Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

SVLFG befürchtet mehr Forstunfälle durch höhere Holznachfrage

09.06.2021

Vergrößerung des Bildes für Baumstock wird beurteilt - Motorsäge und Spaltkeil liegen auf dem Baumstumpf.
Nur fachkundig arbeiten – alles andere führt zu Unfällen.

Die aktuell hohe Holznachfrage und die damit einhergehenden derzeitigen hohen Holzpreise führen dazu, dass Kleinwaldbesitzer häufiger zur Motorsäge greifen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) befürchtet dadurch höhere Unfallzahlen im Forst.


Die SVLFG appelliert daher, die Fachkunde bei der Arbeit mit der Motorsäge nicht außer Acht zu lassen und weist in diesem Zusammenhang auf ihre Kostenübernahme für Kurse hin. Informationen hierzu gibt die SVLFG auf ihrer Internetseite:

Hintergrund dieser Entwicklung ist die seit Ende März geltende „Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags“. Sie hat zum Ziel, dem im vergangenen Jahr gravierenden Holzpreisverfall entgegenzuwirken und gilt noch bis zum 30. September 2021. Der Einschlag von Fichtenholz wurde dadurch auf 85 Prozent des ordentlichen Holzeinschlags beschränkt. Der Einschlagsstopp führt bundesweit dazu, dass die hochmechanisierte Holzernte und die Maschinen zum Stehen kommen.

Unabhängig davon sollen Kleinwaldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, bis zu 75 Festmeter frisches Fichtenholz in jedem einzelnen Betrieb einschlagen und verkaufen dürfen. Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.