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LBG verschickt Beitragsrechnungen: Beiträge sichern Leistungen und stärken Prävention

10.07.2026

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet im Juli und August 2026 die Beitragsbescheide an rund 1,4 Millionen Mitgliedsunternehmen.

Die Beiträge finanzieren die umfangreichen Leistungen des Jahres 2025 – darunter medizinische Versorgung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen, Rentenleistungen sowie die Betreuung von Versicherten mit anerkannten Berufskrankheiten. Gleichzeitig investiert die LBG weiter in Präventionsmaßnahmen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen nachhaltig zu reduzieren.

Die Aufwendungen für Leistungen an Versicherte sind im Jahr 2025 gestiegen. Gründe hierfür sind insbesondere höhere Kosten für Heilbehandlungen, Renten und Verletztengeld. Zudem investiert die LBG weiterhin gezielt in Präventionsangebote und Beratungsleistungen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten langfristig zu reduzieren. Trotz dieser vorbeugenden Maßnahmen sind die Leistungsaufwendungen im Jahr 2025 gestiegen, weshalb eine Anpassung der Beiträge erforderlich wird.

Wie hoch der Beitrag im Einzelfall ausfällt, hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Unternehmens ab. In die Berechnung fließen unter anderem Flächen- und Tierbestände, Arbeitswerte und Lohnsummen sowie die Entwicklung des Unfallgeschehens und der Leistungsaufwendungen in den jeweiligen Risikogruppen ein. Je nach Produktionsverfahren können sich die Beiträge daher unterschiedlich entwickeln.

Der Beitragsbescheid weist den nach Abzug bereits geleisteter Vorschüsse verbleibenden Restbetrag aus. Dieser muss spätestens am 15. September 2026 auf dem Konto der LBG eingegangen sein. Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet abgerufen werden unter www.svlfg.de/formular-sepa-lastschriftmandat.

Daten zum Beitragsbescheid 2026

  • Das Umlagesoll beträgt 1,136 Milliarden Euro (+5,9 Prozent).
  • Der Hebesatz liegt bei 7,49 Euro (Vorjahr: 7,20 Euro).
  • Es werden erneut um 20 Millionen Euro erhöhte Bundesmittel von 119 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Die Grundbeiträge betragen künftig zwischen 98,04 Euro und 392,18 Euro.
  • Vorschüsse werden zum 15.01.2027 und ggf. 15.05.2027 erneut in Höhe von 90 Prozent erhoben, wenn der Jahresbeitrag mindestens 160 Euro beträgt.