Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Berufskrankheiten: Bundestag beschließt Änderungen

18.05.2020

Der Bundestag hat am 7. Mai Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht beschlossen. Diese sehen unter anderem vor, dass bei den Berufskrankheiten, für die bisher die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit für die Anerkennung erforderlich war, diese Voraussetzung wegfällt.

Zu diesen Berufskrankheiten gehören schwere Hautkrankheiten, bestimmte obstruktive Atemwegserkrankungen, vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen und Erkrankungen der Sehnenscheiden und Bandscheiben.

Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Auch die weiteren Änderungen des 7. Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) entwickeln das Berufskrankheitenrecht weiter. Neben dem Wegfall der Tätigkeitsaufgabe wird zukünftig die Ursachenermittlung erleichtert sowie die Forschung im Bereich der Berufskrankheiten gefördert. Viele der Änderungen beruhen auf Vorschlägen der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften und wurden schließlich vom Gesetzgeber aufgegriffen. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger erhoffen sich davon, dass Daten über Arbeitsbelastungen noch effektiver als bisher gebündelt werden können und dadurch mehr Wissen über die Ursachen von Berufskrankheiten zu erlangen ist.

zum Download