche Wege, wie eine ePA-Vertretung ohne eigenes Smartphone funktionieren kann
| Variante | Wer handelt mit Smartphone | Welche Voraussetzungen | Ablaufbeispiel |
|---|---|---|---|
| Vertretene Person besitzt keine App / kein Smartphone, die Vertretungsperson nutzt ihr eigenes Gerät | Die Vertreterin oder der Vertreter | Vertreter muss ein Smartphone mit ePA-App seiner Krankenkasse haben. Aktensystem-Kompatibilität kann nötig sein (abhängig von Krankenkasse). Gesundheitskarte (eGK) mit PIN des Vertretenen muss vorliegen. Identitätsnachweis. | Der Versicherte gibt seine Versichertennummer, Name etc. an, gibt Vertreter an. Der Vertreter loggt sich mit seiner ePA-App ein, verwendet die Gesundheitskarte (der zu vertretenden Person) ggf. über NFC oder Kartenleser, oder die Daten werden über die Krankenkasse verifiziert. |
| ePA für alle / automatische Akte + Vertreter einrichten später | Wird automatisch eingerichtet, Vertreter wird benannt | Es ist ab 07.2025 möglich, Vertreter bis zu 5 Personen zu benennen, auch ohne eigenes Gerät für die vertretene Person. Es kann erforderlich sein, dass sich der Versicherte gegenüber der Krankenkasse identifiziert und die eGK eingesetzt wird. | Der Versicherte kontaktiert seine Krankenkasse oder über die ePA-App des Vertreters gibt er an, für wen er Vertreter sein möchte. Die Krankenkasse prüft Identität und schaltet Vertretung frei. |
| Desktop- / PC-Variante mit Kartenleser | Der Vertreter nutzt PC + Kartenleser oder der Versicherte sofern er Zugriff hat | Ein Kartenterminal oder Kartenleser + eGK und PIN sind notwendig. Diese Variante richtet sich besonders an Menschen ohne Smartphone. | Man verbindet z. B. die Gesundheitskarte der zu vertretenden Person mit einem PC/Laptop über Kartenleser, der Vertreter nutzt die PC-Variante der App oder Desktop-Client, um Zugriffsmöglichkeiten zu setzen. |
Einrichtung eines Vertreters in der ePA-App der SVLFG
Schritt 1: Vertretung hinzufügen mithilfe der ePA-App der versicherten Person
- In der Patientenakte die Berechtigungsoption wählen
- Die Vertretungsoption wählen
- Die vertretende Person hinzufügen
- Name, E-Mailadresse und Versichertennummer eintragen
- Die eingetragene Person hinzufügen
- Der eingetragenen Person eine Nachricht schicken
Auf diese Weise können bis zu 5 Vertretende hinzugefügt werden.